Beiträge von Guenni

    Hallo Alexander,

    wusstest Du, dass der Vermieter einen Schluessel hat und hast das geduldet, reicht das nicht zu fristlosen Kuendigung. Wusstest Du das nicht, so ist zumindest das Landgericht Berlin (Urteil vom 9.2.1999, Az.: 64 S 305/99, GE 1999, 572) der Ansicht, dass eine fristlose Kuendigung moeglich ist.

    Wenn Du aber nicht sowieso ausziehen willst, ist die Loesung von Berny (Schliesszylinder auswechseln) eventuell die bessere.

    cu
    Guenni

    Hallo Fred,

    Auszug gilt ueblicherweise nicht als berechtigtes Interesse. Das ist fuer Faelle gedacht, wenn sich unerwartet Deine finanzielle Sitaution verschlechtert, ein Student ein Auslandssemester macht, etc.

    Mal ganz davon abgesehen. Davon ausgehend, dass es einen Mietvertrag gibt, den ihr beide unterschrieben habt, ist das auch fuer Dich ein ziemliches Risiko. Du haftest voll fuer Miete, Nebenkosten, Schaeden und alles, was sonst noch in so einer Wohnung passieren kann, obwohl Du dort gar nicht mehr wohnst. Der Vermieter kann es sich in so einem Fall naemlich aussuchen, bei wem er die Hand aufhaelt. Fuer den Fall, dass es sich Dein Mitbewohner anders ueberlegt und doch wohnen bleibt, gilt das bis Du in die Grube kippst. Oder Du den Mitmieter per Gerichtsbeschluss zur Zustimmung zur Kuendigung zwingst.

    Wenn ich mich auf so etwas einlassen wuerde, dann nur, wenn Ihr beiden tatsaechlich schon vor Deinem Auszug zu Ende September kuendigt. Dann ist das Risiko etwas ueberschaubarer. Und in dem Fall wuerde ich persoenlich den Vermieter auch gar nicht informieren. Muesste man zwar eigentlich, aber selbst, wenn er das in den 3 Monaten merkt: Mehr als die Wohnung kuendigen, weil Ihr gegen den Vertrag verstossen habt, kann der Vermieter eh nicht.

    Geht aber nur, wenn das Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung von Dir akzeptiert. Wollen die das von der Vonovia, kann sich Dein Mieter nicht anmelden.

    cu
    Guenni

    Hallo Erich,

    im Gegensatz zu meinen Vorpostern halte ich eine fristlose Kuendigung zumindest theoretisch fuer moeglich. Eine vom Vermieter zu vertretende direkte Gefaehrdung von Leib und Leben begruendet meistens einen Anspruch auf fristlose Kuendigung. Wenn die Handwerker also nicht sicher ausschliessen koennen, dass so etwas noch einmal passiert, hast Du meines Erachtens recht gute Karten.

    Vorausgesetzt, Du hast Deinen Lebensmittelpunkt zumindest zeitweise tatsaechlich noch in der Wohnung. Wenn Du eigentlich schon woanders wohnst und in der Wohnung nur noch gelegentlich vorbeischaust um deine Moebel abzuholen, dueften sich die meisten Richter allerdings verkackeiert fuehlen.

    Ohne Anwalt wuerde ich persoenlich das aber nicht durchziehen wollen. Es hat schon seinen Grund, warum hier im Forum so oft ein Anwalt empfohlen wird. In kaum einem anderen Feld fallen die Ergebnisse von Gericht zu Gericht, ja teilweise von Richter zu Richter so unterschiedlich aus wie im Mietrecht. Und ein guter Fachanwalt weiss halt, wie die oertlichen Richter ticken.

    cu
    Guenni

    Hallo SiW,

    das hat nichts damit zu tun, ob eine oder alle Wohnungen verkauft werden oder ob eine GmbH Eigentuemer ist oder nicht. Eine Umwandlung, die den Kuendigungsausschluss zur Folge hat, ist das nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt aus einem ganzen Mietgebaeude (ein Eintrag fuer das ganze Gebaude im Grundbuch) rechtlich gesehen einzelne Eigentumswohnungen (jede Wohnung einzeln im Grundbuch) gemacht wurden.

    Also Grundbuchauszug besorgen. Spaetestens, wenn Ihr die Kuendigung in der Hand habt, sollte das kein Problem sein.

    cu
    Guenni

    Hallo Kermit,

    damit hat sich der BGH schon befasst.

    Kraeftige Farben sind nach diesem Urteil unabhaengig von der Verplichtung zu Schoenheitsreparaturen zu beseitigen, wenn die Wohnung in neutralen Farben uebernommen wurde.

    Was die Aufforderung zur Nachbesserung angeht. Die gilt zwar fuer die Schoenheitsreparaturen, wohl aber nicht fuer Beschaedigungen. Im obigen Urteil hat der Vermieter der Fallbeschreibung zur Folge auch nicht zur Behebung aufgefordert, sondern gleich neu streichen lassen. Trotzdem musste dem Mieter zahlen, lediglich einen Abzug "neu fuer alt" musste er sich gefallen lassen.

    cu
    Guenni

    Hallo Abigaijl,

    ein unzulaessiges Kopplungsgeschaeft ist das meines Erachtens nicht. Dazu muessten die Moebel weder sachlich noch handelsueblich zum Geschaeft gehoeren. Und das Moebel bei Mieterwechsel uebernommen werden, ist durchaus handelsueblich.

    In Muenchen ist das mittlerweile leider gang und gaebe, dass der Vermieter sich die Maklerkosten und mehr durch ueberteuerte Abloese von Moebeln wieder hereinholt. Laut Muenchener Mieterverein ist das durchaus zulaessig, solange der vereinbarte Preis nicht unter den Wucherparagraphen faellt.

    Hier werden teilweise sogar Schrottmoebel vom Sperrmuell als "Liebhaberstuecke" zu horrenden Preise abgeloest. Ein Urteil dagegen ist mir bisher noch nicht untergekommen. Scheint also, wenngleich eventuell nicht erlaubt, vor Gericht kaum nachweisbar zu sein. Und nachweispflichtig fuer den Wucher ist nunmal der Kaeufer.

    cu
    Guenni

    Hallo Melanie,

    da wirst Du nicht viel machen koennen. In den 50er Jahren waren Stromanschluesse mit 2 Draehten ueblich. Das wiederum heisst, diese Art des Stromanschlusses hat Bestandsschutz und muss nur auf aktuellen Stand gebracht werden, wenn an der Elektrik groessere Veraenderungen vorgenommen werden.

    Da gibt es genaue Vorschriften, was man darf und was nicht, ein guter Elektriker weiss das. Und soo super gefaehrlich, wie der Elektriker getan hat, ist das auch nicht. Gibt in Deutschland noch hundertausende Wohnungen mit alter Elektrik, ohne dass man je davon hoert, das Menschen deswegen gestorben waeren.

    cu
    Guenni

    hallo marantz.1501,

    ganz klar: einen Anspruch, den neuen Mietvertrag unterschreiben zu lassen hat der Vermieter nicht. Wenn Ihr das tut, solltet Ihr Euch im Gegenzug schriftlich die "Renovierungsarbeiten" zusichern lassen. Wobei auch das nur Sinn macht, wenn es Verbesserungen an der Mietsache sind. Instandhalten muss der Vermieter das Objekt sowieso.

    Was die Nebenkosten betrifft: stehen diese in Eurem alten Mietvertrag, kann der Vermieter sie umlegen. Wenn nicht, dann nicht. Kuendigen kann Euch der Vermieter meiner Ansicht nach nicht ohne Weiteres, nur weil Ihr die ihm vorschwebende Miete nicht bezahlt. Dazu muesste er Euch erst einmal ein formal korrektes Mieterhoehungsbegehren zukommen lassen. Die Vorlage des neuen Mietvertrags ist das sicherlich nicht. Das Risiko einer Eigenbedarfskuendigung steht aber natuerlich immer im Raum.

    Was den Garten betrifft. Wenn die Nutzung nicht in Eurem Mietvertrag steht, kann der Vermieter seine Erlaubnis jederzeit zurueckziehen. Ihr muesst dann entweder fuer die Nutzung zahlen oder eben nicht nutzen. Schaut aber mal in Euren alten Mietvertrag, Haushaelften werden ueblicherweise mit Gartennutzung vermietet.

    cu
    Guenni

    Hallo Erwin,

    Beratungschein halte ich fuer eine gute Idee, auf einmal wieder weniger Miete bezahlen nicht. Die Muenchner Gerichte haben naemlich schon mehrfach entschieden, das schon die einmalige, ganz sicher aber die mehrmalige Zahlung der erhoehten Miete eine Zustimmung zur Mieterhoehung darstellt und es dabei auf die Gueltigkeit der Mieterhoehung gar nicht ankommt. Klar, andere Gerichte muessen sich nicht daran halten, aber das Risiko, dass sie das tun, ist durchaus vorhanden.

    Wenn der Mietvertrag keinen Kuendigungssauschluss beinhaltet, kann die syrische Familie jederzeit mit 3-monatiger Frist kuendigen. Ob sie das tun sollte, haengt meiner Ansicht davon ab, ob sie fuer EUR 720,- Kaltmiete woanders ein Haus gemietet bekommt. Das erscheint naemlich auch mir nicht unbedingt viel fuer ein ganzes Haus, aber ich wohne ja auch um Dunstkreis von Muenchen.

    cu
    Guenni

    Hallo Kannsowassein,

    das Mietrecht kennt nur zwei Kuendigungsarten. Fristgerecht und fristlos. Fristgemaess heisst zumnaechstmoeglichen Termin ausziehen, hier fuer Dich der 31.7. Fistlos heisst sofort/jetzt/auf dem Fuss ausziehen. Die Moeglichkeit, zum einem dazwischenliegenden Termin zu kuendigen gibt es nur im Rahmen eines Aufloesungsvertrags in beiderseitigem Einvernehmen.

    Fristlos kuendigen wird in Deinem Fall meiner Meinung nach aber nicht gehen. Das geht ueblicherweise nur bei einem einzelnen, untragbaren Vorfall. Bei einem unzumutbaren Verhalten ueber einen laengeren Zeitraum wie bei Dir wird Dir der Richter die Frage stellen, warum Du nicht schon vor 3 Monaten fristgerecht gekuendigt hast, wenn das Verhalten so untragbar ist. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird der Versuch nur Geldverbrennung werden.

    Was Du allerdings tun kannst, um die Situation etwas zu entschaerfen: Miss aus, wie lange der Schliesszylinder von Deinem Türschloss ist, fahr in den naechsten Baumarkt und kauf Dir einen anderen Schliesszylinder. Der kostet nicht die Welt und stellt zumindest sicher, dass Deine Vermieterin bis zu Eurem Auszug nicht mehr in Eure Wohnung kann. Beim Auszug wieder zuruecktauschen, fertig.

    cu
    Guenni

    Hallo Sandl,

    ich stimme Berny zu, erstmal hoeflich und freundlich bleiben, und den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf die Maengel hinweisen. Wenn dann innerhalb einer angemessenen Zeit keine Reaktion erfolgt, kann man auch nicht mehr ganz so freundlich, aber immer noch hoeflich eine Mietminderung ankuendigen.

    Tut sich dann immer noch nichts, empfiehlt sich der Auszug. Mit einem Vermieter, der auf mehr oder weniger sanften Druck nicht reagiert, ist auf Dauer kein harmonisches Mietverhaeltnis moeglich. Du muesstest jeden Furz ueber einen Anwalt laufen lassen, der Aerger waere mir das ncht wert.

    Oder aber, wenn Du das durchziehen willst, der Gang zu einem Fachanwalt fuer Mietrecht. Mietminderung ankuendigen ist als Druckmittel oft recht wirksam. Die tatsaechlich durchzufuehren ist aber ein heisses Eisen, das sollte man wirklich nur von einem Fachanwalt machen lassen.

    Du kannst auch zum Mieterverein gehen, aber erkundige Dich in diesem Fall zuvor bei anderen Mietern, ob Dein oertlicher etwas taugt. Im Gegensatz zum Anwalt haftet ein Mieterverein naemlich nicht fuer Fehler, was mitunter zu recht unterirdischer Beratungsqualitaet fuehrt.

    cu
    Guenni

    Hallo NocheinarmerMieter,

    ich tendiere dazu, Deiner Einschaetzung zuzustimmen, was die rechtliche Seite betrifft. Ich bin kein Anwalt, aber meiner Meinung nach hast Du das alles richtig erfasst.

    Wenn Du das allerdings auf diese Tour durchziehen willst, solltest Du Dir dringend eine Rechtsschutzversicherung besorgen. Wenn Du einem Vermieter, der sich offensichtlich nicht so toll mit den Rechtsvorschriften auskennt, mit der von Dir geplanten Art und Weise kommst, musst Du damit rechnen, dass er die zukuenftige Kommunikation mit Dir in die Haende eines Anwalts legt. Und dem gegenueber ziehst Du dann, was die rechtlichen Grundlagen angeht, den Kuerzeren. Auch verzoegerst Du das Ganze dann nur um ein paar Monate, komplett abwenden kannst Du eine Erhoehung nicht.

    Ich an Deiner Stelle wuerde also versuchen, meinen Wissensvorsprung in etwas umzumuenzen, was mir auch tatsaechlich einen Vorteil bringt. So nach dem Motto, eigentlich ist die Erhoehung so ja nicht gueltig. Ich stimme dem Ganzen aber zu, wenn du mir vorher meine undichten Fenster reparierst oder dergleichen.

    Ansonsten, wenn Deine Miete tasaechlich 23% ueber der oertlichen Vergleichsmiete liegt: Umziehen. Es sollte ja dann kein Problem sein, eine guenstigere Wohnung zu finden. Damit hast Du dann das Geld fuer den Umzug schnell wieder drin. Wenn Du 20% billiger keine vergleichbare Wohnung finden kannst, sollte Dir aber klar sein, dass irgendetwas an Deiner Bestimmung der Vergleichsmiete nicht so ganz passen kann.

    cu
    Guenni

    Hallo Atlas90,

    das Empfangen von Gaesten kann Dir der Vermieter nicht verbieten, auch nicht ueber Nacht. Da bei moeblierten Zimmern die Nebenkosten ueblicherweise pauschal abgerechnet werden, kann er allerdings eine angemessene Entschaedigung fuer die Uebernachtung verlangen. Schliesslich verbraucht ein Gast ja auch Strom, Wasser, etc, das gemaess Mietvertrag nicht in der Nebenkostenpauschale beruecksichtigt ist. EUR 20,- pro Nacht duerfte allerdings vor keinem Gericht Bestand haben.

    Soweit zur rechtlichen Seite. Bei einem moeblierten Zimmer innerhalb einer WG musst Du allerdings aufpassen. Hat derjenige, mit dem Du den Mietvertrag abgeschlossen hast auch ein Zimmer in der WG (auch wenn er es gar nicht wirklich nutzt), kann er Dir ohne Angabe von Gruenden bis zum 15 des Monats zum Monatsende kuendigen. Ohne Gruende. Einfach so. Von daher empfiehlt es sich in einer derartigen Situation, auf die Wuensche des Vermieters Ruecksicht zu nehmen.

    cu
    Guenni

    Hallo caramba,

    eine Individualvereinbarung darf kein Vordruck sein, den der Vermieter jedem Mieter vorlegt. Entweder muss der Vetrag individuell auf diese eine Wohnung zugeschnitten, oder aber tatsaechlich zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt worden sein.

    cu
    Guenni

    Hallo MileyHannah86,

    grundsaetzlich: Das Mietrecht ist nicht dazu geeignet, familiaere Streitigkeiten / Unterhaltsdiskussionen zu loesen.

    Was die Mietverhaeltnisse angeht: Bis zum 31.3. gab es hier zwei Mietvertraege.

    Einmal den zwischen dem Vermieter und ex Partner O (als Mieter). Und einmal den zwischen ex Partner O (als Vermieter) und ex Partnerin G (als Mieterin). Das heisst, ex Partnerin G musste Miete an den ex Partner O zahlen, ex Partner O musste Miete an den eigentlichen Vermieter zahlen.

    Nun hat ex Partnerin G allerdings ab Januar direkt an den Vermieter gezahlt. Das heisst, sie ist Ihrer Verpflichtung aus dem Mietvertrag (Zahlung der Miete) gegenueber Ihrem Vertragspartner (Vermieter O) 3 Monate nicht nachgekommen. Und ein Mietrueckstand von mehr als 2 Monatsmieten berechtigt zur fristlosen Kuendigung. Von daher waere eine Kuendigung durchaus moeglich.

    Was den ganzen Rest betrifft, ob die Ruecknahme der Kuendigung ueberhaupt gueltig ist, ob durch das Telefonat und die Ueberweisungen einen neuer Mietvertrag begruendet wurde, ob die Verrechnung von Mietzahlung und Unterhalt nachgewiesen werden kann, ob ein Haertefall vorliegt, etc: das kann wohl wirklich nur ein Anwalt nach Einsicht in die Unterlagen aufdroeseln.

    cu
    Guenni

    Hallo mieter55,

    der Vermieter kann fuer eine Tochter nur eine Wohnung wegen Eigenbedarf kuedigen. Ob er Euch oder die andere Partei kuendigt, kann er sich frei aussuchen.

    Er kann allerdings nicht Euch kuendigen, um den anderen Mieter einziehen zu lassen, den er wegen Eigenbedarf fuer seine Tochter gekuendigt hat. Das gibt das Mietrecht ganz einfach nicht her.

    cu
    Guenni

    Hallo Orla,

    solange der Vermieter nicht irgendwo nachvollziehbar eine Gefaehrdung der Wohnung darlegt, kannst Du die Zimmer nutzen, wie Du willst.

    Abgerechnet wird halt zum Schluss, Du musst also vor Auszug alles wieder so herrichten, wie Du es uebernommen hast. Wenn beispelsweise durch die Abwaschwerei im Wohnzimmer das Parkett aufgequollen ist, musst Du das reparieren lassen. Tapeten auf Fliesen muessen entfernt und die Fliesen und Fugen sauber und ordentlich gereinigt werden, etc.

    cu
    Guenni

    Sagen wir so: Je nach konkreter Situation scheint der Antrag auf Prozesskostenhilfe hier erfolgversprechend zu sein.

    Sehe ich ehrlich gesagt nicht so. Gemaess Aussage des Threaderstellers

    Zitat

    Den daraus benötigten Umzug konnten wir durch Mithilfe von Vermieter und Anwalt solange strecken (u.a. wegen Krankheit) bis wir eine vergleichsweise Wohnung gefunden haben.

    wurde die Eigenbedarfskuendigung naemlich durch eine Vertragsaufloesung in beiderseitigem Einvernehmen ersetzt.

    Die Tatsache, dass der Vermieter sich dann eine andere Wohnung gekauft hat, aendert daran nichts. Wenn er wirklich Eigenbedarf zu dem Zeitpunkt hatte, an dem er den Mieter gekuedigt hat, musste er ja schliesslich irgendwo hin. Da der Mieter aus der geplanten Wohnung nicht ausgezogen ist, hat er sich dann halt eine andere gekauft. So zumindest wuerde ein halbwegs versierter Anwalt argumentieren.

    Wenn also ausser den oben genannten Punkten keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, wuerde ich eher nicht davon ausgehen, dass die Klage grosse Aussicht auf Erfolg hat. Mit einem Beratungsschein kann dem Klaeger allerdings nicht viel passieren. Fuehrt halt nur wieder dazu, dass der naechste Vermieter eine Klientel, die eventuell einen Beratungsschein bekommen koennte, scheuen wird wie der Teufel das Weihwasser.

    cu
    Guenni

    Hallo Julchen,

    sehr schwierig. Den beschaedigten Briefkasten muss der Vermieter reparieren/ersetzen lassen. Den Rest der Sachen musst Du ersteinmal beweisen koennen. Nur auf Deine Beschwerde ohne Nachweis kann Dir der Vermieter gar nicht helfen. Als Vermieter brauchst Du naemlich handfeste Beweise, bevor Du gegen einen Mieter vorgehen kannst. Wenn Du nun sagst, "der hat in meinen Garten gepinkelt" under der andere Mieter sagt, "noe, war ich nicht", sind dem Vermieter halt ganz einfach die Haende gebunden.

    Wenn dem Vermieter laufend die Mieter wegen dem Rentnerehepaar davonlaufen, wird er die wahrscheinlich auch ganz gerne loswerden wollen. Nur ohne Munition, sprich Beweise von Euch, wird ihm das nicht gelingen. Daher vermutlich auch sein Hinweis auf den Anwalt.

    Also entweder mit dem Vermieter zusammenarbeiten und ihm die Beweise liefern, oder aber machen wie Dein Vormieter. Ausziehen.

    cu
    Guenni

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