Was kann nun passieren?

  • Hallo!

    Mein Mann, Baby und ich sind zum 01.04.17 in eine neue Wohnung gezogen.
    Mietvertrag wurde Mitte März unterschrieben.

    Die Kaltmiete beträgt 420,37€ und die Warmmiete 627,27€.

    Am Samstag hatten wir eine Mahnung im Briefkasten. 10€ Rückstand.

    Gerade eben dort angerufen.. wir haben ja einen Nachtrag zum Mietvertrag unterschrieben.
    Bei der Verwaltung im System steht, dass ab dem 01.05.17 430,37€ kalt fällig sind.
    Bei unserem unterschriebenen Exemplar steht weiterhin 420,37€.

    Sie wollten wohl, dass wir ab Mai 10€ mehr zahlen, haben es augenscheinlich vergeigt.

    Jetzt stellt sich uns die Frage, wie es weitergeht.
    Kann die Miete nachträglich nun doch um 10€ erhöht werden oder hat der Vermieter jetzt einfach "Pech gehabt"?

  • Wenn der Vermieter der Meinung ist, Ihr hättet einen Nachtrag hierfür unterschrieben, dann lasst Euch den (von Euch unterschriebenen) Nachtrag einfach vorzeigen.

    Wie wurde denn der Nachtrag/die Mieterhöhung so schnell nach Mietbeginn begründet?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was im System steht ist völlig wurscht. Entscheidend ist was im Vertrag steht.

    Wenn Ihr einen Nachtrag unterschrieben habt muß Euch der doch vorliegen.

  • Ja der Nachtrag liegt ja auch vor.
    Da steht die aktuelle Kaltmiete drin.

    Momentan wird hier gebaut. Also die Rohre zwischen Küche und Bad werden erneuert (wenn ich es richtig mitbekommen hab. ) in unserer Wohnung waren sie bisher nicht, also weiss ich noch gar nicht, was wirklich gemacht wird.
    Denn das steht im Nachtrag nicht drin.

  • Es ist ganz einfach: Ihr zahlt das, was vertraglich vereinbart wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Nachträglich kann uns da nichts passieren?

    Nein, auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, braucht er Eure Zustimmung, die Ihr ja offensichtlich nicht erteilt habt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo onelove,

    kannst du bitte den genauen Wortlaut des Nachtrages hier einstellen (persönliche Datenunkenntlich machen!)?
    Wurde der Nachtrag von beiden Vetragsparteien unterzeichnet?

    Lt. deiner Aussage steht im Mietvertrag: KM 420,37 EUR. Steht in diesem MV noch irgend etwas anderes bezüglich der Kaltmiete (z.B. Erhöhung um 10 EUR, nachdem die Handwerksarbeiten fertig sind - oder so ähnlich?)

    Gruß,
    anonym2

  • Theoretisch haben wir es ja erteilt, aber die haben die falsche Summe in den Vertrag geschrieben. Das ist ja dann jetzt einfach Pech für die.


    Richtig. Dann würde ich die mal anrufen, auf ihren Fehler aufmerksam machen und ihnen anraten, ihre Buchhaltung in Ordnung zu bringen.

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    Das ist der Nachtrag. Unterschrieben von beiden Parteien.
    Im Mietvertrag selber steht auch 420,32€ (nicht 37 naja egal).
    Nirgends ein Vermerk zu diesen 10€.

  • Also sind die 430 € nirgends vertraglich vereinbart? Ich würde die Verwaltung auf den Mietvertrag und den Nachtrag verweisen und vielleicht sogar noch eine Kopie jeweils beilegen. Was sie vielleicht wollten, hätten machen sollen oder sonst wie, spielt keine Rolle für euch.

  • Ich würde die Verwaltung auf den Mietvertrag und den Nachtrag verweisen und vielleicht sogar noch eine Kopie jeweils beilegen.


    Ich würde meinem Kontrahenden keine Munition liefern.:rolleyes:

  • Die aktuelle Kaltmiete ist 420,37.
    die steht im Mietvertrag und in dem Nachtrag.

    Von 430,32€ ist nirgends die Rede.

    Hab ja beim Anruf schon gesagt, dass bei uns 420,32€ steht..

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