Ganz komplizierter Fall...Räumungsklage und Berufung abgewiesen

  • Liebes Forum,

    ich habe im Februar 2013 einen Mietvertrag zusammen mit einem Bekannten unterschrieben, da ich ihn alleine nicht bekommen hätte. Die Kaution wurde als Mietbürgschaft ebenfalls über ihn gestellt. Im letzten Jahr wollte ich dann, dass mein Mann anstelle meines Bekannten in den Mietvertrag aufgenommen wird. Die Vermieter teilte mir mit, dass die Grundvoraussetzung die Mietkaution sei. Also änderte ich diese auf meinen Namen. Währenddessen lies sie eine Mietübernahmevereinbarung durch einen Anwalt erstellen, in dieser stand u.a. drin, dass sich am ursprünglichen Mietvertrag nichts ändert...die neue Kaution vorzulegen sei und dann die verwahrte zurückgegeben wird. Ich sah diesem Passus "entspannt" entgegen, da ich die Bürgschaftsurkunde bereits geändert hatte und diese auch bei der Hausverwaltung schon ausgetauscht war.
    Kurze Zeit später erhielten wir ein Schreiben es Anwaltes, dass die Kaution noch fehlen würde und nun nur noch eine Barkaution in Frage käme. Ich teilte mit, dass die Kaution schon bei der Hausverwaltung hinterlegt sei. Sie beharrten auf die Barkaution und kündigten uns wegen nicht gezahlter Kaution. Die I. Instanz haben wir verloren, da es das Gericht so sah, dass wir eine neue Kaution hätten bringen müssen. Wir gingen in Berufung. Auch diese haben wir verloren, obwohl ich ein Schreiben meiner Bank vorgelegt habe, in dem die Bank schrieb, dass es für sie nicht nachvollziehbar ist, warum die Kautionsbürgschaft (die bestand und immer noch besteht) in irgendeinem Punkt anfechtbar sein sollte. Dennoch verloren wir auch die Berufung und man setzt eine 6köpfige Familie auf die Straße, die immer pünktlich ihre Miete zahlte...ich kann es nicht verstehen...Unsere Anwältin möchte nun mit uns vor den BGH, da es für solch einen Fall noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Ich mag nicht mehr, zumal uns die Kosten auch keine Versicherung zahlt (die Berufungsrichter fanden den Fall auch ganz spannend)...Was raten Sie mir?

  • Was raten Sie mir?


    Hallo,
    da die Angelegenheit bereits rechtshängig ist, wirst Du hier wohl kaum Antworten bekommen; insbesonders solche, die Euch gefallen würden.

  • Hallo Murmel,

    wenn Berufungsrichter einen Fall "spannend" finden und Berufung zum BGH zulassen, sind die Erfolgsaussichten dort ueblicherweise maximal 50:50. Nach Deiner Schilderung ist die vertragliche Situation eindeutig, es war eine neue Kaution geschuldet. Vor dem BGH duerfte es daher darum gehen, ob der Vemieter nach "Treu und Glauben" verpflichtet gewesen waere, auch die Umschreibung der Kaution zu akzeptieren.

    Ausgang ist meines Erachtens vollkommen offen.

    cu
    Guenni

  • Hallo,

    du hast eine Bankbürgschaft bei der Verwaltung als Kaution hinterlegt und dein Vermieter kündigt dir, weil er keine Barkaution bekommen hast und bekommt in zwei Gerichtsverfahren auch noch recht.

    Da steckt doch mehr dahinter.
    Warum hast du die Kaution nicht einfach bar hinterlegt, als es so gefordert wurde? Das scheint deinem Vermieter scheinbar wichtig gewesen zu sein. Da beharrt man nicht auf die Bürgschaft. Vor allem, wenn man auf dei Wohnung angewiesen ist.

    Vor das BGH würde ich nicht gehen.

    Gruß
    H H

  • Was hast Du in dieser Zeit schon an Gerichtskosten gezahlt? Vielleicht hätte dies schon die Barkaution abgedeckt?

    zum Sachverhalt kann ich nichts sagen, zumal die wesentlichen Informationen hierfür nicht in eine kurze Fragestellung passen.

    Zitat

    die Berufungsrichter fanden den Fall auch ganz spannend

    Finde ich auch. Zumal es dann vielleicht mal zu einem Grundsatzurteil à la "Der Vermieter ist verpflichtet, Kautionsbürgschaften zu akzeptieren" kommen könnte.

    Zitat

    Was raten Sie mir?

    Aus der Sicht eines "Mietrechts-Interessierten" würde ich es machen. Ansonsten hängt das von eurer persönlichen Situation ab.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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