Beiträge von Guenni

    Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Gibt es sowas nicht bei MV?

    Ja, seit Juni 2014 gibt es das auch bei Mietvertraegen, auch wenn es wenig bekannt ist (§312 Abs 4 BGB). Allerdings nicht generell, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Wohnung vorab besichtigt wurde, sind die Chancen nahe Null. Wenn die Wohnung ohne Besichtigung angemietet wurde, steigen die Chancen ganz erheblich. Siehe z.B. hier.

    Ist aber eine Sache, die ohne Anwalt schwer durchzusetzen ist, die Huerden sind recht hoch.

    cu

    Guenni

    Hallo Mieter 12007,

    wegwerfen darf er Euer Eigentum nicht. Diebstahl ist das zwar nicht, aber in aller Regel macht er sich damit schadenersatzpflichtig.

    Ob der Vermieter ueber die Ausstattung der Raeume entscheiden darf, haengt von Eurer Vertragsgestaltung ab. Habt Ihr die Raeume gemietet, duerft Ihr aendern. Habt Ihr nur Eure Zimmer gemietet und duerft Kueche Bad, etc. lediglich mitbenutzen, entscheidet der Vermieter ueber die Ausstattung. Er darf Euch dann nur nicht etwas wegnehmen, was Ihr zu Beginn des Mietverhaelnisses (nachweisbar) hattet, kann Euch aber eine Aenderung untersagen.

    Rauchverbot in gemieteten Wohnungen ist rechtlich kaum durchsetzbar. Wenn Ihr aber nur die Zimmer gemietet habt, sieht das wieder anders aus. Da der Rauch in einer WG fast unvermeidlich auch in die allgemein genutzten Bereiche zieht, kann hier je nach den Umstaenden die Geruchsbelaestigung / Gesundheitsgefaehrdung schwerer wiegen als Euer Recht auf Rauchen in den gemieteten Raeumen.

    Stellt sich halt nur die Frage, ob es sinnvoll ist, dagegen ueberhaupt vorzugehen. Meiner Erfahrung nach in einer WG in aller Regel nein. Zum Einen liest sich das so, als ob der Vermieter in der gleichen Wohnung lebt. Dann hat er ein erleichtertes Kuendigungsrecht, sind die Zimmer zusaetzlich moebliert vermietet, kann er Euch sogar bis zum 15 des Monats zum Monatsende vor die Tuer setzen. Zum Anderen wird Knatsch in einer WG ganz schnell groesser, aber nur in den seltensten Faellen kleiner, wenn man ihn denn einmal hat.

    Von daher mein Rat: such Dir etwas anderes, wenn Dir diese WG nicht passt. Ich moechte nicht mit jemanden zusammen wohnen, den ich am liebsten zum Mond schiessen wuerde.

    cu

    Guenni

    Hallo D.B.,

    eine fristlose Kuendigung halte ich bei so etwas fuer ausgeschlossen. Dazu braucht es schon eine hartnaeckige Weigerung trotz Abmahnung.

    Allerdings kann das durchaus das Zuenglein an der Waage sein, wenn es nicht einzeln betrachtet wird, sondern mehrere Sachen zusammenkommen. Wenn Du also die Nebenkosten nicht zahlst und Dich trotz Bitten nie meldest und .. und .. und .., kann ein Richter schonmal entscheiden, dass dem Vermieter die Fortführung des Mietverhaeltnisses in der Gsaemtschau nicht mehr zuzumuten ist.

    cu

    Guenni

    Kommt drauf an, wo Du wohnst. Hier in der Muenchner Gegend bin ich schon froh, wenn ich einen Elektriker finde, der so einen Kleinauftrag ueberhaupt uebernimmt. Da ist ein "Minderbetragszuschlag" oft die einzige Moeglichkeit, so etwas gemacht zu bekommen.

    Vor Kurzem habe ich fuer das Anschliessen eines E-Herdes (5 min Arbeit, 3 Euro Materialkosten) 180,- Euro bezahlt. War von 8 angefragten Elektrikern der Einzige, der das machen wollte.

    cu

    Gunni

    Hallo reini,

    der Vermieter kann Dich nicht zwingen, eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen. Du hast halt nur das Risiko, dass in Deiner Abwesenheit etwas passiert und das dann niemand meldet oder die Wohnung z.B. bei einem Rohrbruch betreten werden muss und niemand da ist. Fuer etwaige daraus resultierende Kosten haftest Du.

    Es ist vollkommen egal, ob die Miete von deinem Konto, von dem Deiner Frau oder vom Kaiser von China ueberwiesen wird. Hauptsache sie trifft puenktlich ein und ist eindeutig zuordenbar.

    Wenn Du Deinen Vermieter in Glauben lassen willst, dass Du mit Deiner Frau in der Wohnung wohnst, solltest Du Ihm einen Nachweis ueber die Heirat zukommen lassen. Zwar nicht wegen der Mietzahlung, aber den Zuzug Deiner Ehefrau in die Wohnung muss der Vermieter dulden, den Deiner Freundin nicht unbedingt. Wenn Du also damit kein Problem hast, gib sie ihm ruhig. Da steht ja schliesslich nur drin, wo Du geheiratet hast, aber nicht, wo Du wie lange wohnst.

    cu

    Guenni

    Hallo Sweetlove,

    wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Damit hat der Vermieter die Kosten fuer den Leerstand zu tragen, die darf er Euch normalerweise nicht aufs Auge druecken.

    Schwieriger wird es mit der Miethoehe. Wem hier der Richter glauben wird, laesst sich nicht vorhersehen.

    Auch habt Ihr hier noch ein anderes Problem. Da es nichts Schriftliches gibt und auch noch keine Zahlung geflossen ist, koennte der Vermieter z.B. einfach behaupten, es gaebe gar keinen Mietvertrag. Ob er damit durchkommt ist eine andere Frage, ein Risiko ist es aber allemal.

    Ihr solltet daher versuchen, miteinander zu reden und eine Einigung zu erzielen. Vor Gericht zu ziehen, ist immer ein gewisses Risiko. In Eurem Fall mit ausschliesslich muendlichen Absprachen ist das Ergebnis nicht im Geringsten vorauszusehen.

    Und haltet Eure Absprachen zukuenftig schriftlich fest. Idealerweise in einem Mietvertrag, auch wenn ein Mietvertrag nach HGB in der Regel vorteilhafter fuer den Mieter ist als eine Vorlage eines Vermietervereins.

    cu

    Guenni

    Hallo allerseits,

    die Bedeutung eines kabelgebundenen Internet-Zugangs schwindet. Aktuell gibt es beispielsweise Vodafone GigaCube Max mit 200 GB monatlichem Volumen ueber LTE. Nichtmal sonderlich teuer. Telekom MagentaMobil XL sogar ohne Volumenbeschraenkung, allerdings auch ne Ecke teurer.

    Mit dem kommenden 5G wollen viele Anbieter in diversen Gebieten gar keinen kabelgebundenen Anschluß mehr anbieten.

    Ich habe da so meine Zweifel, dass bei derartigen Angeboten ein Gericht noch ein Recht auf einen kabelgebundenen Anschluß postuliert.

    cu

    Guenni

    Das ist sicherlich kein Verhalten, dass dem friedlichen Miteinander mit den Mietern zutraeglich ist. Aber ich sehe ehrlich gesagt keine Handhabe, etwas dagegen zu unternehmen.

    Ob die Frist von einer Woche tatsaechlich ausreicht, um den Mietern Kosten fuer eine zweite Anfahrt aufzudruecken, wird vom zustaendigen Richter abhaengen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es nicht, es muss nur "rechtzeitig" sein. Und das legt halt der Richter aus.

    Das Prozessrisiko traegt allerdings der Vermieter. Er muss sich schliesslich ueberlegen, ob er Euch wegen der Kosten einer zweiten Anfahrt mit ungewissem Ausgang verklagt, wenn tatsaechlich jemand an dem Tag verhindert ist. Einfach nicht da zu sein, obwohl man koennte, halte ich aber fuer fuer keine gute Idee.

    cu

    Guenni

    Hallo Hamburgerschwabe,

    einen Anspruch auf ein Hotel hast Du nur, wenn keine akzeptable Alternative angeboten wird. Wenn das Nebengebaeude jetzt nicht gerade einen Kilometer entfernt ist, halte ich die angebotene Alternative durchaus fuer akzeptabel.

    Du haettest zwar die Moeglichkeit, fuer die Unnannehmlichkeiten eine Mietminderung anzusetzen. Nur bringt Dir as als Bezieher von ALG2 nichts, weil Du das dann angeben musst und vom Jobcenter entsprechend weniger Geld bekommst.

    cu

    Guenni

    Hallo smartie,

    vorausgesetzt, die mindestmietdauer von 4 Jahren ist gueltig vereinbart, ist das rechtens.

    Du hast einen Vertrag geschlossen. An den willst Du dich jetzt aus Gruenden, die alleine in Deiner Verantwortlichkeit liegen nicht mehr halten. Der Vermieter sagt, gegen Erstattung von Betrag x (das koennen jetzt zwei Monatsmieten, eine Fixbetrag oder aber nun die Uebernahme bestimmter Kosten sein) entlasse ich Dich aus Deiner vertraglichen Verpflichtung.

    Ist das selbe wie bei einem Kredit oder bei einem Leasingvertrag mit fester Laufzeit. Vorzeitig kommst Du nur raus, wenn Du Geld auf den Tisch legst.

    cu

    Guenni

    Hallo Iskp90,

    grundsaetzlich hatte der Gesetzgeber die Konstellation einer WG ueberhaupt nicht auf dem Schirm, als er das Mietrecht geschaffen hat. Das hat zur Folge, dass viele Dinge nirgends schriftlich festgehalten sind, sondern im Zweifelsfall ein Richter unter Zuhilfenahme von allgemeinen Rechtsvorschriften entscheidet.

    Von daher ist es in einer WG in den allermeisten Faellen sinnvoll, Probleme im persoenlichen Gespraech mit allen WG-Mitgliedern zu regeln. Das vorausgeschickt, versuche ich mich mal an einer rechtlichen Einschaetzung Deines Problems.

    Du musst erstmal klaeren, wer Mieter und Vermieter von wem ist. Kuendigen kann nur die Partei Vermieter. Steht ihr also im Mietvertrag mit dem Untermieter beide als Vermieter, koennt ihr nur gemeinsam kuendigen. Steht nur einer von Euch beiden als Vermieter im Vertrag, kann auch nur der kuendigen.

    Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag, habt ihr einen Volltreffer gelandet. Nachdem es auch mit Eurem Vermieter anscheinend keinen schriftlichen Vertrag gibt und Ihr Deinen Aussagen zu Folge auch noch verschiedene Arten der Vertragsgestaltung mit einer WG gemixt habt, ist das Ergebnis vollkommen offen. Das Ganze dann gewuerzt mit unterschiedlichen Auffassungen von Mieter und Vermieter, wer denn nun mit wem den Vertrag geschlossen hat, hurra. Das kann Dir niemand serioes vorhersagen, was da dann evtl. vor Gericht herauskommt.

    Also: miteinander reden.

    cu

    Guenni

    3. Du bist alleiniger Nutzer der Mietsache.

    Hallo anitari,

    gibt es dazu ein Urteil einer hoehren Instanz, aus der hervorgeht, was als ueberlassen gilt? Ich habe dazu nichts gefunden und bin bisher davon ausgegangen, dass der Mietvertrag zaehlt und nicht ein eventueller (spaeterer) Zuzug eines Lebensgefaehrten. Der Lebensgefaehrtin hat ja schliesslich nicht der Vermieter den Wohnraum ueberlassen, sondern der Mieter.

    cu

    Guenni

    Hallo Wiencke,

    meiner Einschaetzung nach ist die Klausel gueltig. Du haettest Schoenheitsreparaturen durchfuehren muessen, wenn sie denn auch tatsaechlich erforderlich waren und Dir die Wohnung auch renoviert uebergeben wurde.

    cu

    Guenni

    Hallo j.schalk,

    grundsaetzlich kannst Du Dir in Deine Wohnung stellen was Du willst, solange es weder das Aussehen (von aussen) beeintraechtigt noch eine Gefaehrdung/Belaestigung fuer die Mietsache oder die Anwohner darstellt.

    Die Frage von anitari zielt darauf ab, dass Dir der Vermieter auch ohne Begruendung kuendigen kann, wenn Du mit ihm eine Wohnung oder ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen teilst. In solchen Faellen ist es sinnvoll, etwas mehr auf die Befindlichkeiten des Vermieters zu achten, wenn man gerne wohnen bleiben moechte.

    cu

    Guenni

    Hallo Wiencke,

    starre Fristen fuer Schoenheitsreparaturen wurden fuer ungueltig erklaert. Deine enthaelt das Woertchen "ueblicherweise". Damit sind Abweichungen moeglich, die Fristen somit nicht starr. Ausgehend von dem Teil, den Du gepostet hast, muesstest Du die Schoenheitsreparaturen durchfuehren, wenn sie denn tatsaechlich erforderlich sind.

    cu

    Guenni

    Hallo Shampie,

    wenn Du auf einen Rechtsstreit aus bist: Geh zu einem Anwalt oder (wenn der in Deiner Gegend etwas taugt) dem Mieterverein und lass das pruefen. Richte Dich aber dann auf eine Anwaltsschlacht ein. Der Vermieter scheint sich naemlich in der Materie auch nicht viel besser auszukennen als Du und wird dann vermutlich ebenfalls einen Anwalt einschalten.

    Wenn Du auf ein langfristig vernuenftiges Auskommen mit deinem Vermieter aus bist: Ueberleg Dir, wann Du die letzte Mieterhoehung bekommen hast und wie stark die Preise in dieser Zeit gestiegen sind. Wenn das in etwa mit der Mieterhoehung uebereinstimmt, zahl. Die Realitaetsnaehe von Mietspiegeln laesst naemlich teiweise sehr zu wuenschen uebrig.

    cu

    Guenni

    Hallo Zijo,

    der Vermieter muss in eine Mietwohnung nichts investieren, er muss nur waehrend der Mietzeit entstehende Maengel beseitigen sowie gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

    Da bei einer Sanierung eines so alten Bades ueblicherweise gleich die Rohrleitungen und die Elektrik mitsaniert werden muessen, geht so etwas richtig ins Geld. Wenn ich Whirlpool lese, ist das kein kleines Bad. Selbst wenn Du also den Vermieter ueberzeugen kannst, das zu machen, darfst Du wegen der Modernisierungsumlage mit locker 100 Euro monatlich zusaetzlicher Miete rechnen - wenn das ueberhaupt reicht.

    cu

    Guenni

    Aber kann dein Freund seinerseits ein berechtiges Interesse nachweisen?

    Das berechtige Interesse alleine genügt nicht. Das Interesse, eine fuenfte Person einziehen zu lassen, muss auch noch nach dem letzten Vertragsschluss entstanden sein.

    Generell kann ich dazu nur sagen: Wenn man ersteinmal mit seinem Vermieter ueber Anwaelte korrespondiert hat, muss man sich darauf einstellen, das auch fuer die Zukunft zu tun. Und wenn der Vermieteranwalt eine halbwegs akzeptable Chance sieht, den Vertrag zu kuendigen, wird der Vermieter das mit hoher Wahrscheinlichkeit tun. Denn kein Vermieter hat Lust darauf, staendig Geld in seinen Anwalt statt in seinen naechsten Urlaub zu investieren.

    cu

    Guenni

    Und eine fristgerechte kommt nicht zum Tragen, weil der VM diese im Mietvertrag sebst ausgeschlossen hat.

    Vorsicht! Der Vermieter hat nur die ordentliche Kuendigung ausgeschlossen, nicht aber die ausserordentliche. Mietrueckstand ist ein Grund fuer eine ausserordentliche Kuendigung, sobald er eine gewisse Hoehe erreicht, und somit durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.

    cu

    Guenni

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