Ziehen früher aus, aber bezahlen volle Miete?

  • Hallo,

    ich ziehe mit meiner Freundin etwas eher aus unsere alte Wohnung aus. Wir haben jetzt aber diesen Monat volle Miete bezahlt. Der Nachmieter bezieht die Wohnung dann am 22.05.2017 diesen Monats.

    Müssten wir nicht Geld zurück bekommen, weil wir eher ausziehen? Unser Vermieter möchte mir keine Gutschrift geben, weil er meint, ich hätte diese Regelung mit meinem Nachmieter getroffen. Bekomme ich jetzt Geld von Ihm?

    Kann ich die Schlüssel nicht einfach bis zum 31.05.2017 behalten, wenn er die Wohnung am 01.06.2017 beziehen möchte?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Du musst die Wohnung (und Schlüssel) nach Ende des Mietverhältnisses zurückgeben. Also am 01.06.

    Wer hat dem Nachmieter zugesichert, dass er die Wohnung ab dem 22.05. beziehen kann? Du? Der Vermieter? Wann beginnt das Mietverhältnis des Nachmieters?

    Ansonsten sollte man sich die Frage stellen, ob es sich lohnt, ein Fass wegen 9 Tagen aufzumachen. Ihr wollt sicherlich eine Kaution zeitnah zurückbekommen und die Wohnungsübergabe ohne Diskussionen über jedes Dübelloch, den 2cm-Kratzer im Boden usw. von Statten gehen lassen. Wenn das Verhältnis bereits zerrüttet ist, kommt es darauf natürlich nicht mehr an und man kann auf sein Recht bestehen.

  • Hast Du mit dem Nachmieter vereinbart das er am 22.5 einziehen kann?

    Wenn ja ist der Vermieter im Recht.

    Zitat

    Bekomme ich jetzt Geld von Ihm?

    Habt ihr vereinbart das er dir anteilig die Miete erstattet?

    Zitat

    Kann ich die Schlüssel nicht einfach bis zum 31.05.2017 behalten, wenn er die Wohnung am 01.06.2017 beziehen möchte?

    Natürlich.

  • Hallo Chippelchen,

    der Vermieter darf bei so einem Wechsel lediglich nicht doppelt Miete kassieren. Wenn Du also einer Vereinbarung zugestimmt hast, dass der Nachmieter bereits am 22.5. rein darf, der aber erst ab 1.6. Miete zahlt, bekommst Du nichts zurueck.

    Vorausgesetzt, Du hast den Deal wirklich selber ausgemacht oder aber (stillschweigend) zugestimmt, ist Schluessel bis zum 31. behalten keine gute Idee. Damit machst Du Dich demjenigern gegenueber, mit dem Du das vereinbart hast mit grosser Wahrscheinlichkeit schadenersatzpflichtig.

    cu
    Guenni

  • Ich schliesse mich meinen Vorrednern an; bemerke aber, dass Wohnraummietverhältnisse regelmässig zum Monatsablauf enden (also nicht, wie hier geschreipt, zum 01.06.):rolleyes:

  • Wenn Du also einer Vereinbarung zugestimmt hast, dass der Nachmieter bereits am 22.5. rein darf, der aber erst ab 1.6. Miete zahlt, bekommst Du nichts zurueck.

    ..Damit machst Du Dich demjenigern gegenueber, mit dem Du das vereinbart hast mit grosser Wahrscheinlichkeit schadenersatzpflichtig.

    i


    was der Nachmieter wie beweisen kann? gibt es eine schriftliche Vereinbarung? email? mündlich? Zeugen?

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