Mietvertrag geerbt - Vermieter drängt auf Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,

    ich habe letzten August den Mietvertrag meiner verstorbenen Mutter übernommen.
    Das erste Gespräch, dass ich anschließend mit meiner Mieterverwaltung hatte sollte mir bereits klar machen, dass die Miete im Vergleich zum Mietspiegel, gering ist und ich in jedem Falle damit rechnen müssen, dass die Miete erhöht wird.
    Man stellte mich vor die Alternativen entweder schlichte Mieterhöhung ohne das ich was dafür bekäme oder ich sollte doch Vorschläge zur Renovierungsarbeiten machen, so dass man anschließend, als "Win Win - Szenario" im gegenseitigen Einvernehmen, eine außerordentliche Mieterhöhung vereinbart.
    Es handelt sich um eine Altbauwohnung, bei der ausser Außensarnierung des Gebäudes im letzten Jahr, sicherlich 30 Jahre vom Vermieter keine Sarnierungs- oder Instandsetzungsarbeiten mehr vorgenommen wurde. Außerdem weiß ich, das die Grundmiete in den letzen 10 Jahren bereits zwei Mal um 20%, mit Argument Vergleichsmiete erhöht wurde. Die momentane Miete liegt mit Sicherheit unter der Vergleichsmiete, was aus dem Mietvertrag resultiert, der 50 Jahre alt ist.
    Nächste Woche kommt mich nun meine Mieterverwaltung und die Eigentümer besuchen um mit mir über meine Mietkonditionen bzw. Renovierungsarbeiten mit anschließender Mieterhöhung zu sprechen.

    Meine Frage:
    Wie verhalte ich mich als Mieter, welche Rechte habe ich ?
    Welche Strategie kann ich anwenden ?
    Muss ich alle Renovierungsvorschläge akzeptieren und werde somit um eine saftige Mieterhöhung nicht umhin kommen ?
    Muss ich einem Neu-Aufsetzen des Mietvertrages zustimmen ?


    Ich bin dankbar um jede Antwort, die vor allem meine Rechte als Mieter klar darstellen und den juristischen Handlungsspielraum des Vermieters.
    Anhand der Rückmeldungen werde ich mir anschließend eine Argumentationsstrategie überlegen.

    Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen.

  • Zitat

    Muss ich einem Neu-Aufsetzen des Mietvertrages zustimmen ?

    Nein.

    Da die Übernahme des Vertrages bzw. der Tod Deiner Mutter schon so lange her ist, kann der Vermieter den Vertrag auch nicht mehr so einfach kündigen.

    Zitat

    Außerdem weiß ich, das die Grundmiete in den letzen 10 Jahren bereits zwei Mal um 20%, mit Argument Vergleichsmiete erhöht wurde.

    Die Miete kann alle 3 Jahre erhöht werden.

    Zitat

    Muss ich alle Renovierungsvorschläge akzeptieren und werde somit um eine saftige Mieterhöhung nicht umhin kommen ?

    Du meinst Sanierung/Modernisierung. Diese Maßnahme(n) kannst Du nur aus wichtigem verweigern.

    Mieterhöhungen wegen Modernisierung/Sanierung fallen meistens geringer aus wie man denkt. Besonders wenn die Kaltmiete recht niedrig ist. Denn der Vermieter darf nur 11 % der reinen Sanierungs-/Modernisierungskosten jährlich als Mieterhöhung "umlegen".

    Allerdings darf er auch 2 Mieterhöhungen vornehmen.

    1 x zur Vergleichsmiete und 1 x wegen Modernisierung.

    Um die Mieterhöhung nicht zahlen zu müssen kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
    Darauf, vermute ich, will der Vermieter hinaus. Denn dann kann er anschließend die Wohnung teurer vermieten ohne den langen Weg über Mieterhöhung(en).

    Fazit, Du kannst es drehen wie Du willst, der Vermieter ist hier klar im Vorteil.

  • Können bei Renovierung von sanitären Anlagen, wie z.B. Verrohrung, Badewanne, Dusche, WC und Waschbecken die Kosten voll auf die Mieterhöhung angerechnet werden ?

    Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldung.

  • Hallo Maku,

    Nächste Woche kommt mich nun meine Mieterverwaltung und die Eigentümer besuchen um mit mir über meine Mietkonditionen bzw. Renovierungsarbeiten mit anschließender Mieterhöhung zu sprechen.

    Mein Tipp:
    Auf keinen Fall auf ein persönliches Gespräch bei dir zuhause einlassen und schon gar nichts unterschreiben! (Aber selbst für mündliche Aussagen von dir hätten sie dann einen Zeugen...) Hausverwaltung und Vermieter sind dann praktisch in der "Übermacht" und haben es leicht, dir etwas "unterzujubeln".

    Vielmehr würde ich darauf bestehen, dass der VM und die HV bitte alles SCHRIFTLICH vorbringen. So kannst du alles ganz in Ruhe prüfen und sehen, wie du weiter reagieren möchtest.

    Eine Mieterhöhung (z.B. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; ausgenommen Modernisierungs-Mieterhöhungen) kann innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20 % (in ausgewiesenen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zu 15%) erfolgen - entweder in einem Rutsch oder Stück für Stück mit Abstand von 1 Jahr.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Können bei Renovierung von sanitären Anlagen, wie z.B. Verrohrung, Badewanne, Dusche, WC und Waschbecken die Kosten voll auf die Mieterhöhung angerechnet werden ?

    Nein, lediglich 11 % der Modernisierungskosten. Neue Rohre, ich nehm mal an Abflußrohre, fällt aus meiner Sicht gar nicht unter Modernisierung, sondern unter Instandhaltung/-setzung. Die Kosten dafür müßten dann aus den Gesamtkosten rausgerechnet werden.

    Angenommen die "Modernisierung" des Bades kostet insgesamt 3000 €, die Reparaturen 1000 €, dann wären das 2000 € reine Modernisierungskosten.

    Das wären dann etwa 18 € mehr Miete monatlich.

    Ich an Deiner Stelle würde den Tip von anonym2 befolgen:

    Zitat

    Auf keinen Fall auf ein persönliches Gespräch bei dir zuhause einlassen und schon gar nichts unterschreiben!
    Vielmehr würde ich darauf bestehen, dass der VM und die HV bitte alles SCHRIFTLICH vorbringen.

  • Hallo Maku,

    den Vorschlägen meiner Vorbeter schliesse ich mich an. Sanierungen, Instandsetzungen, Reparaturen sind VM-Angelegenheiten, wonach er gem. § 535 BGB auf eigenen Kosten verpflichtet ist. Modernisierungen sind auf den M umlegbar.
    Du solltest beim Türöffnen vorsichtig sein und sie auffordern, ihre Vorschläge Dir schriftlich zuzusenden, damit Du Dir das in Ruhe durchlesen kannst. Entscheidungen ob... fällt man niemals sofort, sondern schläft erst mindestens eine Nacht drüber.
    Wenn die Nasen unangemeldet kommen, hast Du gerade wegen eines wichtigen Termins leider keine Zeit. Sollten sie vorher tel. einen Termin vereinbaren wollen, solltest Du nicht alleine anwesend sein.
    Soweit das Wort zum Sonntag, halte uns bitte über den Fortgang auf dem Laufenden.

  • Hallo anonym2,

    ich danke Dir für Deinen Beitrag, der mich eigentlich überzeugt. Von dieser Warte habe ich es bisher nicht betrachtet.
    Deine Argumentation ist schlüssig und richtig. Ich denke nun darüber nach den Termin abzusagen und das ganze schriftlich abzuwickeln.

    Würde es Deiner Meinung nach helfen beim Termin einen eigenen Zeugen dabei zu haben ?

    Gruß,
    Maku

    Hallo Maku,


    Mein Tipp:
    Auf keinen Fall auf ein persönliches Gespräch bei dir zuhause einlassen und schon gar nichts unterschreiben! (Aber selbst für mündliche Aussagen von dir hätten sie dann einen Zeugen...) Hausverwaltung und Vermieter sind dann praktisch in der "Übermacht" und haben es leicht, dir etwas "unterzujubeln".

    Vielmehr würde ich darauf bestehen, dass der VM und die HV bitte alles SCHRIFTLICH vorbringen. So kannst du alles ganz in Ruhe prüfen und sehen, wie du weiter reagieren möchtest.

    Eine Mieterhöhung (z.B. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; ausgenommen Modernisierungs-Mieterhöhungen) kann innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20 % (in ausgewiesenen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zu 15%) erfolgen - entweder in einem Rutsch oder Stück für Stück mit Abstand von 1 Jahr.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hallo anonym2,

    ich danke Dir für Deinen Beitrag, der mich eigentlich überzeugt. Von dieser Warte habe ich es bisher nicht betrachtet.
    Deine Argumentation ist schlüssig und richtig. Ich denke nun darüber nach den Termin abzusagen und das ganze schriftlich abzuwickeln.

    Würde es Deiner Meinung nach helfen beim Termin einen eigenen Zeugen dabei zu haben ?

    Gruß,
    Maku

    Ehrlich gesagt, wenn es sich hier um einen MV handelt der 50 Jahre alt ist, und 2 mal erhöht wurde, würde ich hier an deiner Stelle gar nicht groß eine Faß aufmachen wollen. Sonst könnte der VM. tatsächlich auf die Idee kommen umfassend zu sanieren, und das sollte bei einer Wohnung wo 30 Jahre nichts gemacht wurde nicht schwer fallen was zu finden, was Mieterhöhungen rechtfertigt.
    Mindestens hast du erhebliche Unannehmlichkeiten, und ehrlich gesagt, dein Druckmittel z.Bsp. der Mietminderung hast du wahrscheinlich auch keines, denn wenn die Miete eben eh recht Gering ist, wen soll das kratzen?
    Kurz gesagt, liegt es wahrscheinlich in deinem Interesse dich zu einigen, jedenfalls bestimmt mehr als du im Moment ahnst oder absehen kannst.

  • Hallo Maku,

    ich bleibe dabei: kein persönliches Treffen. (Alternative: natürlich sind 1-2 Zeugen hilfreich.)

    Prinzipiell ist die (einfache) Mieterhöhung ja sicher gerechtfertigt und wäre für dich sicher auch okay.
    Daher sollte der VM das Mieterhöhungsverlangen schriftlich zusenden und dann auf deine fristgerechte Zustimmung warten.

    Ganz einfach.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo anonym2,

    vielen Dank noch einmal für Deine Meinungsäußerung.
    Nach intensivem Abwägen habe ich für mich jedoch entschieden den Termin morgen wahr zu nehmen.
    Ich möchte prinzipiell Verhandlungsbereitschaft unter Beweis stellen und den Besitzer nicht unnötig verprellen.
    Als zusätzlicher Zeuge wird mein Bruder anwesend sein.

    Ich bedanke mich bei allen Antwortgebenden und werde Euch über den Verlauf der Unterredung Bericht erstatten.

    Gruß,
    Maku

  • Hallo zusammen,

    Termin hat mittlerweile stattgefunden und ist was den Gesprächsverlauf betraf nicht allzu unangenehm gewesen.

    Der Besitzer hat noch einmal seine Intention, die Miete mit Argumentation Modernisierung zu erhöhen (evtl. bis 100%) und anschließend einen neuen Mietvertrag zur Unterschrift auszufertigen, herausgestellt.
    Ich habe meine Verhandlungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht und auf Bitte des Besitzers meine Renovierungs-/Modernisierungswünsche in Priorität geäußert. Dieser hat mir zugesagt meine Wünsche zu berücksichtigen.

    Meine Frage an Euch, da ich spüre, dass das evtl. auf ein Rechtsstreit hinauslaufen könnte, möchte ich gerne eine Rechtschutzversicherung mit inkludiertem Mietrecht abschließen. Welche könnt Ihr empfehlen ?

    Vielen Dank vorab, für Eure Rückmeldung.

    Gruß,
    Maku.

  • Zitat

    Meine Frage an Euch, da ich spüre, dass das evtl. auf ein Rechtsstreit hinauslaufen könnte, möchte ich gerne eine Rechtsschutzversicheung mit inkludiertem Mietrech abschließen. Welche könnt Ihr empfehlen?

    Ob eine Rechtsschutzversicherung die Deckung in Deinem Fall übernehmen würde ist nicht ganz sicher. Eine Sache/Fall, der vor Abschluß der RSV bekannt ist/eintritt, ist i.d.R. nicht versichert. Erkundige Dich vor Abschluß.

  • Noch ist ja noch kein Rechtsstreit anhängig oder sehe ich das falsch ?

    Wo kann ich den eine fundierte juristische Beratung erhalten, was meinen juristischen Spielraum anbelangt ?

    Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen.

    Gruß
    Maku

  • Hallo,

    die Versicherungen schließen bereits anhängige Streitigkeiten aus. Diese müssen nicht unbedingt über Anwälte laufen sein, um bereits begonnen zu haben. Dazu kommen meist Wartezeiten von ein paar Monaten nach Vertragsabschluss, um genau so etwas, wie du vorhast, zu vermeiden. Geld sparen und wenn man eine Versicherung braucht, kurz vorher abschließen.

    Gruß
    H H

  • Eine Rechtschutzversicherung (inkl. Miete!) solltest Du unbedingt jetzt sofort abschließen. Schaue mal nach entsprechenden Tests im Internet (google). Auch wenn jede Versicherung eine Wartezeit hat - sowas sollte man grundsätzlich haben und wer weiß wie lange es dauert bis hier der Vermieter sich schriftlich äußert bzw. ankündigt. Vielleich ist bis dahin die Wartefrist in der Versicherung ja schon vorbei...

    Aber am Ende des Tages wirst Du eine Modernisierung wohl eh -auch mit Anwalt- nur verzögern können und nicht verhindern.

    Da hier der Vermieter eine hohe (bis 100%) Erhöhung der Miete angesprochen hat: Du solltest Dich dann auch eh erstmal fragen - will ich die Wohnung - wenn dann auch renoviert - noch zu diesem Preis? Wenn Du hier direkt jetzt schon sagst: Nein, zu teuer - dann such Dir jetzt schon direkt eine neue Wohnung. Spart Zeit/Geld/Nerven.

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