Beiträge von AJ1900

    Meine Frage lautet jetzt, ist der Vermieter verpflichtet mir mein undichtes Fenster zu reparieren

    Wenn das Fenster kaputt ist dann ja. Viele Fenster sind aber nicht 100% dicht. Altbaufenster sowieso nicht, und bei Neubaufenstern kann es an beschädigten Dichtungen liegen. Das wären dann aber normalerweise Baumarkt- Pfennigartikel.

    Da könnte man sich dann wieder wunderbar um die Kleinreparturklausel streiten, falls vereinbart. Oder man kauft für 5€ eine neue Dichtung und drückt die rein.

    Mir ging es ganz allgemein darum, ob hier ein Beweissicherungsanspruch des Mieters trotz des nicht vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Ableseunternehmen existiert. Seine Interessen sind ja auf jeden Fall berührt!

    Ich würde mal denken, jeder sollte seine "Beweise" selber sichern?

    Und das ganze Selbergeschriebene dürfte - wie erwähnt - eben im Konfliktfall nicht zählen. Da steht dann Aussage gegen Aussage (Bzw. Dokumentation gegen Dokumentation).

    Das selbstgeschrieben von dir zählt genau so viel wie das selbstgeschriebene von jedem anderen, oder einem Monteur.

    Was hindert dich daran von dem alten Zähler kurz vor der Demontage ein Bild zu machen?

    Und wie gesagt: Da kann es schnell mal um eine oder zwei Kommastellen gehen. Deshalb sollte das Dokumentationsinteresse des Mieters zumindest nachvollzogen werden können.

    Ich glaube diese Interesse kann jeder nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann, warum diese Dokumentation jemand anders als der Mieter selber machen soll?

    Aber "schön", daß der Vermieter da nichts mehr reinsteckt aber trotzdem die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €) und damit ja auch noch Zinsen verdient. Ich höre Euch schon sagen, kündigt doch einfach, wenns Euch nicht paßt, aber wie schon beschrieben, kann man Garagen schlecht herzaubern und wenn man in einer Mietwohnung wohnt ist der Platz für Motorräder eben auch begrenzt.

    Sorry, ich kapier das nicht. Auf der einen Seite missgönnst du dem Vermieter die 25€, auf der anderen Seite willst du die Garage aber auch behalten?

    Wenn dir 25€ als nicht angemessen erscheint, warum wurde die Garage dann gemietet? Nur mal zur Einordnung, bei uns in der Gegend geht der Mietpreis eine Garage bei 75€ los und endet irgendwo bei 150€, nur falls du meinst man würde dich übervorteilen.

    Das hatte ich geschrieben, ich hätte vorher den Mangel nochmal schriftlich angezeigt und angemahnt und um Mängelbeseitigung gebeten.


    Mir geht es hier eher darum, daß man als Vermieter auch gewisse Pflichten hat, nämlich z.B. die Mietsache in halbwegs gutem und nutzbaren Zustand zu halten. Da kann man bei 25 € im Monat sicher nicht viel verlangen aber es erwartet ja auch niemand ein neues Dach.

    Nochmal, welche Art der Mängelbesetigung erwartest du, wenn das Dach Kaputt ist? Jeglich wie auch immer geartete Beseitigung dieser Mängel dürfte wesentlich mehr kosten, als dich zu kündigen. Und wenn eh klar ist, das die Gebäude abgerissen werden, sollte die Antwort des Vermieters doch klar sein, denke ich?

    Wie gesagt, ein möglicher Effekt den du evtl. erzielen wirst, ist eine Kündigung der Garage, oder das kritische befassen mit deinem sonstigen MV. Ob das schlau ist?

    Meine Idee war es nun, den Mietzins einzubehalten, was nur 25 € im Monat sind.

    Das halte ich für einen reichlich dummen Vorschlag, zumal dann wenn die Garage benötigt wird. Was ausser einer Kündigung der Garage erwartest du dir denn vom Vermieter?

    Und für manch einen wäre das Anlass genug das Mietverhätniss generell noch mal unter die Lupe zu nehmen, und zu schauen, ob nicht mal eine Mieterhöhung drin ist. Wenn du mich fragst macht man für so etwas keine Pferde Scheu.

    Normalerweise werden lediglich die schadhaften Stellen repariert. Das verlangen bei einer kaputten Fliese sozusagen das ganz Bad zu sanieren, ist üblich aber ebenso unsinnig.

    Trotzdem muß der Austausch natürlich fachmännisch korrekt gemacht werden. Versicherung informieren und dann hören was die sagt.

    Es kommt darauf an warum du die Wohnung gekündigt hast. Es gibt Ausnahmefälle die auf die Kündigungsfristen einen Einfluss haben können. Ausnahmefälle wären z.B. berufliche Versetzung, Hochzeit, Familienzuwachs, und manchmal auch unverschuldete Arbeitslosigkeit. (so das LG Berlin Az.63 S 175/04) Werden in diesen Fällen Nachmieter gestellt, muss der Vermieter dies akzeptieren, wenn die Nachmieter eine Gewähr dafür bieten, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch eingehalten werden.

    Das ein Vermieter dazu gezwungen wäre einen Nachmieter zu akzeptieren halte ich für ein Gerücht. Das sich Kündigungsfristen dadurch verändern ist möglich, aber im Konkreten Fall wohl auszuschließen.

    Also moment mal. Der Mietpreis für diese Wohnung taucht, nach eurer Feststellung, schon gar nicht mal mehr im Mietspiegel auf, weil der so gering ist. Ist doch kein Wunder. Solche Wohnungen wurden vielleicht vor 60 Jahren vermietet. Die Angaben vom Vermieter sind auch falsch und der Threadhersteller hat berechtigte Zweifel. Ihn hier aber als blöd zu bezeichnen, zeugt von der Qualität der Mitglieder hier. Das ist mit hier sofort aufgefallen.

    1. Solche Wohungen war noch lange bis in die 90er Jahre in nicht wenigen Berliner Stadtteilen z.Bsp. normal und sehr beliebt weil sie, was Wunder, so schön billig waren.

    2. Das der Mietpreis derart niedrig ist, das er im Mietspiegel nicht auftaucht, sollte jetzt nicht unbedingt ein Grund zu Klage sein.

    3. Wenn der Vermieter nach 17 Jahren um Centbeträge erhöhen will, sollte man ihm eher die Füsse Küssen und dem Herrgott Lob preisen, und möglichst schnell zustimmen.

    Was ich aber nicht verstehe welchen Grund die beiden Wände mit Rigips haben, das ganze Haus besteht aus Beton warum also die beiden Wände nicht ?

    Z.Bsp. wiel sich eine Rigipswand evtl. malermässig besser bearbeiten lässt, als eine verputzte Ziegelwand oder Betonwand.

    Warum hört sich das so Hohl an ? da muss ja hinter viel Freiraum sein.

    Weil Rigips normalerweise so verarbeitet wird? Entweder mit Ständerwerk, oder mit Ansetzbinder punktuell an vorhandener Wand.

    ch denke schon das Schimmel entstehen kann, wenn Falsch Gearbeitet wurde nicht richtig Isoliert oder ähnliches.

    Schimmel entsteht nicht durch Rigips, sondern meistens eher dadurch, das zu wenig geheizt und gelüftet wird. Stockflecken, z.Bbsp. hinter Schränken, entstehen an der kältesten Stelle, gerne wenn ein Umlüftung schwer möglich ist,, zBsp. weil der Schrank sehr dicht an der Wand steht.

    Grundsätzlich, was hast du gegen Rigips? Wenn du in Deutschland ernsthaft ein Wohnung ohne Rigipswände suchst, dürfte das sehr lange dauern, oder du musst in einen unsanierten Plattenbau ziehen. Das ist einfach der normale Stand der Technik.

    Und zwar habe ich in meiner Neu bezogenen Wohnung an 2 Wänden Rigipsplatten entdeckt also 2 Wände komplett mit Rigips verlegt, diese wurden mir beim Einzug nicht mitgeteilt.

    Ich dachte im ersten Moment das wäre Satire? Nun ja, ich weiß zwar nicht was du für Schränke hast, aber in Rigips verwendet man normalerweise Holhlraumdübel.

    Und wenn es eine tragende Wand ist, wird ja irgendwann Mauerwerk oder Beton kommen, dann geht man zur not eben da rein.

    Für mich klingt das stark nach Eigenbedarf Anmeldung

    Für mich nicht, für mich klingt es nach dem was in dem Brief steht.

    Der nächste Schritt wäre uns beim Mieterschutzbund anzumelden ...

    Wozu, was glaubst du was die tun werden, was ein Fachanwalt nicht viel, viel besser kann? Die Hoffnung kostenlos ordentlich vertreten zu werden kann ich dir jedenfalls nehmen.

    Falls du jemanden braucht der dir die Seele streichelt und dafür einen Mitgliedbeitrag haben will, kann ich dir den Mieterschutzbund aber wärmsten empfehlen. Für ernstahfte Auseinandersetzungen eher nicht.

    Ofenheizung, wo leben wir denn bitte?

    In einem Staat der es dem Eigentümer z.Bsp. untersagt in sein Eigentum z.Bsp. einen Doppelwaschtisch einzubauen.

    Um das mal auch für dich klar zu sagen, billig wohnen ist in Deutschland nur dann möglich wenn der Eigentümer möglichst 100 Jahre nichts am Gebäude macht.

    Dann wohnt man zwar vieleicht unbequem aber billig. In dem Moment wo der Vermieter im oberen Beispiel auf die Idee kommen würde eine Zentralheizung zu installieren und die Wohnung so herzurichten das das Sinn macht kann man sich von von Mieten wie oben beschrieben verabschieden.

    Im Interesse des Fragestellers kann man also wahrscheinlich nur hoffen das er noch möglichst lange mit dem Ofen heizen darf.

    Was soll das alles bringen? Der Nachmieter möchte die Küche offenbar nicht kaufen, und ihr wollt Sie nicht wieder haben, oder? Mal davon abgesehen, das es schwer werden dürfte einem Richter zu erklären das man erst 6 Monate nach der Wohnungsübergabe merkt, das einem eine Küche fehlt.

    Und nur Geld zu fordern halte ich persönlich für reichlich sinnlos.

    Habs auch bis jetzt die Miete nicht gekürzt, aber wielange soll ich noch warten, bis etwas getan wird.

    Mindestens so lange bis du halbwegs rechtssicher weißt auf was du Anspruch hast, würde ich vorschlagen.

    Habs weder Lust noch Laune hinter her zu "betteln" damit die Mängel beseitig wird.

    Musst du doch nicht, dir bleibt doch der Rechtsweg. Leider kostet das erst mal dein Geld. Du musst selber entscheiden was dir die Sache wert ist.

    Genau deshalb, und weil der Vermieter ja offensichtlich gar nicht so unwillig ist, würde ich erst mal für "Nerven" plädieren.

    So wie ich oben beschrieben, habe ich auch am Tag der Besichtigung, der Vermieter geklärt. Aber tut sich seit über 5 Wochen nichts.

    Mhh, das hört sich alles eher nach ärgerlichen Kleinigkeiten an. Fakt ist aber doch aktuell du hast Wasser und du hast Heizung usw., oder nicht?

    Gefühlt hören sich da deine angekündigten 35% Mietminderung als eindeutig zu viel an. Aber da solltest du einen Anwalt zu rate ziehen.

    Wirkliche Substanz hat meiner Meinung lediglich die Sache mit der Therme. Sie funktioniert, aber eben schlecht. OK.

    Moin.

    Also Meiner Meinung sind

    - kaputte Fliesen (was auch immer da heißt)

    - rostende Rohre

    - evtl. auch Betriebsgeräusch der Heizung (kommt auf Art und Umfang der Geräusche an)

    nicht unbedingt Mängel im Mietrechtlichen Sinne. Was ist eigentlich mit "unvollständige Arbeiten" gemeint?

    Im Prinzip sind Mängel

    1. konkrete Sachmängel, also z.Bsp. Heizungsausfall

    2. Sie sollten vor Mietbeginn nicht bekannt gewesen sein.

    Kaputte Fliesen sind als durchaus in Ordnung, solange das bei einem Einzug klar war und auch nichts anderes vereinbart wurde.

    Kurz gesagt, der Vermieter scheint ja Interesse an einer Behebung zumindest mal der wichtigsten Sachen zu haben, alsowürde ich nicht gleich zum Anwalt rennen und Kosten verursachen und auch nicht die Miete kürzen sondern einfach dran bleiben und nerven.

    Hallo Muc88,

    dein Problem ist noch gar nicht die Rechtslage, sondern die Fakten, denke ich. Kurz gesagt, dein Recht mit hilfe eines Anwaltes einzuklagen dürfte sehr wahrscheinlich am Ende ähnliche Kosten verursachen wie das was du zu gewinnen erhoffst.

    Dazu trägt die Unklare und undokumentierte Sachlage nicht unerheblich bei. Hast du wenigsten ein Protokoll bei deinem Auszug erstellt über den Zustand der Räumlichkeiten wie du sie verlassen hast?

    , aber er hatte mich in anderen Sachen so reingelegt, dass ich ihm das einfach nicht gönne.

    Das hat mit der Sachlage aber rein gar nichts zu tun. Ansonsten könnte ja jeder alles rausreissen was älter als 10 Jahre ist, ohne Kosten fürchten zu müssen. Es geht in deinem Fall wohl auch nicht um den Wert des Teppichs, sondern um die Arbeitskosten die den Zustand wie bei deiner Übernahme wieder herstellen. Und er Zustand war offenbar ein Raum mit Teppichboden.

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