Hallo nochmal, sara68,
kannst du auch mal das Schreiben der Anwältin der Mieterin hier anonymisiert einstellen. Das wäre toll. Vielen Dank.
Gruß,
anonym2
Hallo nochmal, sara68,
kannst du auch mal das Schreiben der Anwältin der Mieterin hier anonymisiert einstellen. Das wäre toll. Vielen Dank.
Gruß,
anonym2
Unser Kündigungsschreiben war leider vor dem Grundbucheintrag und somit nicht gültig, deshalb hat unser Anwalt obige Kündigung direkt nach dem Grundbucheintrag geschrieben, sodass es gültig ist.
Die Mieterin bewohnt das Haus seit 2 Jahren.
Unser Kündigungsschreiben war leider vor dem Grundbucheintrag und somit nicht gültig, deshalb hat unser Anwalt obige Kündigung direkt nach dem Grundbucheintrag geschrieben, sodass es gültig ist.
Die Mieterin bewohnt das Haus seit 2 Jahren.
Ja, man lernt nie aus, nicht wahr?![]()
Wie hier schon geschrieben wurde, wenn die Mieterin gegen Geld auszieht (natürlich eine vernünftige Summe), würde ich das an eurer Stelle machen. Alles andere kann gefühlt wirklich ewig dauern, und richtig ins Geld gehen. Und selbst wenn ihr das Verfahren zu 100% gewinnt, habt ihr erst mal einen Titel und dürft euch dann evtl. darum kümmern wie ihr an euer Geld kommt, falls das überhaupt gelingt.
Im Anhang lade ich das letzte Schreiben der gegnerischen Anwältin hoch
Hallo,
wenn eure Kündigung unwirksam ist (da ihr noch nicht im Grundbuch eingetragen wart) gilt ja praktisch nur die Kündigung des Anwaltes (mit eurer Vollmacht dazu) - und somit beginnt die Frist erst ab dieser Kündigung zu laufen.
Soweit meine Vermutung.
Ob ein Anwalt eine Kündigung aussprechen kann (mit Vollmacht), weiss ich leider nicht genau, müsste man mal recherchieren.
Viele Grüße,
anonym2
Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung
Im Anhang lade ich das letzte Schreiben der gegnerischen Anwältin hoch
Wenn du mich fragst, ist das die Gelegenheit. Sich wegen 1500€ auf einen Prozess einzulassen halt ich nicht für besonders schlau.
Unser Kündigungsschreiben war leider vor dem Grundbucheintrag und somit nicht gültig, deshalb hat unser Anwalt obige Kündigung direkt nach dem Grundbucheintrag geschrieben, sodass es gültig ist.
Die Mieterin bewohnt das Haus seit 2 Jahren.
Wann ist ihr denn die "Kündigung" (ob die in dieser Form wirksam ist bezweifel ich) durch Euren Anwalt zugegangen?
Wenn nach dem 3. Werktag im März ist der nächstmögliche Kündigungstermin der 30. Juni.
Berny, willst du mich ärgern? Vielleicht schaffst du es ja, zukünftig zu schreiben: viele Makler.... ![]()
Ääh... Nee, Dich latürnich ausgenommen, I remember:o - Ernsthaft: Praktiken so einiger Mitbewerber dürften Dir ja wohl nicht entgangen sein...![]()
Hallo Berny,
Ääh... Nee, Dich latürnich ausgenommen, I remember:o - Ernsthaft: Praktiken so einiger Mitbewerber dürften Dir ja wohl nicht entgangen sein...![]()
Ja - das ist leider wahr. Ich gebe den Kampf gegen das Böse nicht auf ![]()
Gruß,
anonym2
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