Moin,
ich wohne zurzeit in einer Wohngemeinschaft, in der die Mietverträge einzeln pro Zimmer abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Heizkosten entsprechend pro Raum (plus geteilte Kosten der Heizungen in den Gemeinschaftsräumen) abgerechnet werden.
In der Wohnung (Maisonette) ist eine veraltete Einrohrheizung und ich miete das Zimmer mit dem Anschluss für die Etage. Wenn mein Mitbewohner auf der gleichen Etage heizen möchte, ist es also zwingend erforderlich, meine Heizung anzuschalten. Ich bin allerdings viel weniger als er zuhause, sodass für mich zusätzliche Kosten entstehen - insbesondere bei den aktuellen Gaspreisen.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, dies bei der Verwaltung zu verargumentieren und ggf. eine Nebenkostenminderung zu verlangen?
LG
Julius