Hallo,
In einem Mietshaus mit zum Beispiel acht Parteien, gibt es einen Aushang einer Handwerksfirma, welche einen Monat vorher einen Termin mit Zeitfenster von 8 Std ankündigt, um z.B. die Heizingsversorgung des Hauses umzustellen und die Themorstate zu erneuern. Alle M
ieter nehmen sich frei und warten 8 Stunden. Keiner kommt. Nachfrage an die Vermieterin würde so beantwortet werden, dass die Ankündung (von einem Monat) nicht ausreiche, also zu kurzfristig war.
Monate später vielleicht hinge nun ein Schreiben der Vermieterin (nicht datiert) mit der Ankündigung, dass eine andere Firma diesen Umbau nun unternehme. Der Aushang hinge nun jedoch nur eine Woche vor den Reperarturarbeiten im Hausflur. Also eine enorm kurfristigere Ankündung als davor. Nun jedoch ohne Zeitfenster, nur eine Angabe ab z.B. 7.30 Uhr habe man zur Verfügung zu stehen.
Sollte man nicht daheim sein, werde man als Mieter für die Kosten aufkommen müssen, die ein weiterer Termin mit sich bringt.
Wäre das so rechtens von Vermieter Seite? Oder hätte der Miete das Recht auf Terminverschiebung? Einige Mieter wären z.B. im Urlaub und haben diesen Aushang nicht sehen können. Andere Mieter müssten eventuell arbeiten und können diese nicht innerhalb einer Woche umverlegen.
Dankend für Antworten.
Nachtrag.
Es wird noch nicht einmal mitgeteilt, wie die Firma heißt, die die Arbeiten durchführt.
Verlinkungen entfernt! Nachtrag hinzugefügt
und einen Beitrag gelöscht.
Grace