Hallo,
ich habe eine Anliegen, wobei ich Ihre Meinung für weitere Vorgehen bitte.
Ich habe den Vermieter Mietmängeln, wie unten zitiert, per Anschreiben mitgeteilt.
Habe dann ca. 1 Woche später, für 21.09.2017 Terminvorschlag, um installieren der Rauchmelder und Mängeln unter Augenschein zu nehmen, erhalten.
Diese Termin kamm dann zustande und der Vermieter traf mit 2 Sachverständigen, am genannten Termin. Innerhalb von ca. 30min wurden die Rauchmelder(3stk) installiert und die Mängeln in Augenschein genommen.
Alle Mängeln wurden dokumentiert und stellte sich heraus, dass der Ehemalige Hausbesitzer seit 7 Jahren, kein Instandsetzung der Heizungsanlage(Vaillant Gerät, für Heizung und Warmwasser), gemacht hat.
Seitens Vermieters wurde uns nichts gesagt, ob die Mängeln beseitigt wird oder nicht, auch kein Informationen über weitere Vorgehen(Angebote vergleichen etc) mitgeteilt.
Meine Frage ist nun, wie soll ich vorgehen?
- Solll ich wie ich angekündigt habe, die Miete kürzen?
- Rechtsanwalt kontaktieren?
Danke vorraus
ZitatAlles anzeigenAbsendern Ort, den 13.09.2017
EmpfängerBetreff: Anzeige der Mietmängel in der Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der von mir angemieteten Wohnung sind folgende Mängel zu beheben
· unvollständige Arbeit nach Heizungseinbau
· Warmwasserausfall und Heizungsausfall
· kaputte Fliesen im Badezimmer
· rostendes Rohr und Heizung
· undichte Toilette
· Betriebsgeräusche der Heizung
Ich möchte Sie höflich bitten, die oben genannten Mängel zu beheben, spätestens jedoch bis zum 01.10.2017.
Sollte der Mängel nicht bis zum benannten Datum ausgebessert worden sein, behalte ich mir meinen Anspruch auf Mietminderung (nach § 536 BGB) vor und werde die monatliche Mietzahlung bis zur Behebung um 35 Prozent kürzen.Ich habe mich diesbezüglich nach der DAWR Mietminderungstabelle (mietminderungstabelle.de) gerichtet.
Unter folgender Telefonnummer (xxx) stehe ich für Terminabsprachen zwecks Besichtigung der Mängel zur Verfügung. Unter der gleichen Rufnummer bin ich erreichbar um einen Termin hinsichtlich der Durchführung der Beseitigungsmaßnahmen zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen