Hallo WasTun,
2011 zog meine Mutter aus, und der Vermieter wollte unbedingt den Mietvertrag neu auflegen und behielt den alten ein. Ich habe blöderweise zugestimmt. Im alten Mietvertag stand ich gemeinsam mit meiner Mutter drin, das verleugnet der VM nun. Das schreibe ich dazu wegen der Kündigungsfrist.
Diesen Passus deines Treads sollte man nicht außer Acht lassen: wurde denn ein Aufhebungsvertrag zu dem alten Mietvertrag abgeschlossen, bevor/nachdem der neue Mietvertrag unterzeichnet wurde? Steht darüber irgendetwas im neuen Mietvertrag? Wenn nicht, existieren ja nun eigentlich 2 Mietverträge für dieselbe Wohnung mir 2 verschiedenen Mietern. Dann ist meines Wissens nach der erstere gültig (also gültig sind eigentlich beide, der erstere Mieter darf aber in der Wohnung bleiben, der 2. Mieter kann Schadenersatz gegen VM geltend machen, wenn er die Wohnung nicht beziehen kann. Aber diese Konstellation trifft hier bei euch ja irgendwie nicht zu.).
Wenn deine Mutter nie eine Wohnungsübergabe an den VM gemacht hat (mit Schlüsselübergabe), dann ist sie auch praktisch noch Mieter(?)
Da bin ich mir aber nicht sicher. Dazu wissen andere Forenteilnehmer sicher mehr;)
VieleGrüße,
anonym2
Hinweis: nur meine unverbindliche meinung - keine Rechtsberatung