Bettwanzenbefall in Mietwohnung - wer zahlt Kammerjäger?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer 3er WG und seit kurzem haben wir festgestellt, dass wir Bettwanzen haben. Natürlich wollen wir diese so schnell wie möglich los werden. Ein Kammerjäger ist nötig, dieser kostet ca. 2500€, viel Geld für Studenten.

    Wir haben den Schadensfall direkt dem Vermieter gemeldet, dieser meinte, er muss die Kosten nicht übernehmen, da wir den Schaden ja verursacht haben. Wer den Schaden genau verursacht hat ist unklar - wir haben in einigen Foren gelesen, dass der Vermieter so lange in der Pflicht steht, bis er uns die Schuld nachweisen kann, was nicht einfach ist (genauso, wie gegenteilig unsere Unschuld zu beweisen).

    Nun ist die Frage - hat jemand Erfahrung mit dem Thema? Sind tatsächlich wir in der Zahlungspflicht, oder könnte da die privat Haftplichtversicherung (HUK Coburg) greifen?

    Ich bin dankbar über jede Nachricht, die uns bei unserem Problem weiterhelfen könnte!

  • Ist die Wohnung möbliert angemietet und seit wann bereits? Sind alle Betten betroffen?

    Ob die Haftpflicht einspringt, hängt damit unmittelbar zusammen. Sie deckt ja nur Schäden an Dritten ab, d.h. wenn die Betten dem Vermieter gehören.

  • Hey Schweinchenfan,

    danke für die schnelle Antwort. Die Wohnung wurde nicht möbliert angemietet und ja, wir vermuten es sind alle drei Schlafzimmer betroffen. Festgestellt haben wir es vor einer Woche, da haben wir es direkt dem Vermieter gemeldet. Wie lang genau die Tierchen schon bei uns sind, wissen wir nicht. Im Grunde wäre es (bez. der Haftpflicht) ein Schaden, den ein Mitbewohner den anderen zugeführt hat..?

  • Dann hat der Vermieter damit nichts zu tun. Wie soll er das auch verursachen? Er wird ja kaum immer mal wieder reih um in euren Betten gastieren.

    Die Haftpflicht wird vermutlich auch nur dann zahlen, wenn es einen klaren Verursacher gibt. Und der scheint ja nicht zu ermitteln.

  • Die Wohnung wurde nicht möbliert angemietet und ja, wir vermuten es sind alle drei Schlafzimmer betroffen.

    Und es gibt auch keinen Teppichboden in der Wohnung vermute ich mal.

    Dann habt Ihr die Tierchen wohl selbst eingeschleppt.

    Manchmal sind die auch schon in neuen Polstermöbeln.

    Zitat

    Im Grunde wäre es (bez. der Haftpflicht) ein Schaden, den ein Mitbewohner den anderen zugeführt hat..?

    Was zu beweisen wäre.

    Mein Vorschlag Kammerjäger beauftragen und die Kosten teilen.

  • Danke für eure Antworten! Ja, generell ist es tatsächlich schwierig, den Vermieter in die Pflicht zu ziehen, wobei ja viele Rechtsforen genau das als richtig schreiben...

    Schwierig sind eben die Nachweise - wir können weder Nachweisen wer dafür verantwortlich ist (die Tierchen können auch vom Ungeziefer auf dem Baum direkt vor dem Balkon kommen). Was für Nachweise braucht denn die Haftpflicht von uns?

  • Dann hat der Vermieter damit nichts zu tun. Wie soll er das auch verursachen? Er wird ja kaum immer mal wieder reih um in euren Betten gastieren.

    Die Haftpflicht wird vermutlich auch nur dann zahlen, wenn es einen klaren Verursacher gibt. Und der scheint ja nicht zu ermitteln.

    Richtig, hat die Viecher auf keinen Fall persönlich eingeschleppt ;) Die Frage ist nur, ob er solange in der Pflicht ist das zu zahlen, bis er uns die Schuld nachweisen kann (wie kann er das denn?), oder ob es genau andersrum ist. Also dass wir beweisen müssen, dass wir die Viecher nicht schuldhaft angeschleppt haben (geht ebenso schwierig..)

  • Zitat

    die Tierchen können auch vom Ungeziefer auf dem Baum direkt vor dem Balkon kommen

    Unwahrscheinlich. Denn Bettwanzen ernähren von Blut. Vorzugsweise menschliches.

  • Richtig, hat die Viecher auf keinen Fall persönlich eingeschleppt ;) Die Frage ist nur, ob er solange in der Pflicht ist das zu zahlen, bis er uns die Schuld nachweisen kann (wie kann er das denn?), oder ob es genau andersrum ist. Also dass wir beweisen müssen, dass wir die Viecher nicht schuldhaft angeschleppt haben (geht ebenso schwierig..)

    Keine möblierte Wohnung, keine Bettwanzen bei Mietbeginn, kein “verwanzter“ Vermieter......was gibt es da zu überlegen, wer die Viecher eingeschleppt hat? Und ja, es steht viel im Netz zu diesem Thema. Das sollte man, gerade bei Bettwanzen, aber auch richtig lesen. Denn unter gegebenen Umständen einer unmöbilierten Wohnung ohne Befall, da ist die Sachlage mehr als klar.

  • Danke für eure Antworten! Ja, generell ist es tatsächlich schwierig, den Vermieter in die Pflicht zu ziehen, wobei ja viele Rechtsforen genau das als richtig schreiben...

    Schwierig sind eben die Nachweise - wir können weder Nachweisen wer dafür verantwortlich ist (die Tierchen können auch vom Ungeziefer auf dem Baum direkt vor dem Balkon kommen). Was für Nachweise braucht denn die Haftpflicht von uns?

    Nein, mehr als unwahrscheinlich. Hat von euch in der letzten Zeit mal jemand in einem Hotel, Hostel usw. genächtigt? Oder Gäste gehabt auf die das zutrifft?

    Wie soll da der Vermieter in die Pflicht genommen werden? Ohne Möblierung und ohne Teppichboden sehe ich da gar keine Variante, wie er das verursacht haben soll. Dass kein Ungeziefer vom Baum über den Balkon in eure Wohnung kommt, wäre auch nicht Aufgabe des Vermieters, dafür müsst ihr schon selbst sorgen.

    Was die Haftpflicht verlangt, solltet ihr diese selbst fragen. Theoretisch könnt ihr auch den Schaden melden und schauen, was passiert. Aber dann solltet ihr definitiv eine plausible (und wahre) Verursacher-Geschichte haben (Aufenthalt in unsauberem Hostel irgendwo im nirgendwo...)

  • Bettwanzen war früher mal ein Indiz für unsaubere Wohnung. Wäre ja möglich dass sich dieses Ungeziefer von Schmutz/Abfall o.ä. ernährt. Die Matratzen/Betten ins Visier nehmen, vielleicht sogar entsorgen. in dieser Richtung was unternehmen, bevor man einen Kammerjäger beauftragt. Ich möchte Euch in keiner Weise unterstellen, dass Eure Wohnung nicht in Ordnung ist, aber
    für diese Tierchen gibt es allemal noch was zu fressen, und das müsst Ihr den Wanzen total entziehen, also "Sagrotan-mässig.

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