Hausmeistertätigkeit wurde durch Mietminderung beglichen.

  • Hallo,

    wir wohnen seit Jahrzehnten in einen drei-Parteien-Haus mit einem großen Garten. Die Hausmeisterarbeiten hat meine Frau als Gartenliebhaberin freiwillig erledigt, dafür bekam sie von der Vermieterin stillschweigend einen Mieterlass und keine Mieterhöhungen. Nach deren Tod wollen die Erben nun einen Hausmeisterservice einstellen und die Kosten auf die Umlagen legen. Sinn des Ganzen ist unsere, zugegeben niedrige Miete, auf das Niveau der anderen Mieten im Haus zu erhöhen. Meine Frage lautet, wie könnte es anders sein, dürfen die das? Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen gemacht? Für Eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.

    Francisco :):):)

  • Mhh, also wenn es bezzgl. der Gartenpflege und der daraus resultierenden nicht- Mietererhöhung nichts schriftliches gibt, dürfte es kaum möglich sein, eine Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen auszuschließen.

    Nach deren Tod wollen die Erben nun einen Hausmeisterservice einstellen und die Kosten auf die Umlagen legen.

    Das hat aber nichts mit einer Mieterhöhung zu tun, sondern mit der Umlage von Betriebskosten, unter die auch solche Positionen wie Gartenpflege, und Treppenhausreinigung usw. fallen können, wenn diese Art der Betreibskosten im MV vereinbart sind.

  • Nach deren Tod wollen die Erben nun einen Hausmeisterservice einstellen und die Kosten auf die Umlagen legen. Sinn des Ganzen ist unsere, zugegeben niedrige Miete, auf das Niveau der anderen Mieten im Haus zu erhöhen.

    Nein, das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.

    An den Betriebskosten verdient der Eigentümer gar nichts. Wenn er die Mieten tatsächlich anpassen will, dann durch eine Mieterhöhung nach § 558 BGB.

    Grundsätzlich sollte der Eigentümer interessiert sein, die Betriebskosten niedrig zu halten. Der Mieter kann sich vielleicht eine hohe Kaltmiete leisten, aber wenn dann noch überhöhte Betriebskosten dazu kommen, dann besteht die Gefahr, dass der Mieter auszieht.

    Meine Frage lautet, wie könnte es anders sein, dürfen die das?

    Was ist denn mietvertraglich vereinbart? Steht dort geschrieben, dass der Mieter Betriebskosten trägt, dann darf der Vermieter das.

    Selbst wenn es einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Voreigentümer und deiner Frau gibt, heißt das ja nicht, dass dieser unkündbar ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich danke Euch vielmals.

    Das Problem ist, dass der neue Vermieter sagt, wenn wir nicht mehr die Hausmeistertätigkeit ausüben, kann er die Miete auf Höhe der anderen Mieten im Haus heraufsetzen. Meiner Meinung nach darf er das aber nicht, denn es gibt kein schriftliches Dokument, dass die Hausmeistertätigkeit bestätigt. Oder, wie ist Eure Meinung?.

    Francisco

  • es gibt kein schriftliches Dokument, dass die Hausmeistertätigkeit bestätigt

    Wie soll das fehlen einer schriftlichen Verabredung dazu führen, das der Vermieter seine gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung nicht ausüben darf?

    Das Problem ist, dass der neue Vermieter sagt, wenn wir nicht mehr die Hausmeistertätigkeit ausüben, kann er die Miete auf Höhe der anderen Mieten im Haus heraufsetzen.

    Ich glaube nicht das das eine mit dem andern viel zu tun hat. Grundsätzlich kann sich jede Seite sowieso nur auf die gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung berufen. Der Vermieter kann also die Miete sowieso nur in einem gewissen Rahmen erhöhen, unabhängig davon, wer da nun welche Hausmeistertätigkeit übernimmt.

  • Meiner Meinung nach darf er das aber nicht, denn es gibt kein schriftliches Dokument, dass die Hausmeistertätigkeit bestätigt.

    Eine gesetzlich zulässige Mieterhöhung werdet ihr nicht verhindern können. D.h. bis zu 20% oder je nach Wohnort 15% Mieterhöhung wären vorstellbar.

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