Hallo Community,
ich bin noch neu und konnte bei der Suche kein passendes und bereits vorhandenes Thema finden.
Ich wohne seit 2010 in einer 50qm 2-Raumwohnung. Diese wurde mit folgenden Teppich- und Fußbodenbelägen übernommen:
- Teppich in Flur und Wohnzimmer
- PVC-Belag in Marmoroptik in der Küche
- PVC-Belag in Laminatoptik im Schlafzimmer
- Fliesen im Badezimmer
Der Belag im Schlafzimmer wurde vom Vermieter vor meinem Einzug erneuert (vorher auch Marmoroptik) da die Vormieterin den alten Belag durch Nagellackentferner beschädigt hat.
Die Beläge im Wohnzimmer, Flur und Küche sind inzwischen stark abgenutzt. Der Belag im Flur und Wohnzimmer weißt deutliche Laufspuren und Wellen auf. Im Übergang vom Flur zum Wohnzimmer ist der Teppich schon so durchgelaufen, dass er hochsteht und eine Stolperfalle entsteht.
Der Belag in der Küche weißt Kratzer und Dellen durch die normale Nutzung von Stühlen und Tischen auf und ist teils von der Sonne ausgeblichen.
Nach eigenen Recherchen wurden alle Wohnungen im Viertel bis 2007 saniert.
Der Vermieter wurde hierüber erstmals Ende Januar schriftlich aufgefordert die Belege zu erneuern. Dieser forderte Bilder an welche Anfang Februar zugesandt wurden. Danach kam lange keine Reaktion mehr.
Ende Februar rief ich bei Vermieter an und erhielt die Info das eine Firma für einen Kostenvoranschlag kontaktiert wurde und dieser noch aussteht.
Heute habe ich einen Brief des Vermieters erhalten mit dem Inhalt: Leider können wir aus internen Gründen Ihre Beläge nicht erneuern. Bitte wenden Sie sich erneut mit Ihrer Anfrage frühstens im Herbst 2019 erneut an uns.
Ich habe eine neue Küche erhalten, welche erst mit einem neuen Belag eingebaut werden soll und daher im Keller lagert.
Wie soll ich mich hier verhalten?
Besteht nicht ein rechtlicher Anspruch auf einen neuen Fußboden?
Kann ich evtl. die Miete mindern?
Welche Paragrafen oder Urteile könnte ich dem Vermieter um die Ohren hauen?
Danke für eure Hilfe!