Ich hatte immer einen sehr niedrigen Verbrauch (im Winter trotzdem 21 Grad).
Dann muss man aber davon ausgehen, dass du dich gut von deinen Nachbarn hast wärmen lassen ;). 21 °C ist nicht wirklich sparsam, wenn du nicht gerade den ganzen Tag Server, Backofen und Co. betreibst.
Grundsätzlich ist nach Verbrauch abzurechnen, aber es gibt immer Fälle, in denen das nicht möglich ist.
Ohne Vorwarnung und Begründung berechnen sich die Heiz- und Wasserkosten nur über die Wohnfläche. (Trotzdem wurden mir 29€ Jahresgebühr für Wasserzähler und Messdienst in Rechnung gestellt.)
Dafür kann es Gründe geben, die du beim Vermieter erfragen musst. Es könnte sein, dass defekte Geräte geliefert und eingebaut wurden, ggf. falsch verbaut, falsche Position am Heizkörper, Wohnungen wurden vergessen...Dann gab es keine korrekte Verbrauchserfassung und es kann dementsprechend auch nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Oder es konnten zu viele Geräte wegen mangelnder Kooperation der Nutzer nicht abgelesen werden...
In der Heizkostenverordnung ist festgeschrieben, dass bei einem Geräteausfall bzw fehlenden Ablesewerten bei über 25% der Fläche zwingend nach Wohnfläche/umbauter Raum/Heizfläche abzurechnen ist. Wenn die Voraussetzungen nach §9 HeizkostenV vorliegen, besteht auch kein ein Kürzungsrecht, wenn der Vermieter den Ausfall nicht zu vertreten hat. Deshalb ist es hier entscheidend, nachzufragen, warum nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde.
Daraus solltest du dann auch schließen können, ob das in Zukunft zu bleiben wird. Ich würde eher nicht davon ausgehen, dass das so bleiben wird, sondern dass man im ersten Jahr festgestellt hat, dass etwas nicht so wie geplant funktioniert hat und das für die Zukunft behoben ist. Ggf. sollte man dann mit einem Anwalt Rücksprache halten, ob die Minderung gerechtfertigt ist oder nicht.
Hat der Vermieter rechtliche Möglichkeiten, eine korrekte Abrechnung zu verlangen?
Grundsätzlich kann der Vermieter eine korrekte Abrechnung verlangen, aber wie ausgeführt, ist es durchaus denkbar, dass die verbrauchsunabhängige Abrechnung hier korrekt ist.
Ich möchte auch nicht das Geld meines Vermieters, sondern, dass die Heizkosten gerecht abgerechnet werden.
Ich denke, dass das auch im Interesse des Vermieters sein sollte, weil die Attraktivität seiner Immobilie durch die deutlich höheren Nebenkosten leidet.
Die Frage nach der Gerechtigkeit sollte man sich nicht stellen, denn das geht nur im Einfamilienhaus ohne direkte Nachbarn. Wenn sich eine Wohnung von den Nachbarn mitheizen lässt und dementsprechend wenig Verbrauch erfasst wird, während die Nachbarn aufgrund der Wärmeverluste dorthin einen gesteigerten Verbrauch haben, ist es auch nicht fair. Wir wohnen aktuell im OG und sanieren das EG, das praktisch über das OG auf 10-15°C mitgeheizt wird. Das kostet uns locker 20% -30 % mehr. Analog gilt das natürlich auch im MFH. Vermutlich hat im MFH jeder eine andere Definition von "gerecht".
Wenn es um die Attraktivität einer Wohnung im Hinblick auf Energieeffizienz geht, spielt im Grunde nur der Energieausweis und der Verbrauch des ganzen Hauses eine Rolle. Zumindest ich würde auf den Verbrauch einer einzelnen Wohnung nichts geben, denn das liegt zu sehr am Nutzerverhalten. Ggf. war der Nutzer kaum zuhause und hatte permanent nur 17 °C, weil er dort höchstens geschlafen hat.