Hallo zusammen,
die Situation ist folgende:
ich bin zum 1.8. (zeitgleich mit zwei weiteren Untermietern) in die WG meines Freundes eingezogen. Da es keine generelle Untermieterlaubnis gibt, haben mein Freund und der andere Hauptmieter diese im Juni beim Vermieter beantragt. Der Vermieter hat daraufhin einen Entwurf über einen Nachtrag zum Mietvertrag geschickt, der folgende Punkte umfasst:
1. Erhöhung der Grundmiete (da 5 statt 4 Personen - ok)
2. Änderung der Namensschilder
3. Übernahme von entstehenden Verwaltungskosten in Höhe von 178 €
soweit so gut. Nun kommt allerdings der fragliche Punkt. Dazu muss ich ein bisschen weiter ausholen.
In einem der Zimmer kam es bis vor kurzem immer wieder vor, dass bei starkem Regen Wasser durch die Fenster eingetreten ist. Die Mieter hatten den Vermieter darum gebeten, dieses zu beheben. Es wurde zunächst ein Handwerker vom VM engagiert, der den Mangel jedoch nicht behoben hat. Auf eine weitere Anfrage hin, engagierte der VM einen Gutachter, der feststellte, dass die Luftfeuchtigkeit im Wohnraum zu hoch sei und es sich somit bei der Feuchtigkeit im Bereich der Fenster um Kondenswasser handele. Der Gutachter verlangte für diese Erkenntnis 549 €, die die Mieter tragen sollten. Daraufhin gingen die Mieter zum Mieterverein, wo geraten wurde, den Betrag nicht zu zahlen. Von nun an gab es einen Schriftwechsel zwischen dem Anwalt aus dem Mieterverein und dem Anwalt vom VM, welcher jedoch kein Ergebnis lieferte, da der VM weiterhin auf Übernahme der Rechnung beharrt.
Inzwischen trat das Problem mit dem Wassereintritt erneut auf, woraufhin die Mieter dem VM eine Frist zur Behebung setzten. Prompt erschien am übernächsten Werktag ein Handwerker, der die nach seiner Aussage völlig zerschlissenen Versiegelungen am Fenster erneuerte.
Kommen wir nun zu Punkt 4 im Nachtrag zum Mietvertrag.
Dieser besagt, dass der Mieter die Rechnung für den o.g. Gutachter plus alle entstandenen Anwaltskosten übernimmt.
Diesem Punkt haben die Hauptmieter nicht zugestimmt - somit hat der VM die Erlaubnis zur Untermietung verweigert und darauf hingewiesen, dass die unerlaubte Untervermietung einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellt.
Die Frage ist also: Kann der VM die Untermieterlaubnis aus dem genannten Grund verweigern?
Können wir die Erlaubnis einklagen? Müssen wir Angst haben, aus der Wohnung geworfen zu werden?
Vielen Dank im Voraus!