Hallo Norbert,
wenn Du zum genannten Termin nicht ausgezogen bist, muss Dich Deine Vermieterin auf Raeumung verklagen. Dann wird sich ein Richter die Beweislage ansehen.
Bedrohung und Beschimpfungen sind in aller Regel ein ausreichender Grund fuer eine fristlose Kuendigung. Kann die Vermieterin das vor Gericht glaubhafter darlegen als Du Deine Aussage, es sei nichts geschehen (z,B. Zeugen fuer die Geschehnisse beibringen), wirst Du verlieren. Steht nur Aussage gegen Aussage, wird der Richter eher zu Deinen Gunsten entscheiden.
Es gab aber auch schon Faelle, bei dem ein Mieter auch gesagt hat, es sei nichts passiert, dann aber vor Gericht dermassen ausfaellig geworden ist, dass der Richter dem Vermieter auch ohne weitere Beweise und Zeugenaussagen geglaubt hat.
Wenn die Vermieterin den Nachweis fuehren kann, wird es allerdings teuer fuer Dich. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, eventuelle Ausfaelle des Vermieters, Differenz zwischen Deiner Miete und der erzielbaren Miete, eventuell Unterbringungskosten fuer einen Nachmieter, mit dem schon ein Vertrag geschlossen wurde, etc.
Du solltest Dir also schon sicher sein, dass wirklich nichts derartiges vorgefallen ist.
cu
Guenni