Fristlose Kündigung

  • Hallo Guten Tag

    habe ein Problem mir wurde von meiner Vermieterin gekündigt , die Kündigung war aber nicht rechtskräftig

    und jetzt hat meine Vermieterin Sachen erfunden für eine fristlose Kündigung und ich soll in 14 tagen raus .

    meine frage was passiert nach Ablauf der Frist muss sie die Anschuldigungen beweisen ?

    sie hat mich beschuldigt unter anderen das ich sie bedroht habe und ihre Mutter die auch im Haus wohnt aufs übelste beschimpf und ihr mit Prügel gedroht hab

    was natürlich überhaupt nicht stimmt. Ich find das schon ein starkes stück um mich aus Wohnung raus zu bekommen

  • Hallo Norbert,

    wenn Du zum genannten Termin nicht ausgezogen bist, muss Dich Deine Vermieterin auf Raeumung verklagen. Dann wird sich ein Richter die Beweislage ansehen.

    Bedrohung und Beschimpfungen sind in aller Regel ein ausreichender Grund fuer eine fristlose Kuendigung. Kann die Vermieterin das vor Gericht glaubhafter darlegen als Du Deine Aussage, es sei nichts geschehen (z,B. Zeugen fuer die Geschehnisse beibringen), wirst Du verlieren. Steht nur Aussage gegen Aussage, wird der Richter eher zu Deinen Gunsten entscheiden.

    Es gab aber auch schon Faelle, bei dem ein Mieter auch gesagt hat, es sei nichts passiert, dann aber vor Gericht dermassen ausfaellig geworden ist, dass der Richter dem Vermieter auch ohne weitere Beweise und Zeugenaussagen geglaubt hat.

    Wenn die Vermieterin den Nachweis fuehren kann, wird es allerdings teuer fuer Dich. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, eventuelle Ausfaelle des Vermieters, Differenz zwischen Deiner Miete und der erzielbaren Miete, eventuell Unterbringungskosten fuer einen Nachmieter, mit dem schon ein Vertrag geschlossen wurde, etc.

    Du solltest Dir also schon sicher sein, dass wirklich nichts derartiges vorgefallen ist.

    cu

    Guenni

  • Eine fristlose Kündigung ist nicht so einfach durchzusetzen, eine fristgerechte aber auch nicht. Die Vermieterin muss in beiden Fällen eine Räumungsklage beantragen und da prüft dann das Gericht die Wahrheit der Angaben. Also keine Bange........und wenn da wohnen bleiben möchte nur ruhig Blut bewahren.

  • Hallo danke

    ich hab sie nicht bedroht und schon gar nicht ihre Mutter mit Prügel und auch nicht beschimpft

    und ihre Gerichtskosten Anwaltskosten kann ich auch nicht bezahlen hab nur geringe frührente

  • Wie Köbes bereits ausführte. Deine Vermieterin ist in voller Beweislast für die Gründe der fristlosen Kündigung.

    Falls es zum Gerichtsprozess kommen sollte, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, dann werden deine Anwaltskosten vom Staat entweder übernommen bzw. vorgestreckt.

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