In den Mietvertrag aufnehmen wegen Erkrankung des Partners

  • Hallo, ich (67) wohne seit ein paar Monaten mit meinem Partner (71) in einer grossen Wohnung zusammen. Wir kennen uns seit 10 Jahren.

    Wir teilen uns die Miete, ich zahle die Haelfte der Miete + Kosten fuer Lebensmittel + Essen gehen auf ein gemeinsames Konto.

    Moebel habe ich teilweise selbst mitgebracht, 1 Schlafzimmer, Arbeitszimmer und 1 Wohnzimmerschrank. Neue Moebel wurden teilweise

    von mir mit bezahlt.

    Den Mietvertrag hat leider nur er unterschrieben, ich war damals zu vertrauensselig.

    Nun gab es schon oefters Streit, er hatte auch einen kleinen Schlaganfall und war oefters agressiv.

    Er hat mir schon 3mal mit Kuendigung gedroht, dazwischen ging es aber immer wieder sehr gut.

    Was kann ich tun damit ich doch noch in den Mietvertrag aufgenommen werde ?

    Ich habe mir schon ueberlegt unsere Vermieterin anzuschreiben mit dem Hinweis dass er ja einen Schlaganfall hatte und ich

    aus Sicherheitsgruenden auch in den Mietvertrag aufgenommen werden moechte.

    Das koennte jedoch nach hinten losgehen, da wir nicht verheiratet sind, die Vermieterin kennt mich aber und weiss dass

    wir zusammenwohnen. In den letzten Monaten hat sie sich aber nicht dazu geaeussert.

    Allerdings gab es schon etwas Aerger, da mein Partner einiges in der Wohnung beanstandete und sie meinte dann

    muessten wir uns wohl trennen. Das ist aber schon ein paar Monate her und wir haben uns nicht gemeldet.

    Was meint ihr ?;)

  • ok, aber meine Vermieterin wuerde ja sowieso dann meinen Partner anschreiben und er muss ja nicht

    unterschreiben wenn er nicht will. Ich habe mir das schon gruendlich ueberlegt, das Einzige was mich noch hindert ist dass ich nicht weiss wie sie reagiert.

  • Da ihr nicht miteinander verheiratet seit, scheitert dein Wunsch, gleichberechtigte M zu werden an der Zustimmung deines LG. Nur die vertragschliessenden Parteien können diese Änderung herbeiführen :(

    G Toschi

  • Ja, ist mir ja klar, aber wenn ihn meine Vermieterin anschreiben wuerde dass sie gehoert hat dass er einen Schlaganfall hatte und sie will dass ich mit aufgenommen werde, koennte es doch klappen. Sie kennt mich und weiss auch dass wir nicht verheiratet sind und hat es stillschweigend in Kauf genommen monatelang. Es dient ja auch ihrer Sicherheit wenn wenigstens ich in der Wohnung bleibe falls ihm etwas passiert.

    Einmal editiert, zuletzt von sommertag (24. Juni 2018 um 17:51)

  • Du kannst dich mit der Vermieterin ja so einig sein wie du möchtest, aber wenn der Mieter dazu nein sagt, dann könnt ihr gar nichts machen.

    Sie kennt mich und weiss auch dass wir nicht verheiratet sind und hat es stillschweigend in Kauf genommen monatelang.

    Sie hat dich da wohnen lassen, das bedeutet noch lange nicht, das du Vertragspartei bist.

    Solange der Mieter nichts zustimmt, kannst du nichts machen.

  • Nein, es kann nicht klappen: Die VM dürfte es sogar begrüßen, wenn sie mit dir eine weitere gesamtschuldnerisch haftende M bekäme oder jemanden, der das Treppenhaus penibel sauber wischt.

    Nur darf sie eben einseitig keine Vertragsänderungen des bestehenden MV vornehmen; ohne Antrag und Zustimmung ihres M, deines LG, sind ihr da die Hände gebunden. Und davon gehst selbst du nicht aus, dass er dich als gleichberechtigte M in seinem MV aufnehmen möchte.

    G Toschi

  • Hallo!

    das ist falsch, ich moechte in den Mietvertrag aufgenommen werden, nicht rausnehmen !!

    Entschuldige bitte den Fehler, habe es geändert. :)

    Hallo, hat vielleicht noch jemand eine Antwort ?

    Kleiner Hinweis, hier ist ein ehrenamtlich geführtes Forum und

    Niemand sitzt ständig vor dem Computer. Ich schrieb es hier

    auch anfänglich:

    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Es wäre also sehr nett, wenn Themenersteller diese Geduld

    mitbringen würden. Danke für das Verständnis! :)

    Gruß



  • Leider nicht verstanden: wenn ich unsere VM bitten wuerde meinem LP zu schreiben dass sie aus Sicherheitsgruenden eine Aufnahme meiner Person moechte, wg. Schlaganfall, dann koennte er doch

    zustimmen, denke ich. Einen Versuch ist es wert.

    Keiner hier sieht wohl mein Problem : mein LP hatte einen Schlaganfall, da ist man meistens gereizt, deshalb

    gab es Streit und ich muss jetzt jederzeit darauf gefasst sein dass er mich rauswirft. Das ist unertraeglich. Dafuer kann ich nichts und ich moechte mich absichern. Ob er unterschreibt oder unsere VM mitmacht, ist das naechste Problem.

  • Ich verstehe dein Problem schon, aber es ändert nichts an der Rechtslage. Natürlich kann die Vermieterin deinem Partner schreiben und darum bitten, aber er muss halt darauf nicht eingehen.

    Aber ich kann dich beruhigen, man kann dich nicht einfach rauswerfen in meinen Augen. Da du dich mit an der Miete beteiligst (hoffentlich nachweisbar) besteht ein Mietvertrag zwischen dir und deinem Mann, der muss nicht schriftlich erfolgt sein und kann auch konkludent erfolgen. Er müsste dich also kündigen und das geht nicht fristlos und auch nur schriftlich. Du bist also grundsätzlich geschützt vor einer zu schnellen Kündigung.

  • Danke, ja, weiss ich auch dass er mir nicht so einfach kuendigen kann. Aber mit 67 will man nicht gerne noch mal umziehen, der letzte Umzug im Februar 2018 war schon der Horror. Wenn er unbedingt wil, kann er ja ausziehen. Ich glaube ich nehme mir ein Herz und schreibe unsere Vermieterin an bzw. rede mit ihr. Sie ist uebrigens Rechtsanwaeltin.

  • Ein Freund meinte gerade es waere zu riskant meine VM anzuschreiben, da mein Partner dann vielleicht noch mehr veraergert waere, weil er sich ja denken kann dass der Anstoss dazu von mir kommt.

    Hat vielleicht jemand noch eine Idee wie ich es verhindere dass er darauf kommt dass ich die VM angeschrieben habe ?

  • Offenbar willst du nicht verstehen, dass weder die VM noch du hier die Initiative ergreifen dürfen. Deinem Zuzug kann sie nur auf Antrag ihres M hin zustimmen, den sie selbstverständlich überprüfen wird. Und nur durch Paraphierung (Unterschrift) der Vertrgsänderung aller würdest du überhaupt gleichberechtigt in den bestehenden MV aufgenommen, was offensichtlich an deinem LG scheitern wird.

    Da hat deine Freundin Recht: Man kann seinen Rauswurf auch provozieren.

  • stimmt im Prinzip. Nur gab es ja ein paar Wochen nach Umzug schon Probleme mit meinem LG, er hat einiges in der Wohnung beanstandet, bis die VM schliesslich schrieb dass sie sich dann wohl von ihm trennen muesste wenn er weiter so viel Aenderungen will. Das hing sicher schon mit seinem Schlaganfall zusammen.

    Ist es ganz unmoeglich dass sie mich mit einem Zusatz in den Mietvertrag aufnimmt ohne seine Zustimmung ?

    Eigentlich ist er doch nicht mehr ganz zurechnungsfaehig.

    Eine andere Moeglichkeit waere vielleicht wenn ich die VM anschreiben wuerde ob sie mich aufnimmt und wenn er dann mal wieder gute Laune hat, wuerde er es vielleicht sogar unterschreiben.

    Welche Moeglichkeit habe ich noch ?

  • Ist es ganz unmoeglich dass sie mich mit einem Zusatz in den Mietvertrag aufnimmt ohne seine Zustimmung ?

    Ja, ja und nochmals ja, das ist unmöglich.


    Eigentlich ist er doch nicht mehr ganz zurechnungsfaehig.

    Dann lass dir das von einem Gericht bestätigen.

    Eine andere Moeglichkeit waere vielleicht wenn ich die VM anschreiben wuerde ob sie mich aufnimmt und wenn er dann mal wieder gute Laune hat, wuerde er es vielleicht sogar unterschreiben.

    Dazu fällt mir nichts mehr ein.

    Welche Moeglichkeit habe ich noch ?

    Konsequent sein und evtl. nötige Konsequenzen selber ziehen.

  • an AJ1900: was bedeutet: dazu faellt mir nichts mehr ein ? Findest du es nicht gut oder wie ?

    Und nein, ich werde hier nicht ausziehen bevor ich ganz sicher bin dass ich wirklich muss.

    Mein LP hat in der Vergangenheit schon oft seine Meinung wieder geaendert, deshalb.

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