Beiträge von Leland Gaunt

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    Für mich bzw. in meinem denken ist es ja nun so, dass mir Möglichkeiten zur Benutzung genommen wurden, die ich in unregelmäßigen Abständen genutzt habe, sei es nur mal zum Batterie laden.
    Auf Hinweis der Verwaltung wurde mir nur der nette Satz gesagt.: In meinem Mietvertrag steht nicht explizit drin das mir die Steckdosen zur Benutzung überlassen wurden und sie auch nicht an meinen direkten Stromzähler angeschlossen sind, deswegen habe ich eigentlich kein Recht sie zu benutzen und sie werden auch nicht mehr eingeschaltet.

    Gibt es einen Paragraphen oder ähnliches ...?
    ...

    ja, den § 248c StGB.
    Aber die Adressatenrichtung ist nicht die von dir gewünschte. Ganz im Gegenteil.

    .... meines 80 jährigen ...Und ob der gute Mann meinen Auszug oder die nächsten Nebenkostenabrechnungen überhaupt noch erlebt sei mal dahin gestellt. ...

    Ich warte schon seit geraumer Zeit auf das Ableben eines leider quietschfidelen Herren, der dieses Frühjahr 90 wurde, dabei haben ein Krebs am Magen und Hautkrebs schon reichlich Anlass zur Hoffnung gegeben....

    Also nicht zu früh gefreut.

    AJ1900: Die Versicherung stellt auf einen Allmählichkeitsschaden ab und wird damit auch Erfolg haben. Das Fliesen nicht 100% wasserdicht sind und ein verfugter Verband von solchen schon gar nicht kannst du durchaus von mir gelernt haben. Aber er ist ausreichend schwer zu durchdringen, dass die Wahrscheinlichkeit dass der Wasserschaden vor Verursachung größerer Katastrophen bemerkt wird überwältigend hoch ist. Auch ohne Pflicht kann man Vernunft walten lassen. Ich rate meinen Kunden dazu auch die Sockelleiste hinter Küchenmöbeln zu fliesen und tue es selbst in meinen Objekten auch. Aus diversen Gründen obiger ist nur der wichtigste.

    Trotz allem hat aprilregen nun immer noch keine funktionierende Küche und wir haben mittlerweile länger darüber diskutiert, als es dauert besagte Sockelleiste zu kleben...

    Und was sollen wir jetzt tun? ...

    Eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und sei es nur vom Mieterverein.
    Die Kündigung ist nicht nur nicht begründet, auch ist bei dem kurzen Zeitablauf anzunehmen, dass der Kündigende nicht der grundbuchliche Eigentümer ist, auch über entsprechende Vollmachten ist nichts bekannt, es besteht also die Möglichkeit, dass der Absender der Kündigung gar nicht gültig kündigen kann.
    Also hier findet sich gut Bedarf und Material für eine genauere juristische Prüfung.

    Unabhängig davon werdet ihr euch wahrscheinlich trotzdem eine neue Whg. suchen müssen, wenn auch mit größeren zeitlichem Fenster. Bei dieser und allen nachfolgenden achtest du auf einen anfänglichen gegenseitigen Kündigungsausschluss (ordentliche K.) von 1 bis max. 4 Jahren, insbesondere wenn du Anfangsrenovierungen vornehmen sollst.

    Na ja, was so eine Sockelleiste nicht alles verhindern soll? ...


    Sie soll nicht nur, sie macht es. Die flexible Fuge allein ist zumeist nicht hoch genug. Es ist beim Bemerken auch nicht notwendig, dass absolute Dichtigkeit besteht. Aber unbemerktes Eindringen ist halt zu verhindern. Versicherungen tun sich bei solchen Schäden übrigens so richtig schwer mit der Zahlung, zumeist mir sehr guten Argumenten.

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    Ich muß mal blöd fragen, was eine Staukante ist


    Zwischen der Balkonoberkante muss laut DIN eine Kante/Schwelle von 15 cm sein, bevor das Wasser in die Balkontür laufen kann

    und was eine vorgelagerte Ablaufrinne ist


    von den 15 cm darf abgewichen werden, wenn vor der Balkontür/bzw. dem tiefsten Einlaufpunkt eine Ablaufrinne zur Balkonentwässerung angeordnet ist. Der Laie sieht dort meist nur einen Gitterrost der über nahezu die gesamte Breite geht.

    , und ebenso was ein Notspeier ist.


    der Notspeier ist ein Speier der nur in Notfällen, also z.B. diese besagten Starkregen, zur Entwässerung des Balkons aktiv wird. Die sind zumeist einfach ein Loch mit durchgeführtem Rohr in der Balkonaußenbrüstung, deshalb auch von Außen meist am schnellsten und einfachsten zu erkennen.

    Der Balkon ist ca. 2 Meter breit und 3 Meter lang und zur Wohnung hin ist eine Stufe. ca. 8cm hoch und da ist das Wasser drüber geplatscht an die Balkontüren und bodentiefen Fenster und das erste Wasser sickerte durch. Ich hab dann ganz viele Bettlaken und Handtücher davor gelegt ( von innen ) und bin raus, um den Balkon leer zu schöpfen.

    Am Rande des Balkons zum Garten hin ist eine 9cm hohe Stufe, so dass das Wasser leider nicht nach außen abfließen konnte und man es auch nicht einfach mit nem Abzieher abziehen konnte.

    soweit alles richtig gemacht, Schadensminimierung ist erste Bürgerpflicht ;) - ist wichtig für die Vers.!

    Der Vermieter ist informiert, aber ich hab nur die Nachricht bekommen, er würde morgen in den Urlaub fahren, in 4 Wochen wäre er wieder da. Hab jetzt das ganze nochmals per Einwurfeinschreiben losgesandt.


    Auch richtig gemacht. Wenn er in den Urlaub fährt und sich nicht kümmern kann /möchte muss er für einen Vertreter sorgen der es tut.


    Meine Hausratversicherung sagte, die kämen nicht für Schäden auf, wenn der Vermieter nicht dafür sorgen würde, dass das Wasser vernünftig abläuft vom Balkon, da müsse dann der Vermieter für haften, weil er das beheben muß.


    trotzdem ist die Information wichtig und richtig! Die können dich bei der Abwehr der Schäden sehr unterstützen und wenn es nur die Aussicht auf eine hundertköpfige Rechtsabteilung ist.

    Was mir auch Sorgen macht ist, wir haben eine Außensteckdose am Balkon und die sitzt ziemlich tief, auch da wäre fast Wasser reingekommen. Kann ich die irgendwie deaktivieren? Nicht dass ichs nächste mal auf dem Balkon stehe wenn ich abschöpfen muß und nen elektrischen Schlag bekomme :(

    LG Jannice

    Die Steckdose sollte eine Sicherung haben, die kann man ausschalten, es sollte mit einem einfachen Kipphebelchen umlegen erledigt sein. Im Sicherungskasten sollte eine Übersicht sein welche Sicherung (Nr.) was absichert. Balkonsteckdosen werden aber auch gerne mit Badsteckdosen zusammen gelegt...

    Auch da. Fußleisten hinter der Küche? Klar, kann man machen, aber ob das nun so unbdingt nötig ist, wenn Zeitdruck herrscht? Wenn euch der Vermieter natürlich deswegen untersagt die Küche einzubauen stimme ich euch zu, aber logisch finde ich das nicht. Für mich wäre das jedenfalls kein Grund die Küche nicht zu montieren.

    Für mich ist das ein wichtiger Grund, insbesondere als Vermieter und Gebäudeeigentümer. Die Fliesen der Fußleiste verhindern im Falle einer Leckage der Spülenanschlüsse, Spülmaschinenanschlüsse usw. sehr oft das Eindringen größerer Mengen Feuchtigkeit in die (Holzbalken-)Deckenkonstruktion und deren Dämmung. Zudem tritt das Wasser dann oft vorn, im Sichtbereich, aus und der Schaden kann relativ frühzeitig bemerkt werden. In einem Berliner Gründerzeitmietshaus besteht gerade ein solcher Schaden. Das Wasser konnte wahrscheinlich über einen Zeitraum von 5-7 Jahren ungehindert, da unbemerkt, in die Holzbalkendecke sickern. Dort konnte sich dadurch ein erstklassiger Pilzbefall einstellen. Für die Sanierung sind 2 Wohnungen zu räumen. Die Deckenbalken müssen partiell entfernt werden und es müssen neue Träger eingezogen werden, dabei sind die Anforderungen der Standsicherheit nach den heutigen statischen Berechnungsverfahren nachzuweisen sowie die Belange des Denkmalschutzes zu erfüllen. Wie die Balken in die OG.Wohnungen kommen sollen ist auch noch nicht endgültig geklärt. Die ersten Kostenabschätzungen bewegen sich in dem Wert einer ETW in der Gegend...
    Auch bei Stahlbetonspanndecken ist die Sockelleiste sehr vorteilhaft, die Schäden nicht gleich so massiv, aber einmal Estrich rausstemmen und eine neue Fußbodendämmung einbringen müssen, weil die ursprüngliche wegen Durchnässung ihre gewünschte Funktion nicht mehr erfüllt reicht ja auch.

    Also sollte man die Arbeiten einfach zügig angehen. Die Mietminderung für die Nichtnutzbarkeit der Küche haben einige Gerichte relativ hoch angesetzt, hier hilft google. Wenn die Vermieterin gerade nur etwas klamm ist und daher das Geld aus der Kaution/aus Schadensersatzforderung vom Verursacher benötigt, um die Arbeiten ausführen zu lassen wäre vielleicht das Angebot einer Ersatzvornahme und volle Anrechnung auf eure Kautionsleistung ein möglicher Weg.

    .... Du solltest den Vermieter sofort informieren, vielleicht interessiert ihn das ja mehr als seine Verwaltung.

    hier können ein paar drastische Fotos durchaus die Motivation erhöhen, gerade bei großen Anlagegesellschaften als ET muss man manchmal die SB etwas motivieren...

    Kannst du irgendwo einen Notspeier entdecken? Die 15cm Staukante oder vorgelagerte Ablaufrinne wurden eingehalten? ...

    Für den nächsten Starkregen eine Schlauchpumpe/Schüttelpumpe (Fahrzeug-, Boots- und Aqarienbedarf) bereithalten, die kann schon viel Schöpfarbeit ( bis 32l/min. bei 1") abnehmen. Ist immer billiger (~5-35€) als ein Schaden und die Lauferei mit Versicherungen&Co..

    ...Das deutsche Mietrecht ist dem österreichischen zwar ähnlich, aber nicht gleich....


    naja, es geht um Wohnungen und Menschen die zusammenkommen sollen, aber damit haben sich die Übereinstimmungen auch fast schon erschlagen. Allein die Wirkung mag ähnlich sein.

    Ich bin mir sicher, dass das Mietrecht in Österreich und Deutrschland so gut wie identisch ist.
    ...


    und ich bin mir sehr sicher, dass dem nicht so ist. Österreich hat ein extra Mietrechtsgesetz das dem deutschen Mietrecht völlig abgeht, des Weiteren hat das zusätzlich hinzugezogene ABGB eine andere rechts-philosophische Grundlage als das BGB. usw. usf.

    Warum willst du nicht gleich ugandisches Mietrecht in Wien anwenden? Das hätte noch so eine doppelt exotische Komponente...

    ...Ähm, vor dem Gesetz ist der Schirnsteinfeger Irgendwer!

    Das kommt auf des spezielle Gesetz und die genaue Stellung des Schornsteinfegers an. Als öffentlich-rechtlich Bestellter kann unter Umständen eine spezielle Kompetenz als Amtsträger vorliegen. Der Erlass eines Verwaltungsaktes zur Stilllegung der Anlage wäre z.B. eine solche Situation. Aber auch gesondert geregelte Nachschaupflichten die ggf. mittels Zwang (GV+Polizei, hat es schon mehrfach gegeben) durchgesetzt werden können.

    Aber ja der Schornsteinfeger kann auch mit den Rechten und Pflichten eines jeden anderen Handwerkers daherkommen. Also vor der allgemeinen Aussage prüfen, wer und was ist genau dieser Schornsteinfeger überhaupt.

    ... Meinst du wir haben irgendeine Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten?
    ...

    sehe ich nicht. Ihr habt den Mietvertrag mit Kenntnis der aktuellen Miethöhe geschlossen und das ist durch eure jahrelangen Zahlungen, also durch konkludentes Handeln, nachweisbar. Dass die aktuelle Miethöhe nicht mehr der in der ursprünglichem Mietvertragsurkunde entspricht ist eher der Regelfall als die Ausnahme. Ich hätte da einen heute noch gültigen und laufenden einen Mietvertrag von 1953 mit einer eingetragenen Miethöhe von 40 Mark der DDR...

    Mietverträge können z.B. auch mündlich geschlossen werden, ihr und eure Hausverwaltung haben in erster Linie ein Nachweisproblem, wenn ihr euch uneinig seid. Will sagen es besteht ein erhebliches Kostenrisiko für beide, es wird billiger sich zu einigen und ggf. verlorene Urkunden zu ersetzen, oder gemeinschaftlich deren Ungültigkeit zu vereinbaren und neue, wirksame zu erstellen. Das kann z.B. ein neuer Mietvertrag sein. Die einzelnen Konditionen sind dann zu prüfen, entsprechende Zeitvorteile (Kündigungsfristen)usw. entsprechend mit zu verankern. Der alte Mietvertrag kann grundsätzlich als Grundlage herangezogen werden. Klare Vereinbarungen und Formulierungen sind für Mieter wie Vermieter auf Dauer am angenehmsten.

    ...
    Die Abrechnung selbst sieht aus wie durch einen Verwalter erstellt. ...

    und zwar durch einen WEG-Verwalter, allein die Überschrift Hausgeld spricht da Bände.

    Dein Vermieter ist offensichtlich zu faul mittels Textbaustein und C&P eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Mal genau auf den Empfänger der Abrechnung achten, nicht das die Rechnung gar nicht an dich gerichtet ist. Hier verwirren dich in erster Linie die Angaben die dich als Mieter gar nichts angehen. Wann die WEG irgendwelche Zahlungen vorstreckt oder stundet kann dir als Mieter erst mal herzlich egal sein, genauso wo sie die Mittel für Unterhalt und Instandhaltung bezieht und einplant...

    Die Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung muss dir dein Vermieter nicht zuschicken, du musst nur die Möglichkeit haben diese einsehen zu können oder sie auf Anforderung (!) und gegen Kostenersatz Kopien davon erhalten zu könne. Hier wird dein Vermieter diese selbst gar nicht vorliegen haben sondern die Hausverwaltung. Über deinen Vermieter wird dir dort sicher Einsicht gewährt werden können oder die entsprechenden Kopien zugesendet werden können. Frage im Zweifel danach.

    Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich davon ausgehen, dass die Hausgeldabrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist. Zu NK-Abrechnung siehe oben, also die Formalien. Ob man sich deswegen den Kopf heiß machen will, sollte man sich mal bei einem guten Tropfen überlegen.

    Wo genau hätte ich es denn reinposten können um alle im Forum zu erreichen?

    Einzig und allein nur im Forum Allgemeines.

    Ihr habt bewiesen, dass ihr die Grundlegenden Kenntnisse eines Studium nicht erlangt habt.
    Euer Verhalten hier beschädigt das Image der TH Brandenburg.
    Bittet euren diese "Leistung" betreuenden Professor um eine sachgerechte Bewertung eurer Studienarbeit mit 0 Punkten.

    .... und- wie ich finde auch unter Bezugnahme von Art 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit- das geht nämlich da jetzt gar nicht, weil ...

    Das geht nicht weil, die Verfassung, hier namentlich das Grundgesetz, nur den Staat bindet nicht den Bürger. Das Grundgesetz definiert Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Weder deine türkische Nachbarin noch die Wohnungsbaugesellschaft ist Staat. Das sind ganz normale Personen, natürliche wie juristische. Hier gelten die ganz einfachen normalen Gesetze, die wiederum auch Ausdruck der Verpflichtung des Staates sind die Verfassung, in ihren Schranken, umzusetzen. Schmeiß das GG weg, dass ist hier nicht die einschlägige Rechtsquelle. Hier sind BGB, ggf. StGB und vielleicht noch andere Nebengesetze interessant.

    ...
    Leicht unsachlich:
    "Geruch eines Astes zur Deko"
    ...

    naja, ein Blume die beim Blühen roch wie eine Leiche hinter dem Sofa hatte ich selbst schon. Wenn der Ast nass steht ist entsprechende Fäulnis möglich, bei verwitterten Ästen die entsprechend gelagert waren z.B. im Moor oder im Uferschlamm sind ebenfalls Gerüche möglich. Mein erster Gedanke war eine Übersensibilität aufgrund von Medikamenten, hatte ich im Bekanntenkreis mit Psychopharmaka, wäre also auch hier möglich, da aber auch andere die Gerüche wahrnehmen eher unwahrscheinlich.

    Also erst mal Mängelmeldung an Vermieter und gucken was der dazu meint, dann kann man weitersehen.

    .... Vielleicht hilft ein Aufhebungsvertrag zw. M und VM.

    wäre die klügste Variante, sonst kommt ein Mieter auf die Idee etwas unberechtigt um 100% zu mindern um eine Kündigung nach §543 BGB zu provozieren.

    Widersprüchlich ist halt die fristlose Kündigung mit Frist zum 31.8. - also entweder ab sofort oder gar nicht...

    Bei Beleidigungen oder Drohungen immer zwingend die Polizei hinzuziehen, dass dokumentiert ist, dass der Hausfrieden darniederliegt und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Parallel zum eigenen Lärmprotokoll jeden einzelnen Fall an die HV übermitteln, dass deren Posteingang quasi ein 2.tes Lärmprotokoll ergibt...

    Würde mich wundern, wenn da ein Richter im Gütetermin nicht auch die umgehende Beendigung des Mietverhältnisses anregen sollte.

    ...
    Meine Frage: Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben? ich denke mir eig.: Keine Übergabe, keine Schlüssel von mir, Herr Vermieter! ...

    = keine Rückgabe der Wohnung und bis zu dieser eine Nutzungsausfallentschädigung mindestens in Höhe der ortsüblichen Miete bezahlen. Da der Vermieter hier augenscheinlich keine direkte Anschlussvermietung anstrebt wird er darüber gar nicht so wahnsinnig böse sein, wenn da jemand "freiwillig" noch länger bezahlt.

    Die Rückgabe der Wohnung ist gesetzlich verpflichtend, die Abnahme und Fertigung eines Übergabeprotokolls nicht, das hat sich nur etabliert weil es vieles vereinfacht, für beide Seiten. Wenn man da Bedenken hat Briefumschlag mitnehmen, dem Verwalter wahrheitsgemäß mitteilen das Wasser und Strom abgestellt wurden, die (alle!) Schlüssel vorzeigen, ab in den Briefumschlag und zukleben, auf der Klebelinie überlappend unterschreiben. Man sieht dann ob ein Schlüssel vor der Abnahmebegehung herausgeholt wurde.
    Übrigens hat kein Vermieter echtes Interesse seine eigene Wohnung zu zerstören, ganz im Gegenteil, Gedanken auf die nur ein Mieter kommen kann...

    Der Vermieter hat mir heute einen Luftentfeuchter vom Discounter hingestellt ;)

    der regelmäßig entleert werden muss, Strom verbraucht und nicht unbedingt geräuschlos arbeitet.
    Das ist eine Maßnahme um die vorhandene Feuchtigkeit heraus zu bekommen, verhindert aber nicht deren erneutes eindringen. Also etwas für den Übergang. Die Ursache wird damit nicht behoben, allenfalls das Raumklima etwas verbessert. Ob die Leistungsfähigkeit eines Trockners hier ausreichend ist wird sich zeigen, hängt von Größe und Geometrie der Räume ab.

    Das ändert nichts an der Notwendigkeit solche Räume schnellst möglich hinter sich zu lassen, auch damit diese in Stand gesetzt werden können.

    ...Auch ich mußte mich mal entscheiden: Russische Familie oder Lehrer!
    Raten Sie mal wem?

    Tja, bei der russischen Familie ("Spätaussiedler") war sie Lehrerin, da diese Ausbildung hier nicht anerkannt wurde kam ein weiteres Studium, sie ist heute RAin & Steuerberaterin, er ist Facharzt, Tochter hat gerade ihr Abi fertig. Eine dt. Lehrerin habe ich auch mit bei, auch sehr streßarm. Gehen allesamt sorgsam mit der Mietsache um. Macht Spaß mit diesem Mietern, der Zausel der alles immer selber reparieren will und Schäden verheimlicht und dann alles viel schlimmer und teurer macht ist da schon ein anderer Schnack.

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