Hallo seren1tyy,
meine Meinung:
Im Gegensatz zu einer Kuendigung gibt es fuer einen Aufhebungssvertrag keine Schriftformerfordernis. Ein Mietvertrag kann auch muendlich, im Zweifelsfall sogar konkludent aufgehoben werden. Dazu muss lediglich der Wille beider Seiten zur Beendigung des Mietverhaeltnisses klar erkennbar sein.
Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es aber einen Mietvertrag, auf dem Ihr beide als Mieter genannt seid und auch beide unterschrieben habt. So Ihr nicht verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, duerfte Deine Freundin somit eine Vollmacht von Dir benoetigen, um in Deinem Namen einen Aufhebungsvertrag schliessen zu koennen.
Haben nun nicht alle im Vertrag genannten Parteien in die Aufhebung eingewilligt, duerfte sie nichtig sein. An Deiner Stelle wuerde ich dem Vermieter mal mitteilen, dass Du keineswegs gedenkst auszuziehen. Mal sehen, wie er darauf reagiert.
Ganz dickes ABER: Sei Dir bewusst, dass es hier um richtig viel Asche gehen kann. Neben der Miete, die der Vermieter in voller Hoehe von jedem von Euch beiden fordern kann, kann eine Bauverzoegerung bei so einem Projekt auch richtig ins Geld gehen. Solltest Du einen etwaigen Prozess verlieren, bist Du schadenersatzpflichtig. Wenn Du das also durchziehen willst, empfehle ich Dir, das nur mit einem Anwalt zu tun, der Ahnung vom Fach hat. Von uns hier im Forum bekommst Du nur Meinungen aus Erfahrung, aber keine Rechtsberatung mit Garantie.
cu
Guenni