mein Vermieter will mir verbieten einen plotter (200kg) in meine Mietwohnung zu stellen. darf er das
Verbot großer Gegenstände
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j.schalk -
15. August 2018 um 03:49 -
Erledigt
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Eine Begrüßung, ein bitte oder ein Danke wäre doch sehr nett gewesen. Anstatt nur einen Satz und eine Frage ohne Fragezeichen. Wie wäre es mit Einzelheiten?
Was soll das sein, warum will der Vermieter das verbieten?
Aber um deine Frage (die ja eigentlich keine ist) zu beantworten, denn ich bin halt ein sehr netter Menschen: Es kommt drauf an.
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ein Plotter kenne ich als eine Art Großformatdrucker. Nichts, was ein Otto-Normalverbraucher in der Wohnung stehen hat.
Ansonsten auch von mir die Frage, warum der Vermieter das verbieten will? Das Gewicht kann hier kaum der ausschlaggebende Punkt sein.
Allein eine große Massivholz-Schrankwand dürfte schon locker mehr als 200 kg wiegen.
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Hallo ihr Lieben.
Tut mir leid. Ich wollte nicht unhöflich sein. Kam gerade aus dem Streit und war innerlich sehr aufgewühlt.
Also: es geht wirklich um Gewicht und Größe. Die Vermieter sind etwas kompliziert. Es ist ein Grossformatdrucker und ja ich spiele gerne mit solchen Sachen. Bin ein Otto Normal Verbraucher.
Die einzige Aussage: So etwas kommt mir nicht in mein Haus. Dann hat sie mir mir einen Anwalt gedroht wenn ich es machen sollte.
Lieben Gruss euch
und Danke für die ersten Reaktionen
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Die einzige Aussage: So etwas kommt mir nicht in mein Haus.
Wohnst Du mit dem Vermieter im selben Haus? Wenn ja wie viele Wohnungen hat das?
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So etwas kommt mir nicht in mein Haus.
Wie hat er eigentlich davon erfahren? Sowas kündigt man ja vorher in der Regel auch nicht an.
Eine pauschale Weigerung ist dafür nicht ausreichend. Also müsste man schon bessere Gründe bringen.
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Hallo j.schalk,
grundsaetzlich kannst Du Dir in Deine Wohnung stellen was Du willst, solange es weder das Aussehen (von aussen) beeintraechtigt noch eine Gefaehrdung/Belaestigung fuer die Mietsache oder die Anwohner darstellt.
Die Frage von anitari zielt darauf ab, dass Dir der Vermieter auch ohne Begruendung kuendigen kann, wenn Du mit ihm eine Wohnung oder ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen teilst. In solchen Faellen ist es sinnvoll, etwas mehr auf die Befindlichkeiten des Vermieters zu achten, wenn man gerne wohnen bleiben moechte.
cu
Guenni
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