Miete aussetzen wegen Vorauszahlung

  • Hallo und schon mal Danke an alle, die sich mit meinem Problem befassen!

    Seit vielen Jahren, mindestens schon 6 Jahre, zahle ich monatlich freiwillig mehr Miete als vertraglich geregelt. Inzwischen ist eine Summe von über 4000 Euro zusammen gekommen. Ursprünglich habe ich das mit der Vermieterin ausgemacht, damit ich meine Nebenkosten besser decken kann, da ich in der Vergangenheit immer mal wieder hohe Nachzahlungen hatte. Seit einigen Jahren nun bekomme ich gar keine Nebenkostenabrechnungen mehr und habe das auch nicht angefordert, da ich froh war, keine Nachzahlung zu haben. Jetzt mein Problem: ich bin nun in eine gravierende finanzielle Krise geraten und die Miete zu bezahlen ist mir derzeit fast unmöglich. Allerdings ist es nur eine kurzfristige Zeit, da ich schon eine Lösung habe. Darf ich nun aufgrund der Vorauszahlung mal für ein oder zwei Monate die Mietzahlung aussetzen ohne dass mir eine Kündigung droht?
    Ich möchte dazu erwähnen, dass mein Verhältnis zur Vermieterin sehr angespannt ist, es handelt sich um eine ältere Frau und ich stosse bei ihr immer nur auf taube Ohren, sie mag mich nicht mal anhören. Ich bin mir nicht mal sicher, ob sie sich überhaupt darüber im Klaren ist, dass ich so viel Miete schon im Voraus bezahlt habe.

    Vielen Dank schon mal für die eventuelle Hilfe!

  • Das ist doch wohl die größte Schnapsidee von der ich lese. Da deine Vermieterin nicht nicht für dich den Sparstrumpf macht, solltest du mit ihr ganz in Ruhe über deine Überzahlung reden. Nur wenn sie mit deiner Verrechnung einverstanden ist, hast du keinen Ärger zu befürchten. Und mit den fehlenden Betriebskostenabrechnungen kannst du sie gleichzeitig ansprechen.

  • Seit vielen Jahren, mindestens schon 6 Jahre, zahle ich monatlich freiwillig mehr Miete als vertraglich geregelt.

    Ist wohl einmalig, dass ein Mieter mehr Miete bezahlt als gefordert, und das über Jahre hinweg. Der Grund hierfür ist schon recht bemerkenswert, Du hättest doch die Überzahlungsbeträge selbst ansparen können damit es bei evtl NK-Nachzahlungen keine Probleme gibt. Das ist ja nun so und ich meine Du hast nichts zu befürchten wenn die Mietzahlung mal 1-2 Monate ausgesetzt wird.

    Ich würde Dir raten künftig nur die geforderte Miete zu zahlen und selbst ein Sparkonto anzulegen um Deinen geforderten finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

  • Darf ich nun aufgrund der Vorauszahlung mal für ein oder zwei Monate die Mietzahlung aussetzen ohne dass mir eine Kündigung droht?

    Der Lacher :Ddes Tages. Was Du fordern kannst sind die überfälligen Nebenkostenabrechnungen.

    So am Rande, hast Du dem VM nachweisbar informiert das und warum Du mehr als vertraglich vereinbart zahlst?

  • Ursprünglich habe ich das mit der Vermieterin ausgemacht, damit ich meine Nebenkosten besser decken kann, da ich in der Vergangenheit immer mal wieder hohe Nachzahlungen hatte

    So am Rande, hast Du dem VM nachweisbar informiert das und warum Du mehr als vertraglich vereinbart zahlst?

    Die Vermieterin wurde also informiert, und diese, sofern sie nicht ganz doof ist, kann sich schliesslich auch ausrechnen wieviel inzwischen an sie -ganz unberechtigt- geflossen ist. Nun gibt es auch sowas wie "Treu und Glauben", und ich möchte den Richter sehen der in diesem Fall einen Mieter wegen 1-2 Monaten nicht bezahlen der Miete der Kündigung der Vermieterin rechtsprechen wollte, sollte es eine gerichtliche Auseinandersetzung geben.

    Wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, soll aber nichts heissen,

  • Der Lacher :Ddes Tages. Was Du fordern kannst sind die überfälligen Nebenkostenabrechnungen.

    So am Rande, hast Du dem VM nachweisbar informiert das und warum Du mehr als vertraglich vereinbart zahlst?

    Wenn er seine Kontoauszüge noch hat und somit nachweisen kann, dass er zuviel bezahlt hat, kann er das für die letzten 3 Jahre zurückfordern. (812 BGB)

    Er musste die VM nicht seperat informieren, diese hat die Zahlungen auf Ihren Kontoauszügen gesehen oder hätte diese dort sehen können- damit ist die VM über die Zahlung informiert. Warum ist auch nicht wichtig, Sie hat es ja angenommen, obwohl sie wusste, dass der Mieter nur x hätte bezahlen müssen.

    VM nachweislich jetzt auffordern, die BKAs der Jahre 2013,2014 und 2015 nachzuliefern und die Guthaben auszuzahlen. Wegen der Nichtabrechnung können ab 01. 10 oder 01.11. je nach erfolgreicher Inverzugsetzung auch die Nebenkosten ab dann einbehalten werden, bis die Abrechnungen der Vorjahre vorliegen.

  • Hallo zusammen,

    ich glaube nicht, das der "Fall" so simpel ist und er das Geöd zurückfordern kann.

    Er hat ja offensichtlich nicht mehr/zuviel KALTmiete bezahlt. Sein Ansinnen war, die Nebenkostenvorauszahlung anzuheben, um am Ende des Jahres keine Nachzahlung befürchten zu müssen.

    Also kann er meines unverbindlichen Wissens nach nur die fälligen Nebenkostenabrechnungen (der letzten 3 Jahre, da für die anderen Fälle Verjährung eingetreten ist) verlangen und hoffen, dass durch seine hohen gezahlten Beträge ein Plus herauskommt.

    Soweit meine unverbindliche Meinung;)

    Viele Grüße an alle,

    anonym2

  • Seit vielen Jahren, mindestens schon 6 Jahre, zahle ich monatlich freiwillig mehr Miete als vertraglich geregelt. Inzwischen ist eine Summe von über 4000 Euro zusammen gekomme

    Er hat ja offensichtlich nicht mehr/zuviel KALTmiete bezahlt.

    Inzwischen eine Summe von mehr als € 4000,00 bezahlt. Selbst wenn diese Überbezahlung nur für NK gedacht wäre, hätte die Vermieterin ein gewaltiges Problem, wie man das im Fachjargon nennt weiss ich im Moment nicht.. Sie liefert keine NK-Abrechnung und das seit Jahren.

    Sie geht offensichtlich nach dem Motto vor: Bei ihr hat das Geld ja gereicht, wozu noch eine Abrechnung.

  • Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich sehe natürlich ein, dass dieser Zustand so nicht weitergehen kann und ich das klären muss. Ja, ich besitze alle Kontoauszüge und kann die Überzahlung nachweisen. Vielen Dank!

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