Beiträge von Guenni

    Hallo Golum,

    schau mal in Deinen Mietvetrag. Werden dort die Nebenkosten nach der Wohnflaeche berechnet?

    Wenn ja, laut BGH (BGH v. 31.5.2006 – VIII ZR 159/05) ist das hoechstens in extremen Ausnahmefaellen moeglich, wenn eine Wohnung trotz erheblicher Anstrengungen einfach nicht vermietbar ist. Und selbst dann git das nur fuer verbrauchsabhaengige Kosten. Alle Verbrauchsunabhaengigen Kosten hat in diesen Faellen der Vermieter zu tragen.

    cu

    Guenni

    Hallo Heiner,

    Mietminderung duerften Dir wohl die meisten Gerichte gewaehren. Die Frage ist nur, wie hoch die ausfallen darf. Mietminderung ist ein recht heisses Eisen. Die Hoehe der zulaessigen Minderung ist Ermessenssache des zustaendigen Richters. Eine zu hohe Minderung ist gleichbedeutend mit einem Mietrueckstand, der zur Kuendigung berechtigen kann. Minderst Du zu wenig, juckt es den Vermieter nicht. Minderst Du zu viel, bist Du unter Umstaenden die Wohnung los. Ich persoenlich wuerde das nicht ohne Anwalt angehen.

    Nachbessern mus der Vermieter meines Wissens nur dann, wenn der reklamierte Fehler zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses schon gegen Vorschriften verstossen hat. Ist das ein hochwertiger Neubau, stehen Deine Chancen gut. Ist die Wohnung aelter und von geringem Standard eher nicht so doll.

    cu

    Guenni

    Nehmen wir mal an du hast ein Auto und das hast du mal irgendwo geparkt. Dann kommt jemand und verlangt von dir die Kosten für die Beseitigung von Kratzern (die bereits entfernt worden sind) mit dem Hinweis du hättest die Schäden verursacht. Meinst du nicht, man hätte dir die Möglichkeit geben müssen die Schäden zu besichtigen oder ähnliches?

    Hallo darkshadow,

    der Geschaedigte muss lediglich den Nachweis fuehren. Eine Verpflichtung, dem Schaediger eine Begutachtung zu ermoeglichen, gibt das Gesetz nicht her. Kenne ich zumindest keinen Paragraphen dazu und ist mir in gut 25 Jahren Schadenabwicklung (allerdings nicht Mietrecht) auch noch nie untergekommen. Wenn Du einen Paragraphen oder ein Urteil kennst, in dem so eine Verpflichtung steht, immer her damit. Ich lerne gerne etwas dazu.

    cu

    Guenni

    Hallo Vinzenz,

    schau Dir mal die Erlaubnis genauer an. Wenn darin nicht vereinbart ist, dass die Erlaubnis widerrufen werden kann, braucht der Vermieter schon einen sehr guten Grund, um sie widerrufen zu koennen. Die Aussage, er moechte nicht, dass Du daran etwas verdienst, reicht dazu eher nicht.

    Hat sich der Vermieter einen Widerruf vorbehalten, wird ein Gang zum Anwalt wohl unvermeidlich sein. Leider sehen die Gerichte sehr unterschiedlich, ob und wann dann gekuendigt werden kann. Wie das von dem fuer Dich zustaendigen Gericht gesehen wird, wird Dir wohl nur ein im Mietrecht erfahrener Anwalt sagen koennen, der die Tendenz Deines Gerichts kennt.

    cu

    Guenni

    Hallo Whermsen,

    Du musst zwischen Schaeden und Schoenheitsreparaturen unterscheiden. Bei Schoenheitsreparaturen muss Dir Gelegenheit gegeben werden, diese selbst zu beseitigen, bei Schaeden nicht.

    Allerdings ist der Vermieter in der Beweislast. Er muss nachweisen, dass die Schaeden von Dir bzw. Beauftragten von Dir verursacht wurden und Dir auch Belege fuer die durchgeführten Arbeiten zukommen lassen, damit Du das pruefen kannst. Einen extra Besichtigungstermin muss er mit Dir meines Erachtens allerdings nicht ausmachen. Du haettest ja das Treppenhaus auf Schaeden ueberpruefen koennen, nachdem Ihr mit dem Umzug fertig wart.

    cu

    Guenni

    Hallo Steph,

    der Hauptmieter darf so viel Miete verlangen, wie er will. Es ist nicht unueblich, dass der Hauptmieter vom Untermieter mehr verlangt, als er selbst bezahlt. In Muenchen kenne ich Faelle, in denen so viel von den Untermietern verlangt wird, dass der Hauptmieter kostenlos wohnt. Die Grenze setzt hierbei nur der Wucherparagraph (die meisten mir bekannten Mietspiegel sind auf Teilnutzung von Wohnraum nicht anwendbar).

    Wenn Du der Meinung bist, die Miethoehe ist der Grund fuer seine Weigerung, schlag doch einfach vor, die vor Uebergabe an Dich zu schwaerzen. Dann kennst Du die Bedingungen, die Dir ja wchtig sind, aber nicht den Betrag, den der Hauptmieter zahlt, was anscheinend ihm wichtig ist.

    Funktioniert auch das nicht, solltest Du den Hauptmieter in nachweisbarer Form auffordern, Dir den Hauptmietvertrag zu uebergeben. Kann der Hauptmieter dann nicht nachweisen, dass er Dir eine Kopie uebergeben hat, gelten die dort geschlossenen Vereinbarung nicht Dir gegenueber. Dann muss sich der Hauptmieter halt selbst um die Verpflichtungen kuemmern, die er laut Hauptmietvertrag schuldet.

    cu

    Guenni

    Hallo AJ1900,

    ich glaube, dass passt durchaus. Der Vertrag mit der "Mietpartei Wohngemeinschaft" als solches bliebe ja bestehen, nur ein einzelnes Mitglied der Mietpartei wuerde ausgetauscht. Der Vertrag laeuft somit weiter und wird nicht vor dem vereinbartem Termin gekuendigt.

    Hallo Dominik,

    wenn einer Deiner Mitbewohner die Erlaubnis nicht erteilt, hast Du schlechte Karten. Dann muesstest Du die Zustimmung einklagen. Dort wuerde dann ein Richter Deine Interessen und die Interessen des Mitmieters abwaegen. Was dabei rauskommt, steht in den Sternen.

    cu

    Guenni

    Hallo denyo,

    eine Mietminderung vom 10% erreicht ueber kurz oder lang eine Hoehe, die zur (fristlosen) Kuendigung des Mietvertrags ausreicht, wenn Du an einen Richter kommst, der die Bautaetigkeit als vorhersehbar einstuft.

    Von daher gesehen wuerde ich so eine Mietminderung nur mit einem im Mietrecht erfahrenen Anwalt durchfuehren. Der weiss in der Regel, wie die oertlichen Richter so ticken und was da geht oder nicht.

    Denke immer daran, es wird nicht leiser, nur weil Du die Miete minderst. Du sparst nur Geld. Ob Dir persoenlich das ersparte Geld das Risiko wert ist, kannst nur Du selbst beurteilen.

    Und selbst wenn die Minderung vollkommen rechtens ist. Der Vermieter kann genausowenig dafuer wie Du. Waerst Du mein Mieter, wuerdest Du Dich damit bei mir auf Platz 1 der naechsten Mieterhoehungsliste katapultieren und jegliches ueber meine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehendes Entgegenkommen verlieren.

    cu

    Guenni

    Hallo Dominik,

    wenn Ihr die Wohnung fuer den Vermieter erkennbar als WG gemietet habt, muss der Vermieter dem Austausch einzelner WG-Mitglieder zustimmen, es sei denn, in der Person des Mieters liegt ein wichtiger Grund zum Widerspruch. Hat zumindest das Landgericht Berlin so entschieden (Az.: 65 S 314/15).

    War das fuer den Vermieter bei Abschluß des Vertrags nicht eindeutig erkennbar, bist Du auf den guten Willen des Vermieters angewiesen. Dann geht das nur, wenn auch alle Beteiligten zustimmen.

    cu

    Guenni

    Da stimme ich M4nn1Mammu1 zu.

    das Bundesverwaltungsgericht war 1990 in seinen Vorgaben ueber die Mindestausstattung sehr sparsam. Mittlerweile gibt es diverse Bauvorschriften auf Landesebene und auch einige Urteile, wie eine Wohnung mindestens beschaffen sein muss. Bisher ist mir noch nichts untergekommen, in dem steht, dass ein Bodenbelag verpflichtend waere.

    xxxxxxxxxx in Berlin verlegt bei Wohnungsrenovierungen mittlerweile auch keinen Bodenbelag mehr, sondern vermietet blanken Estrich. Nichtmal der Berliner Mieterverein findet Ansatzpunkte dagegen. Allerdings weist xxxxxxx ausdruecklich darauf hin, dass ohne Belag vermietet wird.

    Und das ist der einzige Ansatzunkt, der dem Mieter hier vielleicht weiterhilft. Da es derzeit noch ungewoehnlich ist, blanken Estrich zu vermieten, kann der Mieter den Vetrag eventuell wegen Beschaffenheitsirrtums anfechten. Dass er eine Mietminderung durchsetzen oder gar den Vermieter verpflichten kann, einen Bodenbelag zu verlegen, sehe ich allerdings nicht.

    Die Problematik ist allerdings noch nicht so lange akut, dass es eine gefestigte Rechtsprechung gaebe. Vielleicht findet sich ja tatsaechlich ein Gericht, dass ein derartiges Vorgehen untersagt. Ohne Rechtschutzversicherung und Deckungszusage waere mir persoenlich das Risiko einer Klage aber zu hoch.

    Namen von Unternehmen für den Sachverhalt

    unnötig, gelöscht.

    Grace

    cu

    Guenni

    Wenn du also wissen möchtest, ob Wohnungseigentum bei dir begründet worden ist, gehst du zum Grundbuchamt deiner Stadt und fragst nach.

    Nimm Deinen Mietvertrag und geh auch wirklich persoenlich hin. Wenn Du einen Termin bekommst. Das Grundbuchamt Muenchen ist nicht gerade fuer seine Schnelligkeit beruehmt. Meine letzte Eintragung dort dauerte geschlagene 10 Monate...

    Bist in meinem Bekanntenkreis nicht der Einzige, den dieses Schicksal trifft. Aufgrund der angekuendigten / anstehenden Aenderung sowohl im Muenchner wie auch im ganzdeutschen Mietrecht und der derzeit sehr hohen erzielbaren Verkaufspreise in Muenchen ueberlegen sich viele Vermieter, ob sie noch weiter vermieten wollen oder doch lieber den Gewinn mitnehmen. Und Leute, die Wohnung fuer die Selbstnutzung kaufen wollen, gibt es gerade hier wie Sand am Meer.

    Heisst auf gut deutsch, dass es wieder einen Haufen weniger Mietwohnungen in Muenchen geben wird. Ob die Aenderungen das kompensieren koennen? Ich wage das zu bezweifeln. Gegen Wohnungsnot hilft nur Wohnungen bauen. Irgendwelche mietrechtliche Regelungen provozieren nur Ausweichreaktionen.

    cu

    Guenni

    Hallo Thomas,

    einvernehmlich kann der Vertrag immer beendet werden. Nennt sich dann Aufloesungsvereinbarung. Dazu muss aber der Vermieter mitspielen.

    Aus meiner Erfahrung heraus wird ein Richter einer fristlosen Kuendigung eher nicht zustimmen. Zum einen beruecksichtigt ein Richter immer das Wohnumfeld bei seinen Entscheidungen. Und in einer WG muss man schon mehr in Kauf nehmen, als in einer eigenen Wohnung. Zum anderen wird ein Richter sagen, du hast das jetzt ein Jahr ausgehalten, da kannst Du das jetzt auch noch 3 Monate aushalten.

    Aber wie Darkshadow schon geschrieben hat, was in so einem Fall zumutbar ist oder nicht, sehen Richter durchaus sehr unterschiedlich.

    Ansosten wuerde ich mich mit wertenden Begriffen wie "Messie" zurueckhalten. Beschreibe einfach, wie es aussieht und was der Mitmieter macht. Du kannst ja mit dem Vermieter vereinbaren, dass Du ihm eine schoene Auflistung der ganzen Verfehlungen zur Verfuegung stellst und ihm auch als Zeuge vor Gericht bei einer eventuellen Verhandlung zur Verfuegung stehst, wenn er Dich vorzeitig aus dem Vertrag entlaesst. Waere fuer beide Seiten vorteilhaft.

    cu

    Guenni

    Die Verantwortung über den Rauchmelder trägt der Vermieter, den müsst ihr dann 1x im Jahr zur Überprüfung in die Wohnung lassen.

    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

    lediglich die Wäsche hänge ich dort auf.

    Du nutzt also den Garten. Wenn Du den Rasen nicht maehst und nichts bezueglich Gartennutzung im Vertrag steht, wirst Du das ueber kurz oder lang wohl nicht mehr duerfen.

    Ich haette so einen "Zettel" des Vermieters wohl nur dann unterschrieben, wenn ich sonst unter einer Bruecke hatte naechtigen muessen. Bei den ganzen Vorgaben habt ihr wohl einen reichlich pingeligen Vermieter erwischt. In einem Mietvertrag waeren die Vereinbarungen wohl groesstenteils ungueltig. Ihr habt aber eine gesonderte Vereinbarung unterschrieben. Das kann unter Umstaenden als Individualvereinbarung gewertet werden. Und da waere dann alles moeglich was nicht klar gesetzlich untersagt ist oder gegen Treu und Glauben verstoesst.

    Dazu muesste man allerdings den "Zettel" kennen. Wenn Ihr Euch also auf Zoff mit Eurem Vermieter einstellen muesst, waere sicherlich ein Gang zu einem Anwalt sinnvoll.

    cu

    Guenni

    Hallo Norbert,

    wenn Du zum genannten Termin nicht ausgezogen bist, muss Dich Deine Vermieterin auf Raeumung verklagen. Dann wird sich ein Richter die Beweislage ansehen.

    Bedrohung und Beschimpfungen sind in aller Regel ein ausreichender Grund fuer eine fristlose Kuendigung. Kann die Vermieterin das vor Gericht glaubhafter darlegen als Du Deine Aussage, es sei nichts geschehen (z,B. Zeugen fuer die Geschehnisse beibringen), wirst Du verlieren. Steht nur Aussage gegen Aussage, wird der Richter eher zu Deinen Gunsten entscheiden.

    Es gab aber auch schon Faelle, bei dem ein Mieter auch gesagt hat, es sei nichts passiert, dann aber vor Gericht dermassen ausfaellig geworden ist, dass der Richter dem Vermieter auch ohne weitere Beweise und Zeugenaussagen geglaubt hat.

    Wenn die Vermieterin den Nachweis fuehren kann, wird es allerdings teuer fuer Dich. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, eventuelle Ausfaelle des Vermieters, Differenz zwischen Deiner Miete und der erzielbaren Miete, eventuell Unterbringungskosten fuer einen Nachmieter, mit dem schon ein Vertrag geschlossen wurde, etc.

    Du solltest Dir also schon sicher sein, dass wirklich nichts derartiges vorgefallen ist.

    cu

    Guenni

    Hallo darkshadow,

    schonmal an eine WG vermietet?

    Der Punkt ist, dass Du bei einer WG in aller Regel keine Chance hast, nachzuweisen, wer den Schaden wann verursacht hat. Mach mal eine Uebergabe, wenn die Bude bis zum Rand vollgestellt ist, da ja schliesslich bewohnt. Und da der Rechtsnachfolger auch nicht greifbar ist, hat der Vermieter zwar ein theoretisches Recht gegenueber dem Schadenverursacher, kann das aber mangels Nachweis nicht durchsetzen.

    Beim Streichen selbiges. In einer WG lebt man meistens nicht lange genug, um tatsaechlich streichen zu muessen. Also z.B. der erste Bewohner mit 2 Jahren Wohndauer. Den kann ich nicht in der Regel nicht verpflichten, da Wohndauer zu kurz. Und die folgenden dann auch nicht mehr, weil Rechtsnachfolge mit Uebernahme der Verpflichtungen ja nicht sein darf.

    Theorie und Praxis klaffen hier also weit auseinander.

    cu

    Guenni

    Hallo zusammen,

    es gab mal in der Gewerbeordnung eine Vorgabe, bei Ladengeschaeften ein Schild anzubringen, das ist meines Wissenes aber schon vor Jahren ersatzlos gestrichen worden.

    Ich wuerde dem guten Mann freundlich mitteilen, dass auch Du nicht moechtest, dass Menschen ohne Anmeldung bei Dir hereinschneien, die eigentlich zu ihm wollen und Du deswegen zukuenftig keine Auskunft mehr erteilen wirst.

    Wenn ihn dann seine eigenen Kunden nicht finden, denkt er ja eventuell doch noch einmal ueber ein Firmenschild nach.

    cu

    Guenni

    Hallo Junda,

    wenn der Rigips komplett mit Schimmel durchzogen ist, kommt der wieder durch, wenn er nur oberflaechlich beseitigt wird. Gefaehrlich sind auch nur die Sporen, die der Schimmel an die Raumluft abgibt. Solange der Schimmel also unter der Tapete bleibt, ist die Gefaehrdung eher ueberschaubar. Wenn in dem Raum nicht gerade ein Baby / Kleinkind wohnen soll, wuerde ich also abwarten, ob er nach Beseitigung wieder durchkommt.

    Wenn ja, kannst Du immer noch die Reissleine ziehen. Wenn nein, ist alles gut und der Vermieter hatte recht mit seiner Einschaetzung, dass das nur oberflaechlich ist.

    cu

    Guenni

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