Du lebst in einer kirchlichen Einrichtung für Menschen mit “Problemen“ oder ähnlichem. Also gibt es folglich Pflichten, das was Du so sxhön als “Hausgespräch“ umschreibst, besser wäre Gruppen-Therapie. Wie bei allen Einrichtung mit vorbelasteten Personen gilt: Einmal verrissen, dann bist Du raus aus dem Programm. Wobei ich mal davon ausgehe, das es zu weiteren, nicht vertretbaren Handlungen gekomnen bist.
Beiträge von Paulchen Müller
-
-
Richtig, hat die Viecher auf keinen Fall persönlich eingeschleppt
Die Frage ist nur, ob er solange in der Pflicht ist das zu zahlen, bis er uns die Schuld nachweisen kann (wie kann er das denn?), oder ob es genau andersrum ist. Also dass wir beweisen müssen, dass wir die Viecher nicht schuldhaft angeschleppt haben (geht ebenso schwierig..)Keine möblierte Wohnung, keine Bettwanzen bei Mietbeginn, kein “verwanzter“ Vermieter......was gibt es da zu überlegen, wer die Viecher eingeschleppt hat? Und ja, es steht viel im Netz zu diesem Thema. Das sollte man, gerade bei Bettwanzen, aber auch richtig lesen. Denn unter gegebenen Umständen einer unmöbilierten Wohnung ohne Befall, da ist die Sachlage mehr als klar.
-
Will der Vermieter Besichtigungen mit Nachmietern durchführen, muss er Ihnen das zwei Tage vorab ankündigen. Mehr als zwei Besichtigungen pro Woche müssen Sie nicht durchführen und auch nur zu den üblichen Zeiten, wenn Sie nicht arbeiten. Also entweder Abends oder z.B. am Samstag für 1-2 Stunden.
Macht alles total Sinn für den TE, der ab den 1.5. berufsbedingt weit weg ist .
-
Bevor jetzt aus einem Staubkorn eine Mücke wird: Was spricht dagegen, wenn Besuch kommt ( oder hier halt der VM) einfach mal Lüften , aufräumen, staubsaugen und durchwischen ?
Ist eh gerade Frühjahr. Und schon ist das ganze Thema tot (bis zum nächsten Mal)Weil es Menschen gibt, wie der TE es selber angedeutet hat, die es nicht können. Die Ursache dafür können vielfältig sein und beruhen in einem solchen Falle immer auf einer völlig falschen Einschätzung ihrer Umgebung, Person und auch Aussagen. Resultieren wird es eigentlich immer aus einer Verlustangst.....aber wie bereits erwähnt, gehört das nicht hier hin und Personen, die keine Erfahrung mit diesen Personen haben, können es nicht mal ansatzweise nachvollziehen. Es läßt sich absolut nicht Einschätzen, wie die wirkliche Situation ist....wie zu erlesen ist, wurde 2mal aufgrund meiner Vermutung,/Nachfrage etwas korrigiert bzw nachgebessert. Der TE hat ja eigentlich alle Infos die für ihn gelten erhalten.
-
Ich denke nicht, dass das zutrifft, was da anfangs gesagt wurde vonwegen Gerät mit Wasser auffüllen, denn es hat wohl keinen Speicher. Vielmehr müsste Wasser in den Heizungskreislauf nachgefüllt werden bis ein gewisser Druck vorhanden ist. Und die Trinkwassererwärmung müsste sowieso funktionieren, wenn der Zulauf geöffnet ist.
Paulchen müsste m.W. auch etwas darüber Bescheid wissen.
https://www.zup24.de/v1/Vaillant-at…CFRQTGwod7RMD5wDoch, die Dinger werden wohl am Gerät befüllt und der bereits erwähnte “Hebel“ wird das Sicherheitsventil sein, was bei zu geringem Druck abschaltet....
-
Nein, niemals. Wie ich in meinem Eingangspost ja auch schon schrieb, bin ich kein Messie, der Sachen hortet, sodass man in die Wohnung nicht mehr hereinkommt. Die Böden sind frei, alle Türen gehen auf, man kann sich frei in der Wohnung bewegen. Ich habe auch eine Freundin, die vor kurzem bei mir übernachtet hat, gefragt, wie ihr Eindruck von meiner Wohnung ist und das EInzige, was sie meinte, und was mein Vermieter ja auch gesagt ist, dass ich mal saugen sollte.
Egal....ich vermute aus Erfahrung, Deinen Texten und nicht zuletzt, dass Du Dinge auch “anders“ liest bzw erst nach Nachfrage siehst, was anderes. Aber das gehört wie bereits erwähnt, nicht hier hin und bringt auch nix. Wir fassen zusammen und VERGESSEN Berny' s Therme:
Das Schreiben der Eigentümerversammlung mit der Aufforderung, das klingt für mich wie eine Abmahnung. Eine Abmahnung, den derzeitigen Zustand zu beseitigen und an dem Datum vorzuweisen. Dein Eindruck, ob berechtigt oder nicht, uninteressant. Wie Du selber schreibst, ist Deine Wahrnehmung nicht die anderer Menschen!
Hier mal der Ablauf oder Vorgang aus Sicht es Vermieters: http://www.mietrecht.org/mietvertrag/wohnung-verwahrlost/
-
Ich habe meinen Vermieter ja sofort gefragt, ob er mir den Vertrag kündigen will, was er verneint hat. Muss ich aufgrund dieser Formulierung jetzt doch mit so etwas rechnen?
Also, für mich klingt das schon wie eine Abmahnung!
-
Ich weiss leider nicht genau, was du mit 3 bzw. 4 Buchstaben meinst und worauf du hinaus willst. Bei mir wurde weder medizinisch noch psychologisch irgendetwas diagnostiziert.
Wurde denn mal was “untersucht“ bzw vermutet?
-
Geht doch nur bei Mietende...
Doch, wenn es eine Abmahnung wegen Verwahrlosung der Wohnung ist. Dann muss der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffe. Ob es jetzt der richtig Wortlaut ist, das weiß ich nicht.
-
Ok.......wie vermutet. Andere Frage, da es nicht anders geht: Worin ist Deine Unordnung begründet? Sind es die 3 bzw 4 Buchstaben, die Dich als medizinisch/psychologisch als Chaotin umschreiben?
-
Steht denn darin etwas, dass Du alles bis zu dem Termin in Ordnung bringen sollst?
-
Fenni,
gibt es dafür ein Google-Bild?Ist doch für die eigentliche Frage unerheblich und wenn die Probleme bzgl der Unordnung darin begründet sind, was ich vorsichtig bereits angedeutet oder vermutet habe, wird das den TE nur verunsichern.
Fenni: Hast Du eventuell schon eine Abmahnung erhalten?
-
Ich habs versucht und versucht und versucht und versuche es grade sogar wieder. Aber bis jetzt bin ich immer wieder gescheitert. Das ist wohl eine Sache, die mir einfach im Blut liegt.
Im Blute wohl weniger, den echten Grund wirst Du womöglich selber wissen. Ich vermute die Richtung “ich kam, sah und vergaß was ich wollte“

-
Aha.....siehst Du. Wie auch immer, jegliche Diskussion ist unangebracht, auch aus der Sicht, dass Du Dinge anders siehst. Das würde den Rahmen diese Forums sprengen und gehört auch nicht hier hin. Noch ein Tip bzw Vermutung: Da der Vermieter bereits mehrmalig in Deiner Wohnung war, scheint es für ihn eine gewisse Entwicklung zu geben. Ansonsten hätte er nicht diesen Schritt getan. Eventuell hat er nicht nur die von Dir erwähnte “Eigentümerverein“ im Schlepptau....... grundsätzlich gilt das: https://news.immowelt.de/n/2697-wohnung…gungsgrund.html
-
Bist Du sicher, dass es wirklich “eine Firma“ ist, die zu dem angegeben Termin eine “Begutachtung“ vornehmen will?
-
Schlüssel kann nicht mehr zugeordnet werden, liegt auf dem Grund eines Flusses, bei einer Bootstour abhanden gekommen. Also kann auch kein Fremder ins Haus gelangen.
Na das hast Du nun aber schön mit den Key-Words gegoogelt.........
-
Geht es nicht eventuell um das hier? Da wollte der TE ja was einbehalten und der Ausgang war wohl unklar: https://forum.mietrecht.de/thread/2518-un…brechnung-2010/
-
Was gegen Diebstahl nicht hilft, da hilft nur die Versicherung oder das Sparbuch.
Wann und wo wurde hier etwas über “Diebstahl“ erwähnt bzw wo besteht der Zusammenhang zum Thema ?
-
-
wenn, hätte, wäre...
Eben ..und darum kann man die Frage des TE “wie kann man sich da schützen“, wogegen auch immer, nur mit “Schlüssel nicht verlieren“ beantworten.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!