Geht einfach zum Katasteramt und lässt euch die Liegenschaftskarte kopieren. Oder schreibt denen, die sollen die euch schicken.
Beiträge von Akkarin
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Noe. Wenn er, wie hier naheliegt, ein Einfamilienhaus gemietet hat, hat er das ganze zum EfH samt dem dazugehörigen Grundstück gemietet, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung/ Beschreibung bedarf . Das Grundstück ist dann automatisch Teil der Mietsache. Also muss er auch wissen, was alles zu dem gemieten Grundstück gehört und wo es endet.
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Klar. Genauso gut kann da stehen, vermietet wird eine Doppelhaushaelfte/ ein Einfamilienhaus Berner St. 16 56142 Neuwied.
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Beim zuständigen Kastateramt einsicht in die Liegenschaftskarte nehmen, da findet ihr die Grenze
"Was ist eine Liegenschaftskarte/ Flurkarte?
Eine Liegenschaftskarte ist eine maßstäbliche genaue Darstellung aller Flur- und Grundstücke (Liegenschaften) eines Gebietes. Die LiKa bildet die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und sichert zusammen mit dem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt das Eigentum an Grund und Boden.
Die Liegenschaftskarte ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen bzw. beantragt werden.Welche Daten findet man auf der Liegenschaftskarte?
Die Flurstücke mit deren Flurstücknummern (zum Beispiel 182): Alle Flurstücke sind fortlaufend nummeriert. Ältere Flurstücke haben noch eine Bezeichnung mit Zähler und Nenner (z.B. 182/4)
Die Flurstückgrenzen
Die vermarkten Grenzpunkte (zum Beispiel Grenzsteine), Grenzhecken, Grenzmauern, Grenzzäune
Gemeindegrenzen
Gebäude (wie zum Beispiel Wohnhaus, öffentliches Gebäude, sonstiges Gebäude) mit deren Hausnummer
Nutzungsarten des Bodens
Böschungen und Topografische Angaben
In einigen Fällen (vor allem bei ältere Karten) auch Eigentümer des Flurgrunstückes." -
Was geht Euch als Mieter die Grundstücksgrenze an?
Für Euch ist einzig und allein von Bedeutung was im Mietvertrag steht.
Und woher weißt du dann wo das gemietete Grundstück endet? das wird wohl kaum im MV stehen.
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Tschuldigung, ich meinte natürlich das richtige Maß
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Das teil das ihr sucht heißt "Abdeckhaube"
ihr braucht die Masse und ob es 2 oder 3 Steckpunkte sind. und dann mal hier gucken:
https://www.amazon.de/TEMPOPLEX-ABDECKUNG-649982-MODELL-6964-0/dp/B008DCTM7O/ref=pd_sim_60_8?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=FJ9TJ3258EH1QBY9MJQN -
Warum läuft in meinem Browser ein plug-in, dass dafür sorgt, dass dieses Forum meinen heutigen Besuch nicht an google-analytics meldet? ist doch kein Geheimnis, dass ich hier war. Ich hab ja sogar was geschrieben.
Unzulässige Fragen kann man halt mit Ja beantworten.
im übrigen solltet ihr in der Haftpflicht nicht nur prüfen, ob Mietsachschäden in der Police mitversichert sind, sondern auch ob Schlüsselverlust drin ist.
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Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung zum Thema "warum ein verbot auf der Aussenseite keine unangemessene Benachteilung des Mieters ist" u.a. damit begründet, dass der Mieter sie auf der (mitgemieteten) Innenseite anbringen kann:
"Dem Mieter bleibt es weiterhin unbenommen, seine Blumenkästen innerhalb des Balkons oder auf der Brüstung selber – sofern möglich – anzubringen."
LG Berlin vom 20.5.2011 – 67 S 370/09 –Vielleicht aber mal besser mit dem VM reden, was genau ihn denn stört?
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Wenn Du also einer Vereinbarung zugestimmt hast, dass der Nachmieter bereits am 22.5. rein darf, der aber erst ab 1.6. Miete zahlt, bekommst Du nichts zurueck.
..Damit machst Du Dich demjenigern gegenueber, mit dem Du das vereinbart hast mit grosser Wahrscheinlichkeit schadenersatzpflichtig.
i
was der Nachmieter wie beweisen kann? gibt es eine schriftliche Vereinbarung? email? mündlich? Zeugen? -
Wie wäre es denn mit VM um Erklärung bitten?
Parallel schon mal prüfen, gibt es für den Ort einen Mietspiegel und eine Mietpreisbremse? -
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Immer an den Vermieter wenden. Ist das denn der geruch von kaltem Tabakrauch oder riecht es ehr nach feuchtem keller?
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Untervermietungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
Die Verweigerung der Genehmigung..
Schlag deiner VM doch einfach vor ihr trefft euch und unterschreibt einen gemeinsamen Aufhebungsvertrag. -
Hast du die Miete bar bezahlt oder dem Vermieter überwiesen? Im unbaren Fall was war Verwendungszweck der Überweisung?
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Bevor jetzt aus einem Staubkorn eine Mücke wird: Was spricht dagegen, wenn Besuch kommt ( oder hier halt der VM) einfach mal Lüften , aufräumen, staubsaugen und durchwischen ?
Ist eh gerade Frühjahr. Und schon ist das ganze Thema tot (bis zum nächsten Mal) -
Also für mich hört sich das vernünftig an, was dein VM gesagt hat.
und solange du keinen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kannst du nach Abschluss der Bauarbeiten in deine Wohnung zurück.Wenn dir das alles nicht passt, ist das einzige was du noch machen kannst, selber kündigen und was neues suchen.
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Wenn Du nicht nachweisen kannst das das Zimmer ab Mitte März neu vermietet ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, ja.
Möglicherweise gibt es ja einen Zeugen dafür, dass das Zimmer seitdem durch die Nachmieterin bewohnt und an diese vermietet ist?
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Eben ..und darum kann man die Frage des TE “wie kann man sich da schützen“, wogegen auch immer, nur mit “Schlüssel nicht verlieren“ beantworten.
Was gegen Diebstahl nicht hilft, da hilft nur die Versicherung oder das Sparbuch. Oder Glück im Unglück da es Fälle geben kann, in denen der Mieter den Austausch der zentralen Schließanlage trotzdem nicht bezahlen muss.
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