Anspruch auf schriftliche Bestätigung des Zählerstandes bei Wechsel desselben durch Monteur?

  • Hallo!

    Hat man eigentlich bei einem Zählerwechsel - des Wasserzählers in der Wohnung z. B. - einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation bzw. Bestätigung des Zählerstandes des alten, ausgebauten Zählers durch den Monteur der Ablesefirma?

    Oder geht's bei zulässiger Verweigerung dann nur per Zeugen (so vorhanden)?

    Gruß,

    Ab

  • Hallo Köbes, das ist schon klar!


    Es geht darum den Zählerstand streit- und ev. gerichtsfest zu dokumentieren, falls man sich bspsw. in der Firma mal um eine Zehnerstelle vertut. Da kannst Du nicht mit Deinen privaten Notizen kommen ...

  • Weiterhin kommt hinzu, dass der Mieter regelmäßig ja auch nicht der Vertragspartner des Ableseunternehmens sein sollte, sondern eher die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung.

    Deshalb könnten da gewisse Nebenpflichten im Hinblick auf die Interessen des Mieters im Vertragsverhältnis Ableseunternehmen - Hausverwaltung (bzw. Eigentümergemeinschaft) schlicht nicht existent oder nachrangig sein.

  • Hallo!

    Hat man eigentlich bei einem Zählerwechsel - des Wasserzählers in der Wohnung z. B. - einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation bzw. Bestätigung des Zählerstandes des alten, ausgebauten Zählers durch den Monteur der Ablesefirma?

    Oder geht's bei zulässiger Verweigerung dann nur per Zeugen (so vorhanden)?

    Gruß,

    Ab

    Beim Zählerwechsel in deiner Wohnung bist du ja zugegen und kannst den Zählerstand samt Monteur fotografieren, sollte sich der Monteur nicht bereit erklären dir den Zählerstand schriftlich zu bestätigen. Das dürfte als Beweis genügen.

  • Weiterhin kommt hinzu, dass der Mieter regelmäßig ja auch nicht der Vertragspartner des Ableseunternehmens sein sollte, sondern eher die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung.

    Deshalb könnten da gewisse Nebenpflichten im Hinblick auf die Interessen des Mieters im Vertragsverhältnis Ableseunternehmen - Hausverwaltung (bzw. Eigentümergemeinschaft) schlicht nicht existent oder nachrangig sein.

    Hallo,

    dann nehme man einen Zettel zur Hand oder das an die Hand angewachsene Smartphone und mach ein Bild von Zähler kurz vor der Demontage, lässt den Monteur gegenzeichnen dass dieser mit dem notierten Zählerstand gewechselt wurde.

    Jeder Monteur hat einen Ablesebericht dabei, den kann man sich schnell kopieren oder mittels Smartphone fotografieren.

    Als Mieter hast du eine Zählerwechsel zu dulden, schau mal in deinen Mietvertrag.

    Gruß

    BHShuber

  • Hello again! :)

    BHShuber und Banane:

    Danke erstmal! Es geht ja darum, dass der Monteur jegliche Bestätigung des alten Zählerstandes verweigerte - vielleicht auch aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit. Es wurde diesem angeblich von der Firma sogar - scheinbar strikt - untersagt derartige Protokollierungen zu unterschreiben.

    Selbstverständlich fand auch eine elektronische Erfassung für Firmenzwecke statt (Laptop). Aber weißt Du, was da protokolliert bzw. in der Firma ausgelesen und weiterverarbeitet wurde? Da ergeben sich viele mögliche Fehlerkonstellationen.

    Ob bei einer "Alberei" mit der Kamera ("Zählerselfie" mit Monteur) nun jeder Schrauber mitmacht?

    Er kann es allein schon aufgrund seines Allgemeinen Persönlickeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) in der spezifischen Ausprägung des Rechtes auf das eigene Bild sehr sicher ablehnen. Außerdem: Wenn er schon nicht bei der Protokollierung mitwirken wollte, warum sollte er dies bei diesem "Selfie" tun?

    Mir ging es ganz allgemein darum, ob hier ein Beweissicherungsanspruch des Mieters trotz des nicht vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Ableseunternehmen existiert. Seine Interessen sind ja auf jeden Fall berührt!

    Und wie gesagt: Da kann es schnell mal um eine oder zwei Kommastellen gehen. Deshalb sollte das Dokumentationsinteresse des Mieters zumindest nachvollzogen werden können.

    Und das ganze Selbergeschriebene dürfte - wie erwähnt - eben im Konfliktfall nicht zählen. Da steht dann Aussage gegen Aussage (Bzw. Dokumentation gegen Dokumentation).

    Gruß,

    Ab

  • Mir ging es ganz allgemein darum, ob hier ein Beweissicherungsanspruch des Mieters trotz des nicht vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Ableseunternehmen existiert. Seine Interessen sind ja auf jeden Fall berührt!

    Ich würde mal denken, jeder sollte seine "Beweise" selber sichern?

    Und das ganze Selbergeschriebene dürfte - wie erwähnt - eben im Konfliktfall nicht zählen. Da steht dann Aussage gegen Aussage (Bzw. Dokumentation gegen Dokumentation).

    Das selbstgeschrieben von dir zählt genau so viel wie das selbstgeschriebene von jedem anderen, oder einem Monteur.

    Was hindert dich daran von dem alten Zähler kurz vor der Demontage ein Bild zu machen?

    Und wie gesagt: Da kann es schnell mal um eine oder zwei Kommastellen gehen. Deshalb sollte das Dokumentationsinteresse des Mieters zumindest nachvollzogen werden können.

    Ich glaube diese Interesse kann jeder nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann, warum diese Dokumentation jemand anders als der Mieter selber machen soll?

  • AJ1900:

    Hallo! :)

    Na primär geht's doch darum, dass der Zählerstand des alten Zählers quasi einvernehmlich festgestellt wird.

    Bei separaten Feststellungen (Firma auf der einen Seite, Mieter auf der anderen) ist doch bei differierenden Angaben eine ev. Rekonstruktion und vor Gericht gar nicht möglich. Ich denke aber schon, dass dann die Dokumentation der Firma einen Vorzug erhalten könnte.

    Im Kern geht's darum, ob man einen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung durch den Monteur im beiderseitigen Interesse hat. Durch diese Bestätigung erhält doch der ermittelte Zählerstand bei Austausch eine völlig andere Seriosität, als wenn man da mit seiner "Eigennotiz" kommt.

    Gruß,

    Ab

  • Du wirst keinen direkten Anspruch haben. Woraus sollte sich der auch ergeben, zwischen euch besteht keinerlei Vertragsverhältnis.

    Du willst also einen sicheren Beweis?

    Am Tag wo der Monteur kommt einen Freund kommen lassen. Natürlich hast du ein Schreiben vorbereitet, wo du den Wert und Seriennummer der Wasseruhr (falls es sowas gibt) einträgst. Das unterschreibst du und dein Zeuge. Dazu machst du noch ein Bild und fertig (Am besten mit einer Tageszeitung von diesem Datum, wie in Entführungsfilmen). Fertig ist dein Beweis der vor jedem Gericht standhält.

    Im Streitfall wird im Extremfall die Wasseruhr halt direkt in Augenschein genommen werden können. Wenn das nicht möglich ist, hat der Vermieter seine Beweispflicht nicht erbracht. Die Richter sind auch nicht doof und wissen das es zu Ablesefehler kommen kann und werden bei größeren Abweichungen (zu dem Verbrauch in Vergangenheit) auch schon einen bloßen Brief der Firma anzweifeln bzw. weitere Beweise verlangen.

  • Na primär geht's doch darum, dass der Zählerstand des alten Zählers quasi einvernehmlich festgestellt wird.

    Du kannst aber niemanden dazu verpflichten mit dir einvernehmlich zu sein? Vieleicht seid ihr eben nicht einvernehmlich?

    Ich denke aber schon, dass dann die Dokumentation der Firma einen Vorzug erhalten könnte.

    Wie kommst du darauf? Es ist nur eine Frage der Beweislage. Warum sollte der Richter dir weniger glauben, wenn es gut dokumentiert ist, als irgend einem Ableser?

  • Danke erstmal!

    Also läuft's in der Konstellation doch auf einen Zeugennachweis hinaus.

    anitari: 250 cbm Warmwasser statt 25 cbm (bei 4 Euro / cbm) = 1000,- Euro statt 100,- Euro sind schon eine Hausnummer oder?

    Oft sind es ja gerade die groben Fehler (also die Kommastelle), welche gern passieren!

  • anitari: 250 cbm Warmwasser statt 25 cbm (bei 4 Euro / cbm) = 1000,- Euro statt 100,- Euro sind schon eine Hausnummer oder?


    Oft sind es ja gerade die groben Fehler (also die Kommastelle), welche gern passieren!

    Das Du die Stellen vor dem Komma meinst ging weder aus deinem Eingangsbeitrag noch aus einem deiner Kommentare hervor. Oder ich habe es überlesen. Als Kommastellen werden normalerweise die Stellen hinter dem Komma bezeichnet. Darum meine, für dich vielleicht dümmlich klingende, Frage nach dem Wahnsinnsbetrag.

    Wie auch immer, aus meiner Sicht gibt es keinen Anspruch auf ein schriftliches Wechselprotokoll. Ich kenne das eigentlich nur von Haupt-, nicht von Zwischenzählern.

    Ich sehe aber kein Problem darin das selbst, idealerweise per Foto, zu dokumentieren. Das sollte im E-Fall auch vor Gericht bestand haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!