Vermieter untersagt Anbringung von Blumenkästen

  • Guten Tag,

    wie im Titel angedeutet geht es um Blumenkästen, die meine Freundin und ich nach Einzug in die Wohnung an der Innenseite des Geländers unseres Balkons befestigt hatten.

    Wenige Tage darauf kam eine Mail unseres Vermieters mit folgender Aufforderung:

    "...bitte seien Sie so nett und hängen die Blumenkästen vom Geländer ab. Sie können sie gerne innerhalb des Balkons auf den Boden stellen.
    Wir hatten leider schon zu oft den Fall, dass das Geländer beschädigt wird und die Mieter unterhalb sich wegen herunterfallender Pflanzenteile bzw. Gießwasser beschweren."

    Zunächst leisteten wir Folge da wir uns nicht ganz klar sind ob wir der Aufforderung nachkommen müssen oder nicht. Ein Anruf beim Vermieterbund bliebt leider etwas schwammig in seiner Begründung. Mir wurde gesagt, dass grundsätzlich nichts gegen Blumenkästen spricht, sofern man diese sicher befestigt.

    Meine Frage wäre nun ob es entsprechende Rechtsquellen oder Urteile gibt, mit denen ich meinen Vermieter konfrontieren kann.

    Zwar kann ich der Argumentation meines Vermieters bedingt folgen, jedoch gehen wir davon aus, dass er womöglich den "Clean-Look" des Neubaus wahren will.
    Ebenso gut kann Gießwasser verschüttet werden wenn die Kästen auf dem Boden stehen. Einen großen Unterschied, abseits der Optik, macht es nicht wirklich.

    Ich danke im Voraus für Meinungen.

    roc

  • Hallo rocoroc,

    bei meiner gemauerten Balkonbrüstung hatte sich die obere Lage gemauerter Ziegelsteine nach Dübellöcherbohrereien durch Risse leicht gelöst. Das Argument Eures VM kann ich insofern nachvollziehen.

    Diesbzgl. Gerichtsurteile sind mir nicht bekannt. Dein VM wird jedoch wohl nichts gagegen haben können, wenn Ihr die Blumenkästen innerhalb der Brüstung (ervtl. erhöht) aufstellt.

  • Hallo rocoroc,

    da wird Dir niemand wirklich helfen koennen. Klar ist nur: Blumenkaesten auf der Aussenseite kann der Vermieter jederzeit verbieten.

    Die Innenseite des Balkons gehoert jedoch zu dem von Euch gemieteten Raum. Hier braucht der Vermieter einen guten Grund, um das Anbringen von Blumenkaesten verbieten zu koennen. Ob die von Deinem Vermieter genannten Gruende schon ausreichend sind, wird ein Richter jeweils im Einzelfall pruefen muessen. Und wie das ausgeht, steht in den Sternen.

    cu
    Guenni

  • Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung zum Thema "warum ein verbot auf der Aussenseite keine unangemessene Benachteilung des Mieters ist" u.a. damit begründet, dass der Mieter sie auf der (mitgemieteten) Innenseite anbringen kann:
    "Dem Mieter bleibt es weiterhin unbenommen, seine Blumenkästen innerhalb des Balkons oder auf der Brüstung selber – sofern möglich – anzubringen."
    LG Berlin vom 20.5.2011 – 67 S 370/09 –

    Vielleicht aber mal besser mit dem VM reden, was genau ihn denn stört?

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