Hallo Mieter 12007,
wegwerfen darf er Euer Eigentum nicht. Diebstahl ist das zwar nicht, aber in aller Regel macht er sich damit schadenersatzpflichtig.
Ob der Vermieter ueber die Ausstattung der Raeume entscheiden darf, haengt von Eurer Vertragsgestaltung ab. Habt Ihr die Raeume gemietet, duerft Ihr aendern. Habt Ihr nur Eure Zimmer gemietet und duerft Kueche Bad, etc. lediglich mitbenutzen, entscheidet der Vermieter ueber die Ausstattung. Er darf Euch dann nur nicht etwas wegnehmen, was Ihr zu Beginn des Mietverhaelnisses (nachweisbar) hattet, kann Euch aber eine Aenderung untersagen.
Rauchverbot in gemieteten Wohnungen ist rechtlich kaum durchsetzbar. Wenn Ihr aber nur die Zimmer gemietet habt, sieht das wieder anders aus. Da der Rauch in einer WG fast unvermeidlich auch in die allgemein genutzten Bereiche zieht, kann hier je nach den Umstaenden die Geruchsbelaestigung / Gesundheitsgefaehrdung schwerer wiegen als Euer Recht auf Rauchen in den gemieteten Raeumen.
Stellt sich halt nur die Frage, ob es sinnvoll ist, dagegen ueberhaupt vorzugehen. Meiner Erfahrung nach in einer WG in aller Regel nein. Zum Einen liest sich das so, als ob der Vermieter in der gleichen Wohnung lebt. Dann hat er ein erleichtertes Kuendigungsrecht, sind die Zimmer zusaetzlich moebliert vermietet, kann er Euch sogar bis zum 15 des Monats zum Monatsende vor die Tuer setzen. Zum Anderen wird Knatsch in einer WG ganz schnell groesser, aber nur in den seltensten Faellen kleiner, wenn man ihn denn einmal hat.
Von daher mein Rat: such Dir etwas anderes, wenn Dir diese WG nicht passt. Ich moechte nicht mit jemanden zusammen wohnen, den ich am liebsten zum Mond schiessen wuerde.
cu
Guenni