Hallo liebe Forummitglieder, ich hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich wohne in einer 2er-Studentern-WG und meine Mitbewohnerin hat gerade gewechselt, daher habe ich mir zum ersten Mal seit Einzug wieder unseren Mietvertrag angesehen und mit Verwunderung festgestellt, dass der Mietpreis geringer ist, als der, den wir beinahe 2Jahre lang gezahlt hatten. Als ich eingezogen bin, habe ich von meiner Vormieterin alles übernommen, so auch Ihren Dauerauftrag. Einen neuen Mietvertrag hatten meine Mitbewohnerin und ich nicht erhalten, lediglich einen Nachtrag zum Mietvertrag der Vormieterinnen von 2010. Als ich die beiden nun fragte, wie ihr Mietpreis zustande kam, sagten sie mir, sie hatten während ihrer 4 Jahre hier eine Mieterhöhung erhalten und dies auch schriftlich erhalten, diese sei jedoch nicht mehr auffindbar. Meine Mitbewohnerin und ich haben diese Erhöhung nie zu Gesicht bekommen. Zusätzlich hat in den letzten 2 Jahren 2mal die Hausverwaltung gewechselt und miteinander schlecht kommuniziert. Immer wieder mussten wir uns überhaupt erst bekannt machen, da man nicht wusste, dass wir existieren. Nun meine Frage: Kann ich ab jetzt den Preis, der im Mietvertrag steht, zahlen, statt dem höheren, den ich bisher fälschlicherweise gezahlt habe? Und gibt es sogar eine Möglichkeit für mich, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten? Ist diese Mietpreiserhöhung der Vormieterinnen denn überhaupt für uns gültig, wenn wir seitens der Verwaltung nie darüber informiert wurden, geschweige denn, etwas schriftliches erhalten haben? Ich hoffe ich habe die Lage verständlich erklärt und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Lieben Dank!
Mieterhöhung der Vormieter gültig, wenn nicht vorliegend?
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Mieter567 -
26. Juni 2016 um 14:48 -
Erledigt
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Das das Mietrecht den Begriff WG nicht kennt, erklär bitte erst mal die Vertragsgestaltung.
Wer ist Hauptmieter oder wer wessen Untermieter?
ZitatZusätzlich hat in den letzten 2 Jahren 2mal die Hausverwaltung gewechselt und miteinander schlecht kommuniziert. Immer wieder mussten wir uns überhaupt erst bekannt machen, da man nicht wusste, dass wir existieren.
Was vielleicht daran liegt das der Mieterwechsel nicht mit dem Vermieter bzw. der HV vereinbart, also "illegal" war, oder Du schlicht "nur" Untermieter bist.
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Das das Mietrecht den Begriff WG nicht kennt, erklär bitte erst mal die Vertragsgestaltung.
Wer ist Hauptmieter oder wer wessen Untermieter?
Was vielleicht daran liegt das der Mieterwechsel nicht mit dem Vermieter bzw. der HV vereinbart, also "illegal" war, oder Du schlicht "nur" Untermieter bist.
Hi anitari, danke für deine Antwort. Wir sind beide Hauptmieter.
Natürlich war der Mieterwechsel mit der HV vereinbart. Diese war jedoch schlampig und hat mit der nächsten Verwaltung nicht effizient kommuniziert. Meinst du wir haben irgendeine Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten?
Liebe Grüße! -
... Meinst du wir haben irgendeine Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten?
...sehe ich nicht. Ihr habt den Mietvertrag mit Kenntnis der aktuellen Miethöhe geschlossen und das ist durch eure jahrelangen Zahlungen, also durch konkludentes Handeln, nachweisbar. Dass die aktuelle Miethöhe nicht mehr der in der ursprünglichem Mietvertragsurkunde entspricht ist eher der Regelfall als die Ausnahme. Ich hätte da einen heute noch gültigen und laufenden einen Mietvertrag von 1953 mit einer eingetragenen Miethöhe von 40 Mark der DDR...
Mietverträge können z.B. auch mündlich geschlossen werden, ihr und eure Hausverwaltung haben in erster Linie ein Nachweisproblem, wenn ihr euch uneinig seid. Will sagen es besteht ein erhebliches Kostenrisiko für beide, es wird billiger sich zu einigen und ggf. verlorene Urkunden zu ersetzen, oder gemeinschaftlich deren Ungültigkeit zu vereinbaren und neue, wirksame zu erstellen. Das kann z.B. ein neuer Mietvertrag sein. Die einzelnen Konditionen sind dann zu prüfen, entsprechende Zeitvorteile (Kündigungsfristen)usw. entsprechend mit zu verankern. Der alte Mietvertrag kann grundsätzlich als Grundlage herangezogen werden. Klare Vereinbarungen und Formulierungen sind für Mieter wie Vermieter auf Dauer am angenehmsten.
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Welche Verträge und Nachträge gibt es denn? Bei einem Wechsel in der WG sind Nachträge sehr beliebt. Hast Du alle Nachträge?
Wie ist der genaue Wortlaut (kannste Bilder einstellen) der Nachträge die Du unterschrieben hast? -
Hallo,
und wieder so ein Fall:
Es wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der alle wissen worum es geht (in diesem Fall Mietsache und-höhe). Lange später wird festgestellt, dass es möglicherweise einen Trick gibt, um den Vertragspartner zu übervorteilen und plötzlich "wusste man gar nicht", dass man jahrelang falsch lag.
Zum Glück funktioniert es in diesem Fall nicht. Ihr habt einen Mietvertrag übernommen und seid an die zuletzt gezahlte Miete gebunden. Sogar die Vormieterin bestätigt, dass eine Mieterhöhung gegeben hat, so dass es gar nicht darauf ankommt, ob es die Nachträge noch gibt oder nicht.
Gruß
H HP.S. "daher habe ich mir zum ersten Mal seit Einzug wieder unseren Mietvertrag angesehen und mit Verwunderung festgestellt, dass der Mietpreis geringer ist, als der, den wir beinahe 2Jahre lang gezahlt hatten."
Nach 2 Jahren in den Mietvertrag geschaut, herzlichen Glückwunsch! -
Mein Mietvertrag beläuft sich weder auf dieselbe Höhe der Grundmiete noch der Nebenkosten wie ich sie heute zahlen muss.
Über die Jahre kommt es nun einmal zu Kostensteigerungen, deswegen wird nicht jedes Mal der Mietvetrag neu aufgesetzt.
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