Hallo,
angenommen A hat bei Besichtigung einer Wohnung eine "verbindliche Reservierungsvereinbarung" des Maklers unterzeichnet und trägt sich nun (4 Tage nach der Besichtigung) mit dem Gedanken, die Wohnung nicht zu mieten.
In der Reservierungsvereinbarung ist eine Entschädigung in Höhe einer Nettokaltmiete genannt. Zu einem Mietvertragsabschluss ist es noch nicht gekommen.
A hat die Reservierungsvereinbarung unterschrieben, der Makler nicht.
Leider wurde auch schriftlich auf die 14tätige Widerrufsfrist verzichtet.
Dass dem Makler kosten entstanden sind, ist durchaus verständlich und A würde dies auch gerne gegen Entgelt honorieren; allerdings ist die geforderte Monatskaltmiete vom 2.050 EUR inkl. USt als Entschädigung des Aufwands nach Ansicht von A utopisch.
Wie ist die Rechtslage?