Beiträge von Guenni

    Hallo Petra,

    solange der Vermieter die Raemungsklage nicht zurueckzieht, wird sie verhandelt. Ob Ihr dann tatsaechlich auch ausziehen muesst, haengt vom Ergebnis des Prozesses ab. Ausschliessen wuerde ich aber keinesfalls, dass ein Weiterfuehren des Gewerbes trotz Abmahnung und vorsaetzliches Beluegen des Vermieters ausreicht, um die Kuendigung zu rechtfertigen.

    cu

    Guenni

    Hallo Kxt3,

    1. nicht wegen der nicht bezahlten Handwerkerrechnung. Wenn ich allerdings so lese, dass Du bei Deiner Freundin wohnst, ohne im Mietvertrag zu stehen: Hat die Vermieterin Deinem Einzug zugestimmt? Falls nein, waere das durchaus ein moeglicher Kuendigungsgrund.

    2. wenn die Vermieterin Geld von Euch will, muss sie nachweisen, dass Ihr oder Eure Gaeste die Verstopfung verursacht habt. Kann sie das, muesst Ihr zahlen. Wenn nicht, dann nicht.

    cu

    Guenni

    Hallo seren1tyy,

    meine Meinung:

    Im Gegensatz zu einer Kuendigung gibt es fuer einen Aufhebungssvertrag keine Schriftformerfordernis. Ein Mietvertrag kann auch muendlich, im Zweifelsfall sogar konkludent aufgehoben werden. Dazu muss lediglich der Wille beider Seiten zur Beendigung des Mietverhaeltnisses klar erkennbar sein.

    Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es aber einen Mietvertrag, auf dem Ihr beide als Mieter genannt seid und auch beide unterschrieben habt. So Ihr nicht verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, duerfte Deine Freundin somit eine Vollmacht von Dir benoetigen, um in Deinem Namen einen Aufhebungsvertrag schliessen zu koennen.

    Haben nun nicht alle im Vertrag genannten Parteien in die Aufhebung eingewilligt, duerfte sie nichtig sein. An Deiner Stelle wuerde ich dem Vermieter mal mitteilen, dass Du keineswegs gedenkst auszuziehen. Mal sehen, wie er darauf reagiert.

    Ganz dickes ABER: Sei Dir bewusst, dass es hier um richtig viel Asche gehen kann. Neben der Miete, die der Vermieter in voller Hoehe von jedem von Euch beiden fordern kann, kann eine Bauverzoegerung bei so einem Projekt auch richtig ins Geld gehen. Solltest Du einen etwaigen Prozess verlieren, bist Du schadenersatzpflichtig. Wenn Du das also durchziehen willst, empfehle ich Dir, das nur mit einem Anwalt zu tun, der Ahnung vom Fach hat. Von uns hier im Forum bekommst Du nur Meinungen aus Erfahrung, aber keine Rechtsberatung mit Garantie.

    cu

    Guenni

    Hallo Colognefan,

    meiner Ansicht nach faellt das unter Besitzstoerung. Und ja, dafuer kannst Du dafuer abgeschleppt werden.

    Dein Ansprechpartner ist aber nicht die Geschaeftsfrau, sondern Dein Vermieter. Und zugrunde legen darfst Du auch nicht das, was bisher geduldet wurde, sondern das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Also nochmal genau lesen, was im Mietvertrag steht. Nur das, was dort zugesichert ist, muss der Vermieter auch bereitstellen. Wenn nicht, kannst Du Dich mit dem Thema Mietminderung befassen. Ich persoenlich wuerde aber dann eher versuchen, die Kosten fuer den Tiefgaragenstellplatz entsprechend herunterzuhandeln.

    cu

    Guenni

    Hallo MaxLo,

    Deine Beschreibung klingt nach einem Haus mit einer Einliegerwohnung. Fuer Haeuser mit nicht mehr als 2 Wohnungen gilt das erleicherte Kuendigungsrecht nach §573a BGB. Danach kann ein Vermieter, der mit im Haus wohnt dem Mieter ohne Angabe von Gruenden kuendigen, lediglich die Kuendigungsfrist verlaengert sich um 3 Monate.

    Wenn mehr als 2 Wohnungen, bleibt immer noch der Eigenbedarf. Wobei der erst einmal begruendet werden muesste.

    Ein guter Anwalt findet aber in Faellen, in denen es wie bei Dir Streit gibt, gerne auch Gruende, warum dem Vermieter die Fortfuehrung des Mietverhaeltnisses nicht mehr zumutbar ist. Mir kaeme da gleich mal grober Undank in den Sinn. Wenn der Vater seiner Tochter Monat fuer Monat ueber EUR 500,- schenkt und diese trotzdem Terror macht. Muss natuerlich auch erst einmal schluessig dargelegt werden, aber wie gesagt, ein guter Anwalt macht es moeglich.

    cu

    Guenni

    Hallo mietnoob,

    die Frist ist nicht fix 6 Monate, sondern Regelkuendigungszeit + 3 Monate. nach 5 Jahren Mietdauer sind es schon 6+3 Monate, nach 8 Jahren 9+3. Danach muss der Vermieter erst einmal Klage einreichen. Bis das durch ist dauert das auch seine Zeit.

    Selbst wenn die Kuendigung nicht wegen unzumutbarer Haerte abgelehnt wird: Wenn die Erkrankung zu diesem Zeitpunkt schon so weit fortgeschritten ist, dass in absehbarer Zeit mit einem Ableben zu rechnen ist, wird der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit nach §721 ZPO eine Raeumungsfrist (bis zu einem Jahr) gewaehren.

    Rechtlich gesehen stehen Eure Chancen also gar nicht so schlecht. Praktisch gesehen wuerde ich aber nicht einen Gutteil meiner noch verbliebenen Lebenszeit im Streit mit meinem Vermieter verbringen wollen. Ganz besonders dann nicht, wenn ich mit ihm im selben Haus wohne.

    cu
    Guenni

    Hallo freesy,

    wenn Deine Mieterin nicht gerade wahrend des Verfahrens den Richter gruen und blau pruegelt, wirst Du das verlieren. Wahrscheinlich sogar dann, wenn Sie's tut.

    cu
    Guenni

    Hallo H H,

    die regelmaessige Zahlung von Miete ist nunmal ein sehr starkes Indiz dafuer, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde. Mit wem, kann hier keiner beantworten, weil wir nicht wissen, auf welches Konto ueberwiesen wurde. Dass auf das Konto des Vormieters ueberwiesen wurde, ist aber doch zumindest sehr unwahrscheinlich. Wir wissen auch nicht, wie dieser ominoese "Uebernahmemietvertrag" genau aussieht.

    Meiner Ansicht nach ist ab einer gewissen Komplexitaet einfach eine Rechtsberatung unabdingbar, wenn wie in diesem Fall eine einvernehmliche Loesung nicht moeglich scheint. Und die kann und darf hier nunmal keiner bieten. Die Empfehlung, zu einem Anwalt zu gehen, ist in solchen Faellen meines Erachtens erheblich sinnvoller fuer den Fragesteller, als eine unter Umstaenden voellig danebenliegende Forumsauskunft.

    cu
    Guenni

    Hallo allerseits,

    der Threadersteller sollte meines Erachtens den Vermieter schnellstmoeglich schriftlich darueber informieren, dass er die Wohnung aufgrund der fehlenden Zustimmung der Eltern der Mitmieters doch nicht anmieten will. Trifft diese Information nachweislich noch vor Unterschrift der Vermieter auf dem Mietvertrag ein, gilt der Mietvertrag als nicht geschlossen.

    Anders sieht es aus, wenn der Vermieter schon unterschrieben hat. Das wuerde ich dann naemlich so interpretieren: Vermieter macht Angebot, die Wohnung an zwei Personen als Mieter zu vermieten. Durch nur seine Unterschrift macht Mieter 1 Gegenangebot, die Wohnung als alleiniger Mieter ohne Mieter 2 anzumieten. Mit der Unterschrift des Vermieters auf dem Vertrag gilt dieser dann als zwischen Vermieter und Mieter 1 geschlossen. So zumindest hat das das LG Saarbruecken (11.12.2015, Az.: 10 S 112/15) in einem zwar nicht identischen, aber aehnlichem Fall gesehen.

    cu
    Guenni

    Wenn es wirklich so ist, wie du schreibst, hast du eigentlich gar kein Problem, da du lediglich einen Vertrag mit deinem Vormieter hast. Durch diesen bist du nicht Mitglied der Vertragsgemeinschaft geworden und deshalb nicht auf deren Zustimmung angewiesen. Um in den "richtigen" Mietvertrag aufgenommen zu werden hätten sämtliche Vertragspartner (Vermieter und Mieter) zustimmen müssen.

    Vorsicht, durch die Zahlung von Miete kann so ein Vertrag auch konkludent geschlossen sein. Meiner Meinung nach ist die Konstellation nichts, was ohne Kenntnis aller Unterlagen auch nur halbwegs sicher beantwortet werden koennte. Wenn sich der Vermieter querstellt, sollte das mit einem Anwalt (idealerweise Fachanwalt fuer Mietrecht) besprochen werden.

    cu
    Guenni

    Hallo Winfried,

    WhatsApp ist die Geissel des Vertragsrechts. Sehr bequem, ja, allerdings auch sehr schwer, den Zugang gerichtfest zu beweisen.

    Generell gilt fuer so etwas der §147 BGB. Da Du sowohl mit einem Anwesenden (Mietvertrag persoenlich uebergeben) wie auch mit einem Abwesenden (kommuniziert pet WhatsApp) Vereinbarungen getroffen hast, ist es allerdinmgs schwer, das einzugrenzen, ob jetzt Absatz 1 oder Absatz 2 gilt.

    Wenn ich mich so recht erinnere, bist Du aber spaetetstens nach 14 Tagen nicht mehr an das Vertragsangebot gebunden.

    cu
    Guenni

    Hallo Fipsi,

    Deine Schwester sollte sich gluecklich schaetzen, dass sie nicht alle Kosten aufgebrummt bekommt. Die Argumentation des Vermieters ist zwar ziemlich daneben, aber im Grundsatz hat er recht.

    Kosten fuer den Kammerjaeger muss der Vermieter nur dann uebernehmen, wenn

    - der Mieter den Befall nicht selbst verursacht oder beguenstigt hat
    - der Mieter den Befall unverzueglich angezeigt hat

    Dazu kommt, dass ein Notdienst bei Ungezieferbefall grundsatzlich nicht erstattungsfaehig ist. Ungeziefer (und darum handelt es sich bei einer Ratte in rechtlicher Sicht) in der Wohnung mag zwar moeglicherweise Ekel und Angstgefuehle hervorrufen, die im Zweifelsfall auch eine Mietminderung rechtfertigen wuerden.. Es geht aber von den Tieren keine unmittelbare Gefahr fuer den Menschen aus, der den Einsatz eines Notdiensts erforderlich machen wuerde.

    Dazu kommt dann noch die Schadenminderungspflicht. Selbst wenn das eine aussergewoehnlich grosse Menschenfresserratte gewesen ware, waere eine Uebernachtung im naechsten Hotel erheblich guenstiger gewesen.

    cu
    Guenni

    Hallo Nici,

    Knackpunkt ist meines Erachtens, dass Du klagen muesstest, wenn der Vermieter Dir etwas von der Kaution abzieht. Mit entsprechendem Risiko, weil eindeutig ist das Ganze nicht.

    Ich wuerde also erst mal abwarten, ob und wieviel der Vermieter einbehaelt und dann nachher abwaegen, ob ich dafuer vor Gericht ziehen will oder nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo Murmel,

    wenn Berufungsrichter einen Fall "spannend" finden und Berufung zum BGH zulassen, sind die Erfolgsaussichten dort ueblicherweise maximal 50:50. Nach Deiner Schilderung ist die vertragliche Situation eindeutig, es war eine neue Kaution geschuldet. Vor dem BGH duerfte es daher darum gehen, ob der Vemieter nach "Treu und Glauben" verpflichtet gewesen waere, auch die Umschreibung der Kaution zu akzeptieren.

    Ausgang ist meines Erachtens vollkommen offen.

    cu
    Guenni

    Hallo Supet,

    Hartz IV und Insolvenz werden nur sehr selten als aussergewoehnliche Haerte anerkannt, da Du selbst auf diese Punkte Einfluss hast. Depressionen sind eine Allerweltserkrankung. Die bedeuten in aller Regel nur dann eine Haerte, wenn ein Umzug sie zu einem Grad verschlimmert, der fuer Dich lebensbedrohlich ist. Da musst Du erst mal einen Arzt finden, der Dir das attestiert.

    Wenn schon ein Verfahren verloren wurde und die Raeumung ansteht, google mal nach Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit fuer Deine Stadt. Falls Du da noch nicht vorstellig warst, solltest Du auf alle Faelle mal dort vorsprechen.

    cu
    Guenni

    Hallo Marie,

    die mit Wandfarbe ueberstrichene Tuer zaehlt wohl als Beschaedigung, die muesst Ihr auf alle Faelle in Ordnung bringen.

    Was den Rest betrifft: Da wir nicht wissen, was genau mit dem Vermieter vereinbart war, koennen wir das auch nicht wirklich beurteilen. Tendenziell muesst Ihr aber eher renovieren. Ihr habt dem Deal ja bei Einzug zugestimmt. Wenn Ihr nicht klar nachweisen koennt, dass die angebotene Zahlung in keinerlei Verhaeltnis zu den verlangten (nicht durchgefuehrten, ihr koennt ja freiwillig hoeherwertige Materialien verwendet haben, um es schoener zu haben) Arbeiten steht, duerfte die Vereinbarung durchaus gueltig sein.

    cu
    Guenni

    Hallo Andy,

    der Vermieter kann Euch hier nicht einmal helfen, selbst wenn er wollte. Da die Miete bezahlt wird und der Vermieter erst einmal nachweisen muesste, dass der "Besuch" kein Besuch ist, hat er keine Kuendigungsgruende.

    Ich wuerde Dir aber dringend empfehlen, die Zahlungen zu entflechten. Wenn Du nur einen Vertrag ueber Dein Zimmer hast, musst Du eigentlich auch nur fuer Dein Zimmer Miete bezahlen. Ob Du die Zahlungen einfach so einstellen und nur noch Deine eigene Miete zahlen kannst, wuerde ich aber mal kurz mit einem Anwalt abklopfen. Nicht, dass Du Dir mit der bisherigen Zahlung der Komplettmiete ein Ei gelegt hast.

    Abgesehen davon, wenn zwei sich einige WG-Bewohner es nicht schaffen, eine Dritte zum Auszug zu bewegen, mangelt es Euch ganz eindeutig an Phantasie.

    cu
    Guenni

    Hallo Nelly,

    es gibt wohl bereits einige Amtsgerichtsurteile, nach denen Du nach ordnungesgemaesser Uebergabe der Wohnung keine Miete mehr zahlen musst. Zumindest wenn der Vermieter den frueheren Termin vorgegeben hat.

    Allerdings sind das nur Amtsgerichte, da sich bei solch geringen Streitbetraegen keine weitere Instanz damit befasst. Und die Signalwirkung von Amtsgerichtsurteilen auf andere Gerichte ist ziemlich nahe an null. Du muesstest also pruefen, ob es bei DEINEM Amtsgericht schon mal ein Urteil diesbezueglich gab.

    Dazu kommt, dass Du die Miete ja schon am Monatsbeginn gezahlt hast und Deinen Vermieter verklagen muesstest, wenn er das Geld nicht freiwillig herausrueckt. Und das wuerde ich mir fuer 50 Euro ganz sicher nicht antun.

    cu
    Guenni

    Hallo H H,

    sorry, wenn das so ruebergekommen ist. Ein Indexmietvertrag kann natuerlich unter genau den gleichen Bedingungen gekuendigt werden wie ein normaler Mietvertrag. Der Vermieter braucht allerdings Gruende fuer die Kuendigung und kann nicht einfach kuendigen, weil die Indexmiete nicht genug abwirft.

    cu
    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!