Ausserordentliche Kündigung und Aufwandsersatzanspruch für Umzug

  • Hallo an Alle,

    ich habe eine Frage zu einer Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung und einen Aufwandsersatzanspruch durch Umzug.

    Wir wohnen zur Zeit in einer Ersatzwohnung, da in/an unserer Wohnung Instandhaltungsarbeiten am Dach und Loggia durchgeführt werden. Wenn alles nach Plan läuft sollen wir am 04.08.18 zurück ziehen.

    Erstmal, gibt es ein Sonderkündigungsrecht in meinem Fall?

    Wenn nicht und wir kündigen regulär und würden aber schon zum 01.08.18 in eine ganz neue Wohnung ziehen. Wer kommt für die Umzugskosten auf?

    Wenn wir in die alte Wohnung zurück ziehen, kommt ja der Vermieter der alten Wohnung hierfür auf. Ist es egal in welche Wohnung das Umzugsunternehmen den Hausrat transportiert?

    Wenn sich die Baumaßnahmen verzögern und wir dann sowieso aus unserer Ersatzwohnung wieder in einen Ersatz müssen (wir dann aber in die ganz neue Wohnung ziehen würden), wie ist es da mit den Kosten für den Umzug?

    Ich danke schon einmal sehr für die Antworten

    Korrektur Datenschutz

    Grace

  • Erstmal, gibt es ein Sonderkündigungsrecht in meinem Fall?

    Das hängt wohl vor allem von Art und Umfang der Arbeiten ab, also ob die Wohnung sozusagen tatsächlich unbewohnbar ist.

    Wenn wir in die alte Wohnung zurück ziehen, kommt ja der Vermieter der alten Wohnung hierfür auf.

    Warum das? Freiwillig oder gezwungener Maßen?

    Wenn sich die Baumaßnahmen verzögern und wir dann sowieso aus unserer Ersatzwohnung wieder in einen Ersatz müssen (wir dann aber in die ganz neue Wohnung ziehen würden), wie ist es da mit den Kosten für den Umzug?

    Das hängt wohl von der Verschuldensfrage ab. Möglicher weise eine Versicherung?

    Ist es egal in welche Wohnung das Umzugsunternehmen den Hausrat transportiert?

    Sicher nicht.

  • Hallo,

    also ja die Wohnung ist unbewohnbar. Die Vermieterin sowie die Hausverwaltung wollten uns raus haben.

    Wir wohnen im Dach und diese wird Instandgesetzt und dann werden Aussenwände (Wohnzimmer und Schlafzimmer) abgenommen und unsere Loggia erneuert.

    Aufgrund des Aufwandsersatzanspruch § 553 BGB, muss die Hausverwaltung für die Umzugskosten aufkommen. Den Auszug (sowie die Lagerung eines Teils unseres Hausrats) in die jetzige Ersatzwohnung hat die Hausverwaltung auch beauftragt und gezahlt.

    Wenn sich die Baumaßnahmen verzögern und wir dann sowieso aus unserer Ersatzwohnung wieder in einen Ersatz müssen (wir dann aber in die ganz neue Wohnung ziehen würden), wie ist es da mit den Kosten für den Umzug?

    Das hängt wohl von der Verschuldensfrage ab. Möglicher weise eine Versicherung?

    Das ist möglich, das die Hausverwaltung eine Versicherung hat. Ich frage mich eigentlich ob ich zahlen muss? Oder ob es zu den erstattungspflichtigen Aufwandsersatzanspruch gehört?

    Zitat-Korrektur

    Grace

  • Das ist möglich, das die Hausverwaltung eine Versicherung hat. Ich frage mich eigentlich ob ich zahlen muss? Oder ob es zu den erstattungspflichtigen Aufwandsersatzanspruch gehört?

    So aus der Ferne ist das immer schwer zu beurteilen. Ich würde mal einen Anspruch an die Hausverwaltung nicht ausschließen, aber da sollte man echt mal einen Anwalt befragen. Ist auch die Frage, ob eine akzeptierte Ersatzwohnung die Lage nicht wieder ändert.

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