Beiträge von AJ1900

    Deswegen meine Frage muss ich den die Küche überhaupt streichen?

    So wie ich das verstanden habe, hast du jedenfalls eine Küche, ohne Einbauten zurückzugeben. Das sich das kaum ohne Beschädigungen oder Abnutzungen in irgend einer Form machen lässt dürfte klar sein, denke ich. Und nach 5 Jahren der Küchenbenutzung darf man vieleicht schon von einer gewissen Abnutzung ausgehen.

    Natürlich immer vorausgesetzt, das die Schönheitsreparturen wirksam auf dich übertragen sind. Also das nicht so etwas drin steht wie ,Küche alle 3 Jahre, Wohnzimmer alle 5 Jahre usw. usw.

    muss ich wegen solche flecken normalerweiße streichen?

    Wegen einem wohl eher nicht. Wenn es mehrere sind durchaus möglich.

    das ich nachgestrichen habe sieht man nicht weil ich die gleiche farbe wie vor einem Jahr benutzt habe.

    Bei dem richtigen Lichteinfall wird man das bestimmt sehen.

    Aber du merkst schon, man tut sich eben schwer was genaues zu sagen, weil es tatsächlich auch immer vom Einzelfall abhängt.

    Muss ich die Wände überhaupt komplett streichen? Die Wände sind alle weiß und wurden vor einem Jahr von uns gestrichen.

    Da sind wir dann wieder bei dem leidigen Thema, was denn nun noch als normale Abnutzung gilt.

    Ich habe noch stellen wo kleine abnutzflecken sind aktuell nachgestrichen

    Fleckig nachgestrichenen Wände sind sicher keine normale Abnutzung, sondern evtl. eher eine Beschädigung. Gut möglich das du, bevor du den Pinsel punktuell geschwungen hast, gar nichts hättest machen müssen.

    Das Wasser konnte nur deswegen in die darunter liegende Küche rinnen, weil im Bad mal irgendwann Fliesenarbeiten getätigt wurden

    Also eigentlich ist eine Fäkalienrückstau keine Normalzustand. Insofern liegt die Ursache wohl weniger an einer mangelnden Isolierung sondern eher an der Verstopfung in Kombination mit einem vieleicht nicht so ganz fachgerechten ausgeführten Beseitigung derselben.

    (Mal davon abgesehen, welche Isolierung man von einem 1920er Holzhaus eigentlich erwarten kann?)

    Jedenfalls erscheint mir persönlich der vorschlag von "Schweinchenfan" als naheliegendste Lösung.

    Ist es also nicht relevant warum er bei seinen Eltern so früh auszieht?

    Nein, ganz sicher nicht. Das ist nicht auffälliger als wenn du eine Wohung suchst. Volljährig ist nun mal volljährig.

    Wird das näher überprüft?

    Wer soll da was genau überprüfen?

    Reicht die Entscheidung, dass er eine eigene Wohnung haben möchte?

    Das eine volljährige Person eine eigene Wohnung haben möchte, und auch natürlich das recht dazu hat, daran ist grundsetzlich überhaupt nichts zu beanstanden.

    Leztendlich ist ja genau für solche und ähnliche Fälle der Eigenbedarf vorgesehen. Die Gründung eines eigenen Hausstandes ist eigentlich die klassische Begründung.

    es gibt kein schriftliches Dokument, dass die Hausmeistertätigkeit bestätigt

    Wie soll das fehlen einer schriftlichen Verabredung dazu führen, das der Vermieter seine gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung nicht ausüben darf?

    Das Problem ist, dass der neue Vermieter sagt, wenn wir nicht mehr die Hausmeistertätigkeit ausüben, kann er die Miete auf Höhe der anderen Mieten im Haus heraufsetzen.

    Ich glaube nicht das das eine mit dem andern viel zu tun hat. Grundsätzlich kann sich jede Seite sowieso nur auf die gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung berufen. Der Vermieter kann also die Miete sowieso nur in einem gewissen Rahmen erhöhen, unabhängig davon, wer da nun welche Hausmeistertätigkeit übernimmt.

    Mhh, also wenn es bezzgl. der Gartenpflege und der daraus resultierenden nicht- Mietererhöhung nichts schriftliches gibt, dürfte es kaum möglich sein, eine Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen auszuschließen.

    Nach deren Tod wollen die Erben nun einen Hausmeisterservice einstellen und die Kosten auf die Umlagen legen.

    Das hat aber nichts mit einer Mieterhöhung zu tun, sondern mit der Umlage von Betriebskosten, unter die auch solche Positionen wie Gartenpflege, und Treppenhausreinigung usw. fallen können, wenn diese Art der Betreibskosten im MV vereinbart sind.

    AJ: aber es kann nicht im Sinne des Eigentümers sein, wenn alles vergammelt.

    1. Mag ja sein, aber Das ist letztendlich nicht deine Entscheidung.

    2. Wenn sich im Aussenbereich Farbe ablöst, hat das meiner Ansicht nach noch nichts mit "vergammeln" zu tun.

    Letztendlich geht es im Mietrecht und wenn es um Mängel oder Beschädigungen geht vor allem auch um tatsächlich Nutzungseinschränkung. Eine optischer beeinträchtigung kann zwar auch Mangel sein, das aber nur sehr stark eingeschränkt.

    Wenn ich Wäsche auf den Balkon stelle, kann ich damit rechnen, daß der Putz von der Decke fällt. Ist schon passiert.

    Geht es jetzt tatsächlich um Putz oder um Farbe?

    Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    Auch wenn hier ja nicht viel über Art und Umfang dieses Schadens zu lesen ist, will ich mal zu bedenken geben, das es sich wahrscheinlich nur um eine optische Beeinträchtigung handelt. Der Schaden als solcher ist ja beseitigt, wie du schreibst. Insofern würde ich die Erwartungen vieleicht grundsätzlich nicht zu hoch hängen.

    Mich regt nur auf, dass ich für seinen "Luxus" an seinen Kaminfeger kosten beteiligt bin.

    Das ist aber in einem Miethaus eben nicht ganz ausschließbar. Das beste Beispiel ist hier immer die Kosten für den Fahrstuhl für Leute die im EG wohnen. Oder das "mitheizen" des ganzen Hause für Leute die selber heizung sparen wollen, usw.
    Und ehrlich gesagt, das sich bei einem Kaminschacht auch mal das Nutzungsverhalten ändert, liegt halt auch in der Natur der Sache. Ist vieleicht vergleichbar mit der Häufigkeit der Hausreinigung. Wenn in eine Wohnung eine neue Familie mit 5 Kindern und 3 hunden einzieht, kann es auch möglich sein, das vieleicht der Hausflur 1x mehr geputzt werden muß.

    Und auch ein Mieter kann eben nicht erwarten, das er auch noch vor dem letzen bischen Lebensrisiko geschützt wird.

    Er war schon bis zu 3 x pro Jahr da. Das Jahr wo der Ofen gesetzt wurde??????


    Letztes Jahr 2 x und dieses Jahr bis jetzt 1 x.

    Ehrlich gesagt tu ich mich schwer dir da was zu raten. Ich könnte mir halt vorstellem das wenn das vor Gericht landet, es schwer wird, das so zu trennen wie das vieleicht nötig wäre. Ich bin mir auch nicht sicher ob es so sonnenklar ist, das mit Gasheizung nur 1x im Jahr zu fegen ist.

    Und den Schorni kann ich irgendwo auch verstehen, das er jetzt nicht anfängt seine Kehrarbeiten gesondert nach Heizungsarten zu berechnen, wie soll er das auch machen?

    Um welche Summen reden wir hier eigentlich?

    Ist das Angebot der Kostenübernahme der Entsorgung des VM´s nicht ein Indiz dafür, dass die Möbel bereits in der Wohnung waren?

    Schon möglich. Ist halt die Frage, ob man es sich leisten kann und will darauf zu setzen. Wahrscheinlich geht es dann in so einem Prozess schon um einen niedrigen vierstelligen Betrag.

    Ohne Emotionen und bei der Sachlage, würde ich das bislang jedenfalls wohl nicht machen. Am Ende bekommt da meistens eh keine der beiden Seiten zu 100% recht, insofern würde ich das Angebot des VM evtl. wohlwollend prüfen.

    Würden Sie daher dem Mieter empfehlen nochmals Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und das evt. noch verfügbare Angebot der Entsorung "von der Straße aus" anzunehmen?

    Sagen wir mal so, wenn die Sache wirklich vor Gericht kommt, könnte ich mir vorstellen, das der Mieter schon so sein Not hat, dem Richter glaubhaft darzulegen, das er Jahrelang in Möbeln gewohnt hat, von denen er nicht genau weiß, wem die gehören.

    Der Vermieter hingegen braucht bei der Sachlage ja eigentlich nur zu argumentieren das die Wohung nicht geräumt ist.

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