Mietminderung wegen Baulärm

  • Hallo zusammen,

    ich hätte gerne Hilfe oder eine Meinung zu meinem Vorgehen gehört. Es geht darum, dass bei uns seit 3-4 Monaten ein neues Mietshaus gebaut wird. Es ist momentan noch im Rohbau und aktuell schon 4 stöckig, also etwas größer. Von unserer Wohnung aus gesehen leicht schräg gegenüber, aber hinten raus und nicht zur Straße hin. Die Luftlinie ist vielleicht maximal 20 Meter.

    Hinten raus ist unser Balkon und 3 Fenster. Durch den Baulärm können wir kaum die Fenster öffnen, weil es wirklich extrem laut ist. Es ist von 07:00 - 18:00 Uhr von Montags bis einschließlich Samstag. Momentan schneiden die wohl Steine, weil von morgens bis abends man eine Art Säge hört und das Geräusch ist echt ohrenbetäubend.

    Weil die Miete schon recht hoch ist, habe ich den Vermieter die Lage erklärt und ob er eine Mietminderung nachvollziehen kann und bitte prüfen soll. Ich bekam als Antwort, dass der Baulärm in der "Regelzeit" ist und ich solche Einschränkungen hinnehmen muss.

    Ich war da schon etwas sauer, weil Lärm muss man definitiv nicht hinnehmen und es ist immer ein Mietmangel.

    Ich habe dann viel recherchiert und aus meiner Sicht wäre der einzige Ausschluss zur Mietminderung gewesen, wenn bei unserem Einzug dort ein freies Grundstück, Baulücke oder ähnliches gewesen wäre, so dass man schon erahnen konnte, dass dort in naher Zukunft gebaut wird.

    Ich habe dann den Vermieter geschrieben, ab 01.08.2018 die Miete um 10 % zu kürzen.

    Ich bekam darauf keine Antwort mehr und bin etwas verunsichert. Kann ich die Miete einfach kürzen? Ich habe den Vermieter ja informiert und er es (natürlich) abgelehnt.

    Bei Mietminderungen gibt es ja leider kaum sichere Anhaltspunkte und alles sind immer Einzelfallentscheidungen. Sollte ich ein Lärmprotokoll führen?

    Was kann ich noch machen?

    Vielen Dank!

  • Schwer was sinvolles dazu zu sagen, denn wie du schon richtig erkannt hast, ist das immer eine Einzelfallentscheidung. Allgemein trifft wohl nur zu das eine Mietminderung nichts am Baulärm des Nachbarn ändert und das ein Lärmprotokoll sicher keine schlechte Idee ist.

  • Hallo denyo,

    eine Mietminderung vom 10% erreicht ueber kurz oder lang eine Hoehe, die zur (fristlosen) Kuendigung des Mietvertrags ausreicht, wenn Du an einen Richter kommst, der die Bautaetigkeit als vorhersehbar einstuft.

    Von daher gesehen wuerde ich so eine Mietminderung nur mit einem im Mietrecht erfahrenen Anwalt durchfuehren. Der weiss in der Regel, wie die oertlichen Richter so ticken und was da geht oder nicht.

    Denke immer daran, es wird nicht leiser, nur weil Du die Miete minderst. Du sparst nur Geld. Ob Dir persoenlich das ersparte Geld das Risiko wert ist, kannst nur Du selbst beurteilen.

    Und selbst wenn die Minderung vollkommen rechtens ist. Der Vermieter kann genausowenig dafuer wie Du. Waerst Du mein Mieter, wuerdest Du Dich damit bei mir auf Platz 1 der naechsten Mieterhoehungsliste katapultieren und jegliches ueber meine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehendes Entgegenkommen verlieren.

    cu

    Guenni

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