Hallo an Alle,
ich habe eine Frage zu einer Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung und einen Aufwandsersatzanspruch durch Umzug.
Wir wohnen zur Zeit in einer Ersatzwohnung, da in/an unserer Wohnung Instandhaltungsarbeiten am Dach und Loggia durchgeführt werden. Wenn alles nach Plan läuft sollen wir am 04.08.18 zurück ziehen.
Erstmal, gibt es ein Sonderkündigungsrecht in meinem Fall?
Wenn nicht und wir kündigen regulär und würden aber schon zum 01.08.18 in eine ganz neue Wohnung ziehen. Wer kommt für die Umzugskosten auf?
Wenn wir in die alte Wohnung zurück ziehen, kommt ja der Vermieter der alten Wohnung hierfür auf. Ist es egal in welche Wohnung das Umzugsunternehmen den Hausrat transportiert?
Wenn sich die Baumaßnahmen verzögern und wir dann sowieso aus unserer Ersatzwohnung wieder in einen Ersatz müssen (wir dann aber in die ganz neue Wohnung ziehen würden), wie ist es da mit den Kosten für den Umzug?
Ich danke schon einmal sehr für die Antworten
Korrektur Datenschutz
Grace