Beiträge von AJ1900
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sind die Dinger tatsächlich ganz allgemein derart anfällig für die allerkleinste Kleinigkeit?
Normalerweise eher nein. Allerdings wenn regelmässig 3 von 3 Siphons in deiner Wohnung verstopfen, fällt es eben schwer eine andere Erklärung zu finden als "unsachgemäße" Nutzung, zumal wenn das Korpus Delikte in Form von Speiseresten sozusagen vorliegt. Spülst du vieleicht was in der Toilette runter was da normalerweise nicht landen sollte? Zigarettenkippen o.ä? Oder haben noch ander im Haus das gleiche Problem?
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Seit 2010 rief ich etwa 6-7x, im Schnitt etwa alle 2,5 Jahre, den Vermieter an mit dem Anliegen,
Wenn ich nicht falsch liege sind 6 -7Einsätze eines Rohrlegers durch 8 Jahre ( seit 2010) alle 1,33 bzw. 1,14 Jahre? Normal ist das jedenfalls nicht.
Dort war jeweils der Siphon verstopft,
Dafür lässt man doch keinen Rohrleger kommen. Dafür gibt es eine Saugglocke oder Rohreinigungsmittel.
Im Waschbecken der Küche mußte neben dem Siphon auch die Leitung gereinigt werden, dort fanden sich "u.a. Essensreste", was mir ebenfalls suspekt ist,
Ähm, ja, die wird dort bestimmt heimlich nachts jemand im Abwasserrohr "deponiert" haben um dich zu ärgern? Sorry, aber so hört sich das an. Ansonsten ist eine Spülbecken aber eben kein Müllschlucker. Auch dafür gibt es feine Siebe als Pfennigartikel die man dann über den Abfuß legt um das gröbste zu vermieden.
Ich vermute, dass der Vermieter nun Panik bekommen hat, sein Mietobjekt könnte sich in einem absolut desolatem Zustand befinden,
Ich vermute eher das nach 6-7maliger Rohreinigung selbst der dickste Geduldsfaden irgend wann reisst.
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Diese Frist hat er nicht eingehalten.Nun will er aus Trotz,das Haus verkaufen.
Kann ich verstehen. Das dürfte aber weniger aus Trotz geschehen, sondern aus gesundem Menschenverstand. Das es sich normalerweise überhaupt nicht lohnt 1Familienhäuser o.ä. zu vermieten ist eigentlich eine Binsenweisheit.
Hab noch nie erlebt,das ein Makler,der auch noch ein Freund vom VM ist,ein Gutachten über die Mängel zu erstellen.
Wieso nicht? Welche Bedenken hast du denn?
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Erst stimme ich dem Mieterhöhungsverlangen zu
Wenn das berechtigt ist, natürlich.
dann macheeine Mietminderung aufgrund der Mängel?
Wenn es Mängel sind die dich bzw. deine angemieteten Räume betreffen, ja. Das hat aber nichts mit einer evtl. Mieterhöhung zu tun. Eine Mietminderung hättest du dann auch vorher schon machen können.
Anhand der Sanierung wird die Wohnung in die entsprechende Gruppe des Mietspiegels aufgenommen.
Kommt auf den Mietspiegel an. Meistens geht es da eher nach Baujahr und Ausstattung usw. weniger nach Zustand.
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1. Aus meiner Sicht kann der Vermieter weder Beweisen das ich für die Schäden verantwortlich bin, noch mit seinen komischen Fotos von weißen Wänden und Fließen das diese aus der Wohnung stammen.
Warum nicht. Was meinst du hat es für Folgen das man sich bei einer Wohnungsrückgabe nicht über den Zustand der Wohnung einigen kann, oder gar keine Abnahme erfolgt o.ä.? Einfach nur das anschließend eben Beweis erhoben werden muß. Im Prinzip auch nicht anders als würdest du das Abnahmeprotokoll nicht unterschreiben, weil du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist.
Von daher läuft es eigentlich meistens darauf hinaus das bei einem Streit eben Beweis erhoben werden muß. Und bitte sei nicht blauäugig. Die Tatsache das es keine Protokoll gab, entbindet dich eigentlich von gar nichts.
2. Er hat mir keine Möglichkeit/Frist gegeben die Schäden selber zu beseitigen (laut mehreren anderen Forenbeitragen, scheint dies Pflicht oder normal zu sein)
Bei Schönheitsreparaturen ja, bei Schäden nein.
Soweit ich informiert bin, hat der Vermieter keinen Nachmieter gefunden (das habe ich schriftlich). Ich vermute ganz stark, dass der Vermieter entweder über meine Kaution die ausgefallene Miete versucht zu kompensieren oder die Wohnung auf meine Kosten modernisiert hat.
Nun ja, das Beseitigen von Beschädigungen, so es denn welchen gibt, hat wenig mit einer Monernisierung zu tun. Oft bleiben Beschädigungen auch nach der Reparatur evtl. sichtbar.
Verstärkt wichtig für dich wäre vor allem die Frage, gab es ein Übergabeprotokoll bei Einzug, bzw. wurde der Zustand festgehalten. Möglicher weise auch beim Vormieter?
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Jedoch habe ich von einem Bekannten mitbekommen, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat das die Wohnung ordnungsgemäß Bezugsbereit vermietet wird.
In einem Wort "blödsinn". Du kannst genau das verlangen was im Mietvertrag vereinbart wurde.
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Wir werden uns , wie bisher auch, vom Vermieter ein Schriftstück unterzeichnen lassen, was unter Anderem den Zustand der Wohnung beinhaltet und beiderseitige Ansprüche aus dem Mietvertrag ab Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ausschließt.
Dazu habt übrigens weder ihr noch umgekehrt der Vermieter ein Recht. Eine Abnahme kann man machen, ist für euch wohl auch sinnvoll, Pflicht ist sie jedoch für keine Seite.
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Wie lange darf der Vermieter die Urkunde nach Übergabe der Wohnung noch einbehalten und Ansprüche geltend machen?
Ich meine solange wie das bei einer Barkaution auch üblich ist. Hängt davon ab ob es was gibt was aus der Kaution befriedigt werden müsste.
Z.Bsp. Nebenkostenabrechnung usw.
Wird die Wohnung also am 1.8. an die neuen Mieter übergeben, sind diese ab diesem Zeitpunkt verantwortlich für Mängel an der Mietsache, oder?
Nein, nur für die Mängel die sie auch verursachen, nicht für deine, oder sonstige Sachen die sich aus dem Mietverhältniss ergeben.
Wie ist hier also die Sachlage? Wann muss der Vermieter uns die Urkunde aushändigen und somit jeden Anspruch aus dem Vertrag mit uns abtreten?
Ich habe zwar mit Bürgschaften keine Erfahrunge, würde aber denken das 6 Monate hier minimum sind. Jedenfalls ist das bei Barbürgschaften so üblich.
Haben wir das Recht die Schlüssel so lange einzubehalten, bis der Vermieter uns die Urkunde aushändigt?
Ganz sicher nicht. Davon würde ich abraten, denn ihr seid in der Bringpflicht für den Schlüssel.
Aber vieiecht hat hier ja noch jemand mehr Erfahrungen mit Bürgschaften.
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Eine Kündigung mit einer falschen Frist wird doch nicht unwirksam, sondern umgedeutet zur Kündigung zum nächstmöglichen Termin?
Theoretisch ja, trotzdem würde ich den richtigen Termin in einem schreiben nennen.
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dazu faellt mir nichts mehr ein ? Findest du es nicht gut oder wie ?
Wenn ich mich genötigt fühlen würde zu versuchen meinen LP auszutricksen um nicht evtl. aus der Wohnung zu fliegen o.ä. , würde ich mir andere Fragen stellen. Manchmal ist das übrigens so, das es Leute gibt mit denen man eben nicht zusammen wohnen kann. Kommt nicht so selten vor. Unabhängig davon, wie darkshadow schon schreibt, wenn du die halbe Miete nachweislich bezahlst dürft das eh schwer werden dich da raus zu bekommen.
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Wie sollte ich hier am besten vorgehen?
Wie Toschi richtig schreibt, erst mal fristgerecht und damit wirksam kündigen.
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Ist es ganz unmoeglich dass sie mich mit einem Zusatz in den Mietvertrag aufnimmt ohne seine Zustimmung ?
Ja, ja und nochmals ja, das ist unmöglich.
Eigentlich ist er doch nicht mehr ganz zurechnungsfaehig.
Dann lass dir das von einem Gericht bestätigen.
Eine andere Moeglichkeit waere vielleicht wenn ich die VM anschreiben wuerde ob sie mich aufnimmt und wenn er dann mal wieder gute Laune hat, wuerde er es vielleicht sogar unterschreiben.
Dazu fällt mir nichts mehr ein.
Welche Moeglichkeit habe ich noch ?
Konsequent sein und evtl. nötige Konsequenzen selber ziehen.
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.ich reagiere schon garnicht mehr...
Dabei würde ich bleiben, ggfl. Anzeige wegen Stalking o.ä.. Am besten vorab mit einem Anwalt die richtigen Schritte besprechen.
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Beispiel: Randalierer hat eine offizielle Faschingseinladung vom Mieter für 18 Uhr erhalten. Beide kennen sich noch nicht so lange. Der Randalierer irrt sich in der Zeit und ist bereits 17 Uhr vor Ort. Derart in Rage keinen anzutreffen, demoliert der Gast die Wohnungstür. Hier stellen sich folgende Fragen: Hat der Mieter seine Sorgfaltspflicht erfüllt bei der Gästewahl? Konnte er die Eskalation voraussehen obwohl beide sich nicht lange kennen? Inwieweit spielen Zeitpunkte der Einladung eine Rolle? Was passiert wenn der Mieter tatsächlich mal einen Termin versäumt und ein "Ausrasten" quasi provoziert? Ich sehe bei dieser Thematik reichlich Auslegungsspielraum
Ja, ich glaube auch das nicht wenige deutsche Richter natürlich absolut verständniss dafür haben das wenn man eine Stunde zu früh kommt, man sozusagen gezwungen ist die Tür einzutreten. :-)dark
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Laut Aussage eines Sanitärfachmanns wurde da wohl irgendwann vom Vormieter eine Winkelschlauchtülle für UP Siphon mit Nullring abgeschnitten.
Muß doch möglich sein an das Rohr was anderes anzuschließen, oder das auszutauschen?
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Diese Argumentation halte ich persönlich für falsch.
Nicht unbedingt. Es hängt meiner Meinung nach davon ab, was offensichtlich bei Einzug defekt war. Bei verdeckten Mängeln wäre ich da bei dir, wie z.Bsp. eine nicht funktionierende Steckdose oder ähnliches.
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Das ist möglich, das die Hausverwaltung eine Versicherung hat. Ich frage mich eigentlich ob ich zahlen muss? Oder ob es zu den erstattungspflichtigen Aufwandsersatzanspruch gehört?
So aus der Ferne ist das immer schwer zu beurteilen. Ich würde mal einen Anspruch an die Hausverwaltung nicht ausschließen, aber da sollte man echt mal einen Anwalt befragen. Ist auch die Frage, ob eine akzeptierte Ersatzwohnung die Lage nicht wieder ändert.
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Erstmal, gibt es ein Sonderkündigungsrecht in meinem Fall?
Das hängt wohl vor allem von Art und Umfang der Arbeiten ab, also ob die Wohnung sozusagen tatsächlich unbewohnbar ist.
Wenn wir in die alte Wohnung zurück ziehen, kommt ja der Vermieter der alten Wohnung hierfür auf.
Warum das? Freiwillig oder gezwungener Maßen?
Wenn sich die Baumaßnahmen verzögern und wir dann sowieso aus unserer Ersatzwohnung wieder in einen Ersatz müssen (wir dann aber in die ganz neue Wohnung ziehen würden), wie ist es da mit den Kosten für den Umzug?
Das hängt wohl von der Verschuldensfrage ab. Möglicher weise eine Versicherung?
Ist es egal in welche Wohnung das Umzugsunternehmen den Hausrat transportiert?
Sicher nicht.
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