Hallo Clavis,
hier meine unverbindliche Einschätzung (zu diesem fiktiven Fall):
Erst einmal möchte ich Dir sagen, dass ich selbst Maklerin bin und mich solche "Machenschaften" anderer Makler sehr wütend machen - sind derartige Arbeitsweisen doch der Grund für den schlechten Ruf der gesamten Maklerbranche (in der es aber eben auch seriöse Makler gibt).
Du hast auf ein bestehendes Inserat geantwortet - also bist du definitiv nicht der Auftraggeber (Bestellerprinzig).
Direkt bei der 1. Besichtigung bereits eine derartige Reservierungsvereinbarung unterzeichnen zu lassen ist höchst unseriös und nutzt die "Notlage" des Interessenten aus, durch möglicherwiese fehlende Unterzeichnung dieser Reservierungsvereinbarung keinerlei Chance zur Anmietung zu haben. (Gab es z.B. an diesem Tag /gleichzeitig noch andere Interessenten, die die Wohnung besichtigt haben?). Dies würde die "Notlage bei Wohnungsknappheit" untermauern.
Selbst wenn - wovon ich hier keinesfalls ausgehe- eine Reservierungsvereinbarung an sich in Ordnung wäre, so ist ja auch die Höhe der "Strafgebühr" exorbitant zu hoch. Gerichte tun sich schon mit 10 % des Gesamt-(Courtage)betrages schwer und finden dies zu hoch. (wobei wir hier ja allerdings nicht von Maklerprovision/Courtage reden, sondern von "einer Gebühr")
Dein Zitat:
"Die Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber nach Ablauf von 3 Wochen seit Abschluss der Vereinbarung keine Erklärung zur Anmietung mehr abgibt."
....wird vor Gericht wahrsceinlich auch zerpflückt werden. Dies bedeutet nämlich, dass der Makler ja jedem Interessenten bei der Besichtigung eine derartige Reservierungserklärung unterschreiben lässt und so -selbst wenn keiner dieser Personen die Wohnung letztendlich anmietet- von JEDEM diesen Betrag verlangen kann.
Alles in allem denke ich, dass du gute Karten hast, diese Reservierungsgebühr nicht zahlen zu müssen, da sie nicht rechtens ist (meiner unverbindlichen Meinung nach).
Ich würde dem Makler erst einmal nur schreiben, dass du seine Forderung nicht bezahlen wirst, da du ja nicht der Auftraggeber warst. (siehe ja auch seine Verwendung des Vokabulars "Auftraggeber" - nicht etwa "Mietinteressent".
Sein Auftraggeber war der Vermieter.
Viele Grüße,
anonym2
Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung zu einem fiktiven Fall - keine Rechtsberatung.