Beiträge von anonym2

    Hallo WasTun,

    2011 zog meine Mutter aus, und der Vermieter wollte unbedingt den Mietvertrag neu auflegen und behielt den alten ein. Ich habe blöderweise zugestimmt. Im alten Mietvertag stand ich gemeinsam mit meiner Mutter drin, das verleugnet der VM nun. Das schreibe ich dazu wegen der Kündigungsfrist.

    Diesen Passus deines Treads sollte man nicht außer Acht lassen: wurde denn ein Aufhebungsvertrag zu dem alten Mietvertrag abgeschlossen, bevor/nachdem der neue Mietvertrag unterzeichnet wurde? Steht darüber irgendetwas im neuen Mietvertrag? Wenn nicht, existieren ja nun eigentlich 2 Mietverträge für dieselbe Wohnung mir 2 verschiedenen Mietern. Dann ist meines Wissens nach der erstere gültig (also gültig sind eigentlich beide, der erstere Mieter darf aber in der Wohnung bleiben, der 2. Mieter kann Schadenersatz gegen VM geltend machen, wenn er die Wohnung nicht beziehen kann. Aber diese Konstellation trifft hier bei euch ja irgendwie nicht zu.).

    Wenn deine Mutter nie eine Wohnungsübergabe an den VM gemacht hat (mit Schlüsselübergabe), dann ist sie auch praktisch noch Mieter(?)

    Da bin ich mir aber nicht sicher. Dazu wissen andere Forenteilnehmer sicher mehr;)

    VieleGrüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo,

    Ich habe mir nun einen Termin beim Anwalt gesucht

    Anwalt müsste man sein.....

    Oh Mann, wenn wir auf der großen, weiten Welt keine anderen Probleme haben......

    Ein Besuch in der Dritten Welt würde einem möglicherweise die Augen öffnen für die WIRKLICH wichtigen Dinge im Leben...

    Auch mein Rat an dich wäre: zur Not einfach kurz selbst wegkehren - zusätzlich noch einmal den Vermieter schriftlich informieren - und gut ist erst einmal....

    Gruß,
    anonym2

    Hallo Kisha,

    nochmal: welche Version der Miete zahlst du (siehe Post #3)? Kann es nicht wirklich so sein, dass deine Nebenkostenvorauszahlung (!) reduziert wurde und nicht etwas die Kaltmiete?

    Was stand denn in den Betriebskostenabrechnungen der anderen Jahre?
    Hätte es dir nicht bereits dort auffallen müssen?

    Ich habe ihr zwei mal geschrieben das sie das nochmal überprüfen soll und hat darauf nicht reagiert.ich renne doch nicht gleich bei jeder mahnung zum Anwalt.Erst kam eine Mahnung...Ein paar Tage später der Brief vom Vollstrecker.Und natürlich habe ich das schriftlich das die Miete um 40 Euro gesenkt wurde.tut mir leid Freunde aber ich glaube nicht das alles so rechtens abgelaufen ist.Deswegen gebe ich mich mit "einfach bezahlen" nicht gleich geschlagen.

    Sie hat es doch schon geprüft und nichts schriftliches gefunden...
    Hast Du der Dame dein Schriftstück in Kopie zukommen lassen? Dann wärst du doch aus dem Schneider. In diesem Fall würde ich mir keine Sorgen machen.

    Am besten direkt Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen und die Situation erläutern.

    Was genau steht in dem Schriftstück zur Mietpreisreduzierung?

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine Meinung - keine Rechtsberautung

    Hallo Seratnian,

    also, ich kann mich auch nur wundern.

    Darf ich mal kurz nachfragen, ob du nach dem 30.04. noch in der Wohnung gewohnt hast?

    Muss einem nicht der gesunde Menschenverstand sagen, dass man hier mal SELBST aktiv werden muss, da hier ganz offensichtlich irgend etwas falsch läuft (z.B. ein Übergabetermin laaaaaaange nach meinem Kündigungstermin vorgeschlagen wurde?)?

    Gruß,
    anonym2

    Hallonochmal,

    die Frage ist übrigens auch, ob inder Vergangenheit nicht ehre nur die Nebenkostenvorauszahlung reduziert wurde und die Kaltmiete konstant geblieben ist.

    Zahlst du also
    Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung
    oder
    Kaltmiete + Nebenkostenpauschale
    oder
    Inklusivmiete (einen Festbetrag, in dem alle Kosten einkalkuliert wurden)?

    Dies wäre für eine korrekte Beantwortung deiner Frage von entscheidender Bedeutung.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo Bata81,

    ich denke auch, dass der Vermieter dies darf.

    In deinem Mietvertrag ist nämlich wahrscheinlich keine Größe des Gemeinschaftsgartens angegeben. War er vorher 200 qm groß, ist er jetzt eben nur noch 180 qm groß. Also kannst du trotzdem weiterhin den Gemeinschaftsgarten (jetzt 180 qm) nutzen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo Drexler,

    erste Sofortmaßnahme wäre, den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen. Damit hat die Mieterin erst mal wieder die Sicherheit, dass die Dame nicht mehr in ihre Wohnung kann. Nach Ende der Mietzeit natürlich den alten Schließzylinder wieder einbauen, er ist ja Eigentumdes Vermieters.

    Für eine Kündigung gibt es nur ganz bestimmte Gründe: BGB §573 (demnach kommt meiner Meinung nach eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht.).

    Möglicherweise käme eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BGB §569 Absatz 2:( "Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund".

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wenn eure Kündigung unwirksam ist (da ihr noch nicht im Grundbuch eingetragen wart) gilt ja praktisch nur die Kündigung des Anwaltes (mit eurer Vollmacht dazu) - und somit beginnt die Frist erst ab dieser Kündigung zu laufen.

    Soweit meine Vermutung.

    Ob ein Anwalt eine Kündigung aussprechen kann (mit Vollmacht), weiss ich leider nicht genau, müsste man mal recherchieren.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo Maku,

    ich bleibe dabei: kein persönliches Treffen. (Alternative: natürlich sind 1-2 Zeugen hilfreich.)

    Prinzipiell ist die (einfache) Mieterhöhung ja sicher gerechtfertigt und wäre für dich sicher auch okay.
    Daher sollte der VM das Mieterhöhungsverlangen schriftlich zusenden und dann auf deine fristgerechte Zustimmung warten.

    Ganz einfach.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo sara68,

    ohne euch und eurem Anwalt zu Nahe zu treten, finde ich die Ausdrucksweise eures "Anwaltes" sehr unprofessionell. Ein anwaltliches Schreiben hat eigentlich einen größeren "amtlichen" Touch. (Er schreibt z.B. dass ihr als Eigentümer eingetragen seid - ja, wo denn???? Hier fehlt z.B. das Wort im Grundbuch xy... usw. usw.)

    Die Aufwendungen, die euch durch den verspäteten Auszug der Mieterin entstehen, könnt ihr selbstverständlich einforden. Dies würde ich auch schon jetzt direkt der Mieterin mitteilen, damit sie das mit in hier Handeln einkalkuliert. Für die Geltendmachung alle Belege/Rechnungen sammeln.

    Voraussetzung immer: Eure Kündigung war rechtlich vollkommen korrekt.

    Wie lange wohnt denn nun die Mieterin schon in dem Haus?

    Kannst du möglicherweise euer Kündigungsschreiben anonymisiert hier einstellen? Das wäre wirklich sehr hilfreich.

    Viele Grüße,
    anonym2

    P.S. Berny, willst du mich ärgern? Vielleicht schaffst du es ja, zukünftig zu schreiben: viele Makler.... :)

    Hallo Maku,

    Nächste Woche kommt mich nun meine Mieterverwaltung und die Eigentümer besuchen um mit mir über meine Mietkonditionen bzw. Renovierungsarbeiten mit anschließender Mieterhöhung zu sprechen.

    Mein Tipp:
    Auf keinen Fall auf ein persönliches Gespräch bei dir zuhause einlassen und schon gar nichts unterschreiben! (Aber selbst für mündliche Aussagen von dir hätten sie dann einen Zeugen...) Hausverwaltung und Vermieter sind dann praktisch in der "Übermacht" und haben es leicht, dir etwas "unterzujubeln".

    Vielmehr würde ich darauf bestehen, dass der VM und die HV bitte alles SCHRIFTLICH vorbringen. So kannst du alles ganz in Ruhe prüfen und sehen, wie du weiter reagieren möchtest.

    Eine Mieterhöhung (z.B. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; ausgenommen Modernisierungs-Mieterhöhungen) kann innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20 % (in ausgewiesenen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zu 15%) erfolgen - entweder in einem Rutsch oder Stück für Stück mit Abstand von 1 Jahr.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo neospin,

    zumindest solltet ihr nur die tatsächlich vereinbarten 150,-- EUR bezahlen - also keine Mwst. dazu!!!!

    Da ihr Verbraucher seid -wovon ich hier ausgehe- muss man euch (so viel ich weiß- immer den Endpreis benennen.

    150,-- EUR waren also vereinbart und müssten demnach auch nur bezahlt werden. Verweist also einfach auf die Vereinbarung.

    Ob die Höhe der Bearbeitungsgebühr rechtens ist, vermag ich nicht zu entscheiden. Habt ihr die Selbstauskunft vom Vermieter oder Makler erhalten? Ein Makler dürfte diese Bearbeitungsgebühr in dieser Höhe jedenfalls nicht erheben. (siehe WoVermG §3(3))

    Vielleicht hilft euch dieses Urteil hier: https://openjur.de/u/31113.html

    Allerdings stand dort diese Gebühr im Mietvertrag, so dass es eine "formularmäße Klausel" war und daher unwirksam. Habt ihr diese Klausel auch im MV stehen oder eben nur in der Selbstauskunft? Ob das von Rechts wegen relevant ist, müsste euch evl. ein Anwalt sagen, auch, ob man die Gebühr nachträglich zurückholen kann, um den Mietvertragsabschluss nicht zu gefährden..

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo Claudia28,

    hast du deinen Text hier selbst schon einmal gelesen - und dass ohne, dass dir die Augen wegen dem Lesen tränen oder du in der Zeile verrutschst?

    Solange du den Text nicht abkürzt, Absätze einarbeitest und überhaupt eine Frage stellst, auf die hier geantwortet werden kann, wird sich niemand dazu äußern.

    So einen Text zu schreiben, ist wirklich sehr unhöfllich.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    ja, ich bin natürlich von einer korrekten Eigenbedarfskündigung ausgegangen.

    Vielleicht kann sara68 das Kündigungsschreiben mal anonymisiert hier einstellen?

    Ich wage übrigens gar nicht zu fragen, ob sara68 den Mietvertrag der Mieterin schon mal in den Händen gehabt hat....

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo sara68,

    ich gehe davon aus, dass du bist jetzt immer zur Miete gewohnt hast. Nun aber stehst du auf der "anderen Seite" und musst leider ganz zum Anfang deines Eigentümerdaseins erfahren, dass es eben nicht immer die armen, unschuldigen Mieter sind, die geschützt werden müssen (durch die Politik, den Mietervereinen usw.) vor den bösen, bösen Vermietern/Eigentümern.

    Auch wenn du im Recht bist, kann es leider laaaaange dauern, bis man tatsächlich ans Ziel kommt.

    Ich würde die Umzugskosten der Mieterin NICHT bezahlen. Das würde ich gar nicht einsehen.

    Den "Härtefall" müsste die Mieterin mit handfesten Belegen -z.B. ärztlichem Attest auch beweisen können. So leicht greift die Härtefallregel nicht, dass weiß sicher auch die Anwältin. Sie will euch nur Angst machen.

    Wie alt sind denn die Kinder?

    Wie hoch ist die Miete für das Haus? (Eine Alleinerziehende mit 3 Kindern und vielen vermeintlichen Krankheiten kann ein Haus doch möglicherweise gar nicht richtig unterhalten/bezahlen/pflegen?)

    Trotzdem muss ich sagen, dass ihr euch ziemlich naiv verhalten habt. Ein Gespräch bei der Besichtigung bezüglich des Eigenbedarfs hätte schon mal erkennen lassen, obies eine schwierigere Sache werden würde. Dann hättet ihr eine "Pufferzeit" einplanen können.
    Habt ihr nicht gesehen, dass sie 3 Kinder hat und alleinerziehend ist - und dass das evl. problematisch werden könnte?

    Mein Vorschlag:
    Vereinbart doch mit der Anwältin, dass die Mieterin nicht frühstens, sondern genau zum 31.07. auszieht und ihr im Gegenzug auf Schadenerstaz verzichtet - aber auch nur wirklich dann!

    Den 1 Monat als Lehrgeld verbuchen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo Knochenbrecher,

    Ich war heute bei der Rechtsberatung der Universität und dieser meinte, dass die Klausel mit dem Nachmieter die Möglichkeit wäre, da rauszukommen

    ....das haben wir dir ja auch geschrieben: du hast die MÖGLICHKEIT - das Einverständnis der Vermieterin zum neuen Mieter vorausgesetzt. Und zwar in der Ablauffolge, wie ich beschrieben hatte -nicht, wie Du es tatsächlich getan hast;)

    Die Geschichte mit den "3 potentiellen Nachmietern" ist eine Mähr....da du gerne googlest, googel doch mal etwas dazu;)

    Aber siehst Du, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird: scheinbar akzeptiert die Vermieterin deinen vorgeschlagenen Nachmieter. Vergiss dann nur nicht, einen Aufhebungsvertrag mit der Vermieterin aufzusetzen, sobald der Nachmieter seinen Mietvertrag tatsächlich unterzeichnet hat.

    Alle Gute,
    anonym2

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