Hallo,
vielleicht kann mir jemand sagen was dies bedeutet und ob ich den Mietvertrag unterschreiben kann:
"Sofern bei Auszug des Mieters die Schönheitsreparaturen fällig und notwendig sind, jedoch von diesem nicht ausgeführt werden, ist der Vermieter berechtigt die Schönheitsrepararturen fachgerecht ausführen zu lassen und die Kosten bei dem Mieter geltend zu machen. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorschriften des § 326 BGB. Der Mieter kommt mit seinem Auszug, falls die Arbeiten nicht ausgeführt sind, in Verzug. Er erkärt mit seinem Auszug, dass er die Ausführungen weiterer Arbeiten ablehnt."
Was bedeutet das Verzichten auf die Einhaltung des § 326 BGB genau???
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Viele Grüße, caramba