Hallo, ich brauche mal einen Tipp.
Meine Schwester wohnt in einer Baugenossenschaftswohnung, hat einen auf 2 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen, d.h. sie könnte erst in zwei Jahren aus der Wohnung raus und zum 31.08.2016 fristlos ausserordentlich gekündigt (Gesundheitsgefährdung, neue Arbeit in einer anderen Stadt, Wiederholungsgefahr, Fortdauer des Kündigungstatbestandes).
Sie wohnt seit 5 Monaten dort.
Nun wohnen über ihr ausländischer Mieter zu fünft (2 Erw., 3 Ki) in einer 60-qm-2-Zi-Wohnung.
Der Lärmpegel ist enorm, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Meine Schwester ist im Schichtdienst und findet keine Ruhe mehr.
Sie hat sich im April bei der Baugenossenschaft beschwert und um Unterstützung gebeten- hat nichts gebracht, es ging und geht weiter.
Die Mieterin (Typ "temperamentvolle Türkin") über ihr war wohl auch sauer wg. der Abmahnung durch die Baugen. und ist meiner Schwester körperlich bedrohlich gegenübergetreten und hat sie angeschrien und schwer beleidigt (u.a. "F"-Wort).![]()
Meine Schwester hat die Frau angezeigt.
Weiterhin nimmt sie ab dem 1.7. eine neue Arbeit in einer anderen Stadt auf, weil sie durch die gesundh. Beschwerden durch den Schlafmangel bereits einige Probleme bekommen hat.
Sie hat nun fristlos ausserordentlich gem. §543 BGB zum 31.08. gekündigt, den Sachverhalt konkret dargelegt, ein Attest beigefügt und einen Nachmieter präsentiert. Hilfsweise haben wir auch um einen Aufhebungsvertrag gebeten.
Ist diese Kündigung genug oder müssen wir noch Urteile bzw. grundrechtliche Schutzbereiche (z.B. Art. 2 (1) und (2) GG etc.) der Baugenossenschaft gegenüber definieren?
Die Mitarbeiterin dort war ziemlich "beleidigt"und hat z.B. darauf hingewiesen, das sie die "Entfernung zur neuen Arbeitsstelle gut fahren könne, es wäre ja nicht so weit..." Zählt nicht einzig und allein der Umstand, daß der Arbeitsplatz in einer anderen Gemeinde ist?
Danke für Eure Antworten!:)