Kann Garage einfach gekündigt werden? Rasen mähen, obwohl keine Gartennutzung im Vertrag steht?

  • Hallo,

    ich habe hier einige Fragen zu unserem Mietvertrag, diemir unklar sind.

    Zum einen wollen unsere Vermieter uns unsere Garage kündigen, obwohl diese mit zu unserem Wohnungsvertrag gehört. Also kein seperater Vertrag nur für die Garage. Nach meinen Informationen können sie uns dann nicht einzelnt die Garage kündigen, oder?

    Desweiteren sollen wir den Garten pflegen. Es steht aber nichts im Vertrag, dass wir den Garten überhaupt nutzen dürfen. Wir halten uns auch nicht im Garten auf, lediglich die Wäsche hänge ich dort auf. Im Vertrag steht " Rasen mähen 1x wöchentl im Wechsel", aber warum sollen wir Rasen mähen wenn wir den Garten nicht nutzen und nichts über die Gartennutzung im Vertrag festgehalten ist?

    Es handelt sich jm ein 3 Parteien Haus. Wir, die Vermieter und deren Sohn.

    Ich hoffe, jemand von euch kann etwas Licht ins Dunkle bringen. Diese angespannte Stimmung zu den Vermietern ist grausam.

  • Eine Garage, die Bestandteil des Mietvertrages ist, kann nicht einzeln gekündigt werden. Und zur Gartenpflege/Rasenmähen könnt ihr nur heran gezogen werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Sollten die Vermieter anderer Meinung sein, müssen sie euch die entsprechenden Urteile nennen, denn wer etwas fordert, muss auch die entsprechenden Gesetze und Urteile dazu liefern.

  • Es steht nichts über die Gartennutzung im Vertrag. Lediglich auf einem extra Zettel: Rasen mähen wöchentl im Wechsel., sowie Fenster putzen alle 4 Wochen, Nichtraucher, Feuermelder alle 4 wochen kontrollieren....ist das alles rechtens?

    Und was ist mit der Nichtraucher Wohnung, wenn dann noch mal die ein oder andere geraucht wird? Wir haben ja schließlich den ganzen Mist unterschrieben

  • Lediglich auf einem extra Zettel: Rasen mähen wöchentl im Wechsel., sowie Fenster putzen alle 4 Wochen, Nichtraucher, Feuermelder alle 4 wochen kontrollieren....ist das alles rechtens?

    Und damit sieht die Sache schon einiges anders aus. Wie oft ihr die Fenster putzt ist allein eure Angelegenheit, da ändert auch die Unterschrift unter dem Zettel nichts. Zum Rasenmähen habt ihr euch aber durch die Vereinanbrung, die dann als Teil des Mietvertrages gewertet wird, verpflichtet. Die Verantwortung über den Rauchmelder trägt der Vermieter, den müsst ihr dann 1x im Jahr zur Überprüfung in die Wohnung lassen. Und wenn ihr Nichtraucher seid, ist das ja geklärt, aber z.B. einem Besucher kann man diese Sucht nicht verbieten

  • Ich habe damals zzr Vertragsunterzeichnung nicht geraucht, aber jetzt rauche ich halt doch ma, die ein oder andere in der Wohnung. Habe jetzt die Befürchtung, dass die uns irgendeine Strick rausdrehen können, da ich das "Nichtraucher" auf dem besagten Zettel so jingenkmme habe.

  • Die Verantwortung über den Rauchmelder trägt der Vermieter, den müsst ihr dann 1x im Jahr zur Überprüfung in die Wohnung lassen.

    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

    lediglich die Wäsche hänge ich dort auf.

    Du nutzt also den Garten. Wenn Du den Rasen nicht maehst und nichts bezueglich Gartennutzung im Vertrag steht, wirst Du das ueber kurz oder lang wohl nicht mehr duerfen.

    Ich haette so einen "Zettel" des Vermieters wohl nur dann unterschrieben, wenn ich sonst unter einer Bruecke hatte naechtigen muessen. Bei den ganzen Vorgaben habt ihr wohl einen reichlich pingeligen Vermieter erwischt. In einem Mietvertrag waeren die Vereinbarungen wohl groesstenteils ungueltig. Ihr habt aber eine gesonderte Vereinbarung unterschrieben. Das kann unter Umstaenden als Individualvereinbarung gewertet werden. Und da waere dann alles moeglich was nicht klar gesetzlich untersagt ist oder gegen Treu und Glauben verstoesst.

    Dazu muesste man allerdings den "Zettel" kennen. Wenn Ihr Euch also auf Zoff mit Eurem Vermieter einstellen muesst, waere sicherlich ein Gang zu einem Anwalt sinnvoll.

    cu

    Guenni

  • Im Vertrag steht " Rasen mähen 1x wöchentl im Wechsel", aber warum sollen wir Rasen mähen wenn wir den Garten nicht nutzen und nichts über die Gartennutzung im Vertrag festgehalten ist?

    Ihr haltet euch auch nicht im Treppenhaus oder der Zufahrt auf. Dennoch darf die Reinigung der Treppe, im Winter Räumung der Zuwegungen von Schnee und Eis mietvertraglich wirksam auf die M übertragen oder als Betriebskostenart umgelegt werden.

    Nichts anderes git für die Gartenpflege.

    Zum einen wollen unsere Vermieter uns unsere Garage kündigen, obwohl diese mit zu unserem Wohnungsvertrag gehört. Also kein seperater Vertrag nur für die Garage.

    Hier käme es auf den exakten Wortlaut an. Zwar spricht die Vermutung für einen einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und Garage, wenn die beiden Objekte eindeutig eine rechtliche Einheit bilden (Bennennung "2 ZKDBB, Kellerabteil, Garage"; Gesamtmietpreis).
    Dem entgegenstehend könte genausogut aber auch eine beabsichtigte Trennung vorliegen, etwa wenn die Garage nicht unter der Mietsache benannt oder ausdrücklich zwei Teilmieten unter Miethöhe vereinbart wären.

    G Toschi

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    Grace

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