Fristlos kündigen nach Unfall bei Umbauarbeiten

  • Hallo,

    ich lebe seit über 5 Jahren in einer 1. Zimmer Wohnung im Dachgeschoss.
    Ich habe mich hier bereits vor einiger Zeit wegen Baulärms im Forum beraten lassen.
    Es gibt hier mehrere größere Bauprojekte in der Gegend bei dem es einfach sehr laut zugeht.
    Hinzu kommt noch das die Vermieter seit anfang März vor hatte das Dach komplett zu erneuern.
    Diese Bauarbeiten wurde im anfang April wegen schlechten Wetters eingestellt. Bis dahin wurden nur die Gerüste aufgestellt.

    Meine Heizung lief den Winter über sehr schlecht und anfang April ist diese komplett ausgefallen.
    Insgesammt konnte hier über 2 Wochen nicht geheizt werden und nach mehrmaligen kommen der Handwerker wurde es erst behoben, da war das Wetter auch wieder warm. Ich habe an den besagten Tagen die Miete um 50% gekürzt. Der Vermieter akzeptierte nicht und drohte mit Anwalt und meinte es sei im April nur eine verminderte Heizperiode (obwohl es dieses Jahr im April schneite). Mir war die ganze Sache nicht die Zeit und der Aufwand wert so habe ich nachgegben und die Miete in voller höhe bezahlt.

    Seit einer Woche wurden die Bauarbeiten am Dach wieder fortgesetzt. Der Vermieter versicherte mir, es würde nicht lange dauern und ich sei nicht davon betroffen. Heute Morgen ist die Glocke des Krans durchs Dachfenster auf Mein Bett gefallen und die Scherben waren überall im Zimmer. Die Handwerker meinten Sie müssten sowieso das gesammte Dach ausbauen und die Fenster hätten Sie sowieso ausbauen müssen. Der Vermieter hätte ich ihnen gesagt ich sei hier ausgezogen und Sie können hier frei das Dach ausbauen. Der Vermieter hatte sich kurz telefonisch gemeldet und meinte er würde sich um die Reperaturen kümmern. Bisher keine Reaktion und antwortet nicht auf meine Anrufe. Die Handwerker haben mir eine Plastikplane auf das offene Fenster gelegt. Ich werde bis der schaden behoben wurde woanders zuflucht finden müssen. Einen Anwalt werde ich natürlich gleich Morgen konsultieren müssen. Laut den Dachdeckern werden die Bauarbeiten fortgesetzt obwohl ich weiterhin hier wohne.

    Meine Frage ist, kann ich fristlos kündigen?

    Gruß

    ErichPauls

    Einmal editiert, zuletzt von ErichPauls (23. Mai 2016 um 22:28)

  • Hallo,

    ich lebe seit über 5 Jahren in einer 1. Zimmer Wohnung im Dachgeschoss.
    Ich habe mich hier bereits vor einiger Zeit wegen Baulärms im Forum beraten lassen.
    Es gibt hier mehrere größere Bauprojekte in der Gegend bei dem es einfach sehr laut zugeht.
    Hinzu kommt noch das die Vermieter seit anfang März vor hatte das Dach komplett zu erneuern.
    Diese Bauarbeiten wurde im anfang April wegen schlechten Wetters eingestellt. Bis dahin wurden nur die Gerüste aufgestellt.

    Meine Heizung lief den Winter über sehr schlecht und anfang April ist diese komplett ausgefallen.
    Insgesammt konnte hier über 2 Wochen nicht geheizt werden und nach mehrmaligen kommen der Handwerker wurde es erst behoben, da war das Wetter auch wieder warm. Ich habe an den besagten Tagen die Miete um 50% gekürzt. Der Vermieter akzeptierte nicht und drohte mit Anwalt und meinte es sei im April nur eine verminderte Heizperiode (obwohl es dieses Jahr im April schneite). Mir war die ganze Sache nicht die Zeit und der Aufwand wert so habe ich nachgegben und die Miete in voller höhe bezahlt.

    Seit einer Woche wurden die Bauarbeiten am Dach wieder fortgesetzt. Der Vermieter versicherte mir, es würde nicht lange dauern und ich sei nicht davon betroffen. Heute Morgen ist die Glocke des Krans durchs Dachfenster auf Mein Bett gefallen und die Scherben waren überall im Zimmer. Die Handwerker meinten Sie müssten sowieso das gesammte Dach ausbauen und die Fenster hätten Sie sowieso ausbauen müssen. Der Vermieter hätte ich ihnen gesagt ich sei hier ausgezogen und Sie können hier frei das Dach ausbauen. Der Vermieter hatte sich kurz telefonisch gemeldet und meinte er würde sich um die Reperaturen kümmern. Bisher keine Reaktion und antwortet nicht auf meine Anrufe. Die Handwerker haben mir eine Plastikplane auf das offene Fenster gelegt. Ich werde bis der schaden behoben wurde woanders zuflucht finden müssen. Einen Anwalt werde ich natürlich gleich Morgen konsultieren müssen. Laut den Dachdeckern werden die Bauarbeiten fortgesetzt obwohl ich weiterhin hier wohne.

    Meine Frage ist, kann ich fristlos kündigen?

    Gruß

    ErichPauls

    Hallo,

    wenn du eh schon zu einem Rechtsanwalt gehst, warum fragst du nicht diesen ob du fristlos kündigen kannst?

    Soweit die Wohnung unbewohnbar geworden ist, hast du sicherlich Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, in welcher Form, kannst du bei der anwaltlichen Erstberatung erfragen.

    Gruß
    BHShuber

  • Einen Anwalt werde ich natürlich gleich Morgen konsultieren müssen. Laut den Dachdeckern werden die Bauarbeiten fortgesetzt obwohl ich weiterhin hier wohne.
    Meine Frage ist, kann ich fristlos kündigen?


    Das wird Dir Dein Anwalt eher sagen können als wir. Du hast hoffentlich Beweise gesichert? Bilder mit Datum, Protokolle etc.

  • Hallo und danke für eure Bemühungen,

    "Frag deinen Anwalt" ist wohl die standard Antwort hier im Forum.
    Ich konnte letzte Woche keinen Termin beim Anwalt bekommen. Und mir wurde auch erstmal davon abgeraten und ich sollte erstmal abwarten.

    Die Beweise wurden gesichert und die Polizei war auch hier. Alles weitere was den schaden angeht werde ich mit der Versicherung der Baufirma klären. Die Bauarbeiten wurden in der Wohnung fortgesetzt und aktuell gibt es oben kein richtiges Dach mehr (nur Abdeckplanen). Ich habe im gleichen Gebäude eine Ersatzwohnung bekommen und das wichtigste mitgenommen. Die Arbeiten oben an der Wohnung werden noch einige Wochen lang dauern.

    Wie bereits im Titel steht, würde ich gerne erfahren ob das eurer Meinung nach Grund genug ist fristlos zu Kündigen?

    Gruß

    ErichPauls

  • ErichPauls:

    ""Frag deinen Anwalt" ist wohl die standard Antwort hier im Forum."
    - Ist es nicht, denn wenn Rechtsberatung erwünscht ist, biste im Forum falsch. Das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz verbietet Beratung für Laien. HIER gibt es nur Meinungen und Tipps. Niemand hält Dich jedoch davon ab, hier von "Anwalt für Mietrecht fragen" kostenpflichtig Gebrauch zu machen.

    "Wie bereits im Titel steht, würde ich gerne erfahren ob das eurer Meinung nach Grund genug ist fristlos zu Kündigen?"
    - Wie bereits mehrfach gesagt: Nein.

  • Ich kann keinen Grund für eine fristlose Kündigung erkennen, wobei du bei fristlos ja von heute auf morgen ausziehen müsstest. Hast du eine andere Wohnung?

    Okay, falsch gefragt, du hast eine andere Wohnung und willst nicht regulär kündigen. Das ist natürlich was anderes, denn du versuchst das Mietrecht auszuhebeln.....aber das klappt so nicht.

  • Hallo Erich,

    im Gegensatz zu meinen Vorpostern halte ich eine fristlose Kuendigung zumindest theoretisch fuer moeglich. Eine vom Vermieter zu vertretende direkte Gefaehrdung von Leib und Leben begruendet meistens einen Anspruch auf fristlose Kuendigung. Wenn die Handwerker also nicht sicher ausschliessen koennen, dass so etwas noch einmal passiert, hast Du meines Erachtens recht gute Karten.

    Vorausgesetzt, Du hast Deinen Lebensmittelpunkt zumindest zeitweise tatsaechlich noch in der Wohnung. Wenn Du eigentlich schon woanders wohnst und in der Wohnung nur noch gelegentlich vorbeischaust um deine Moebel abzuholen, dueften sich die meisten Richter allerdings verkackeiert fuehlen.

    Ohne Anwalt wuerde ich persoenlich das aber nicht durchziehen wollen. Es hat schon seinen Grund, warum hier im Forum so oft ein Anwalt empfohlen wird. In kaum einem anderen Feld fallen die Ergebnisse von Gericht zu Gericht, ja teilweise von Richter zu Richter so unterschiedlich aus wie im Mietrecht. Und ein guter Fachanwalt weiss halt, wie die oertlichen Richter ticken.

    cu
    Guenni

  • im Gegensatz zu meinen Vorpostern halte ich eine fristlose Kuendigung zumindest theoretisch fuer moeglich. Eine vom Vermieter zu vertretende direkte Gefaehrdung von Leib und Leben begruendet meistens einen Anspruch auf fristlose Kuendigung.


    Natürlich kann der Mieter (erfolglos!) fristlos kündigen. Erfolg wird sich jedoch erst einstellen, wenn der Amtsarzt/Gesundheitsamt die Notwendigkeit bescheinigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!