Formal falsche Mieterhöhung: Was ist die beste/erlaubte Reaktion?

  • Hallo,

    ich hoffe mir kann jemand mit ein wenig mehr Erfahrung als ich mit einem Wochenende an Google-Suche helfen.
    Vorneweg erst einmal sorry für den langen Text, aber ich möchte auch sicherstellen, dass der Sachverhalt klar und deutlich dargestellt ist.


    Tatbestand: Mein Mietvertrag basiert auf einer ausgehandelten Indexmiete, abgeschlossen in 2011.

    Dadurch ist klar geregelt wie und um wieviel meine Miete erhöht werden könnte(destatis hat sogar eine Rechenhilfe) und es besteht wohl der Sachverhalt, dass Mieterhöhungen zwar mitteilungspflichtig sind(und von daher auch erst passieren, wenn der Vermieter das anstösst und mir per Textform mitteilt), aber nicht zustimmungspflichtig, da man mit dem Mietvertrag auch schon sich geeinigt hat, dass man nach der Indexlogik verfahren wird.

    Allerdings - und das wäre Teil meiner Frage - müssen die Formalien bei einer Mieterhöhungsforderung eingehalten werden, soweit ich das verstehe.
    Dazu gehört zumindest laut diversen Google-Ergebnissen bei einer Mieterhöhung nach Indexmiete:

    "a.) der Vermieter muss dem Mieter in Textform § 126 b BGB die Veränderung, also die Mieterhöhung mitteilen.
    b.) der Vermieter muss die Änderung des Preisindexes (-am Besten alle seiner Berechnung zugrundeliegenden Daten, insbesondere die Indexwerte) und die neue Miete als Geldwert angeben.
    c.) Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter, denn die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monates nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten, § 557 b Abs. 3 BGB.

    Wenn der Vermieter in dem obigen Beispiel eine entsprechende Erklärung an seinen Mieter schickt und diesem das Schreiben Ende oder im Laufe des Dezembers 2014 zugeht, ist die neue Miete ab 01.02.2015 von seinem Mieter zu bezahlen. Eine weitere Mieterhöhung ist dann erst wieder für einen Zeitraum ab 01. Februar 2016 möglich."

    Zu b) gibt es zum Beispiel das Urteil vom AG Starnberg
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Starnberg&Datum=21.02.2014&Aktenzeichen=2%20C%201641/13

    So.

    Nun flattert bei mir eine Email rein mit Betreff Mieterhöhung, bei der mein Vermieter
    1. keinen Grund angibt, vor allem aber nach b) sich nicht auf einen Preisindex bezieht und auch keinen benennt
    2. den Betrag, um den meine Kaltmiete erhöht werden soll einfach frei gewählt hat, nämlich 50 EUR (Der Betrag nach Preisindex wäre weniger als die Hälfte davon)
    3. das Datum, ab dem zu zahlen ist, auf den nächste Monatsersten(nach Vermieter: zu zahlen ab 1.5.!!!) gelegt hat Und nicht, wie nach c) vorgeschrieben, auf den übernächsten Monat.

    Somit sehe ich gleich drei Gründe, das Schreiben zur Mieterhöhung als formal falsch anzusehen und damit die Mieterhöhungsforderung als ungültig zu betrachten.


    Hier nun meine Fragen dazu:
    I. Wenn ich klar weiss, dass ich eine Indexmiete habe, mein Vermieter aber eine Mieterhöhung schickt und verlangt, die eindeutig nicht nach den Regeln der Indexmiete folgt und auch formal nicht den Preisindex angibt, ist damit doch der Tatbestand einer ungültigen Mieterhöhungsforderung erfüllt, oder? Der kann sich ja nicht über den Mietvertrag hinwegsetzen, wenn ich nicht explizit als eine seperate Vereinbarung dem Wahnsinn zustimme? (Im Vertrag ist zB ein Absatz, in dem steht wir können uns theoretisch auch unabhängig FREIWILLIG auf weitere Erhöhungen ändern wenn beide zustimmen, aber wer macht denn sowas. Ich habe nachgeforscht und zu Vertragsabschluss war die Miete schon mehr als 23% über der ortsüblichen Vergleichsmiete)

    II. Nach sowas wie Stiftung Warentest und Mieterbünden sollte ich mich möglichst still verhalten und NICHT REAGIEREN in keiner Form, damit mein Vermieter nicht so schnell wie möglich nachbessert und doch eine gültige Mieterhöhung schicken kann. Droht mir irgendein rechtliches Risiko (Mahnung, Strafgeld, Verfahren, Kündigung usw) dadurch, dass ich nicht reagiere und auch wenn er mich persönlich anspricht oder anruft ich ihm antworte, dass ich dazu mich nicht äußern kann? Sagt irgendeine Pflicht, dass ich ihm seinen Fehler aufweisen muss?

    III. Da seine Mieterhöhung formal schon nicht rechtskräftig werden kann(Berechnung, Betrag und Datum stimmen nicht), schulde ich auch keinen seperaten schriftlichen Widerspruch, sondern es genügt einfach den bisherigen Dauerauftrag für meine Miete 1:1 wie vorher weiterlaufen zu lassen, oder? Soweit ich gegooglet habe heisst Schweigen ich versage meine Zustimmung, aber der Witz der Indexmiete ist ja, dass sie nicht zustimmungspflichtig ist. Es handelt sich also um keine Zustimmungsfrage (die der Vermieter bei einer formal RICHTIGEN Forderung einklagen könnte). Es ist die Frage für mich, ob es legal und auch vor allem als Vorgehen KORREKT ist, dass ich einfach die formal falsche Mieterhöhung 100% ignoriere, sowohl in Person wie auch im Textverkehr.


    Kurzum: Ich weiss eigentlich, dass ich recht habe und seine Mieterhöhungsforderung formal falsch ist, falsch berechnet und ohne Grund gefordert. Aber ich habe Unmengen Schiss, was der alles mit mir anstellen könnte. Ich habe kein groß eigenes gespartes Geld und keine Rechtschutzversicherung.
    Habe ich wenigstens Recht? Und, noch wichtiger, ist auch sicher, dass Recht haben hier auch Recht bekommen bedeutet?
    Ich hoffe nur, dass wenn mein Vermieter ausflippt weil ich nicht mit ihm rede und das ignoriere und er zu seinem Anwalt geht, dass der ihm sagt, dass eine Klage unsinnig wäre, weil ja die Formalien nicht stimmen.

    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße

  • Lesen Sie hier nach: § 557b BGB Indexmiete

    Nur hier finden Sie Ihr Recht. Andernfalls nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe.
    Wenn Sie glauben, das Ihnen Unrecht geschieht, legen Sie Widerspruch ein.

  • Lesen Sie hier nach: § 557b BGB Indexmiete

    Nur hier finden Sie Ihr Recht. Andernfalls nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe.
    Wenn Sie glauben, das Ihnen Unrecht geschieht, legen Sie Widerspruch ein.

    Ich habe in meinem Post ja auf Details des § 557b Bezug genommen, so explizit der Absatz 3:
    "Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten."

    Deswegen halte ich die Mieterhöhungsforderung ja für formal falsch und ungültig (keine Angabe des Preisindex oder Bezug des Grundes darauf und falsches Anfangsdatum der neuen Mietzahlung).

    Meine Frage bezog sich aber auf die Richtigkeit meines Verhaltens, dass ich damit auch einfach die Forderung ignorieren darf, ohne ihr widersprechen zu müssen, da sie ja schon formal falsch ist und damit auch keinem Widerspruch bedürfen sollte, da sie eh nicht gültig und damit als tatsächliche Forderung wahrzunehmen wäre.

  • Das ist einfach ein komplexes Thema. Richtig ist, wenn Sie nicht zustimmen muß der Vermieter die Mieterhöhung einklagen. Eine fehlende Reaktion deinerseits führt jedenfall nicht dazu, das die Mieterhöhung zustande kommt.
    Allerdings ist es nicht immer sinnvoll auf Formalien runzureiten, wenn die Mieterhöhung im Prinzip gerechtfertigt ist. Klar kann man das dadurch aufschieben usw., andererseits ist man dann meisten der erste der das nächste mal mit einer formal korrekten Mieterhöhng bedacht wird.
    Was und ob überhaupt was sinnvoll ist, muß da wohl der Einzelfal entscheiden. Stichwort Maß halten, durchaus beiderseitig gemeint.

  • Der Witz an den Indexmieten ist, dass sie eigentlich keinerlei Klagen erzeugen, da der Sachverhalt keinen Spielraum für beide Seiten lässt(der Vertragsabschluss einer Indexmiete macht es zu einer freiwilligen Vereinbarung künftiger Erhöhungen, wodurch Erhöhungen nur der Bekanntgebung, nicht aber der Zustimmung bedürfen).

    Ich würde eine formal korrekte Forderung auch sofort zum korrekten Termin (übernächster Monat) leisten.

    Hier geht es mir alleinig darum, ob es sich um eine formal wirkungslose Forderung handelt die ignorierbar ist, oder um eine dieser Mischformen (zum Beispiel die verfrühte Forderung einer neuen Erhöhung bei Indexmiete ist ERLAUBT insofern sie aber erst nach der Mindestgrenze von einem Jahr als in Kraft zu treten angekündigt wird - auch wenn das für manche ein strittiger Punkt ist) handelt, wo zwar ein Fehler gemacht wurde, die Forderung an sich aber berücksichtigt werden muss und man auch antworten MUSS (zB mit einer nur teilweisen Zurückweisung mit korrigiertem Gegenvorschlag).

    Nach ALLEN Erläuterungen inklusive dem BGB selbst wird explizit geschrieben, dass sowohl der alte wie auch der neue Preisindex angeführt sein muss.
    Dies ist nicht der Fall. Ist damit das gesamte Erhöhungsgesuch formal unwirksam und einfach ignorierbar?

    P.S. Was die Verhältnismäßigkeit betrifft: So lag die Kaltmiete bereits zu Vertragsabschluss mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, was eigentlich schon nicht okay ist, aber eben niemand als Mieter jemals einklagen können wird, da man das Ausnutzen einer Zwangslage nachweisen müsste.

  • Dies ist nicht der Fall. Ist damit das gesamte Erhöhungsgesuch formal unwirksam und einfach ignorierbar?


    Ist Ansichtssache, ob Du einfach ignorierst. Ich würde zwei Monate abwarten und dann dem Mieterhöhungsbegehren widersprechen.

  • Hey Berny, danke für die Antwort.
    Der Plan ist auf jeden Fall vor dem 1.5. nicht zu reagieren und abzuwarten, ob der Vermieter sich bis dahin nicht selbst schlau gemacht hat und merkt, dass er einfach nur nochmal korrekt schreiben muss.

    Ich gehe ja davon aus, dass irgendwann die Emails zu SMS und Anrufen eskalieren. Ich bin ein wenig hin-und-hergerissen, ob ich ihm dann mehr als eine "Kein Kommentar" Antwort dazu geben sollte, oder ob ich am Ende dann doch seine Arbeit für ihn mache und ihm sage "Ja die Forderung ist eben einfach falsch gestellt".

    Es ärgert mich einfach zu Tode wie dreist das lief, ala "ach übrigens ich möchte gerne ab dem kommenden 1. jetzt mehr Geld und den Betrag hier find ich gut".
    Aber wenn ich meinerseits Anliegen hatte wurden Mails wochenlang ignoriert (oder bei der Nachfrage nach dem Material der Wasserleitungen komplett ignoriert) und Dinge wie die undichten Fenster sind trotz Verbalzusagen nie repariert worden.

  • Hallo NocheinarmerMieter,

    ich tendiere dazu, Deiner Einschaetzung zuzustimmen, was die rechtliche Seite betrifft. Ich bin kein Anwalt, aber meiner Meinung nach hast Du das alles richtig erfasst.

    Wenn Du das allerdings auf diese Tour durchziehen willst, solltest Du Dir dringend eine Rechtsschutzversicherung besorgen. Wenn Du einem Vermieter, der sich offensichtlich nicht so toll mit den Rechtsvorschriften auskennt, mit der von Dir geplanten Art und Weise kommst, musst Du damit rechnen, dass er die zukuenftige Kommunikation mit Dir in die Haende eines Anwalts legt. Und dem gegenueber ziehst Du dann, was die rechtlichen Grundlagen angeht, den Kuerzeren. Auch verzoegerst Du das Ganze dann nur um ein paar Monate, komplett abwenden kannst Du eine Erhoehung nicht.

    Ich an Deiner Stelle wuerde also versuchen, meinen Wissensvorsprung in etwas umzumuenzen, was mir auch tatsaechlich einen Vorteil bringt. So nach dem Motto, eigentlich ist die Erhoehung so ja nicht gueltig. Ich stimme dem Ganzen aber zu, wenn du mir vorher meine undichten Fenster reparierst oder dergleichen.

    Ansonsten, wenn Deine Miete tasaechlich 23% ueber der oertlichen Vergleichsmiete liegt: Umziehen. Es sollte ja dann kein Problem sein, eine guenstigere Wohnung zu finden. Damit hast Du dann das Geld fuer den Umzug schnell wieder drin. Wenn Du 20% billiger keine vergleichbare Wohnung finden kannst, sollte Dir aber klar sein, dass irgendetwas an Deiner Bestimmung der Vergleichsmiete nicht so ganz passen kann.

    cu
    Guenni

  • Danke für deine Antwort Guenni.
    Ich müsste jetzt ganz konkret fragen und zwar ohne das böse zu meinen:
    Was ist denn so schlimm daran, wenn nur noch der Anwalt mit mir korrespondiert?
    Bzw das allerallerschlimmste, was mir passieren kann? Ich will eine korrekt Forderung ja zahlen, habe keinen aktuellen Zahlungsverzug und bin auch sonst nicht auffällig im Haus.

    Mit dem Anwalt des Vermieters wäre nämlich auf jeden Fall die Einhaltung der Rechtsform gewährt, Forderungen über die vertragliche Grundlage hinaus vom Gesetz eingerahmt und rein für die Korrespondenz und Verhandlung tut sich hier ja nichts für mich, da ich eine wirkungskonforme Mietveränderungsmitteilung ja akzeptieren MÖCHTE und außerdem die Form der Indexmiete 100%ig eineindeutig die Berechnungsgrundlagen vorschreibt und eben nicht in einen Ermessungsspielraum mit Zustimmungspflicht stellt.

    Das einzige was ich nicht einsehe, ist die unwirksame Forderung des Vermieters für ihn zu "reparieren".

    Auszug aus
    https://www.test.de/Mieterhoehung-…619394-4619399/

    "Vermieter müssen Begründungen liefern, wenn sie eine höhere Miete fordern.
    Dabei ist es zunächst egal, ob die genannten Gründe stimmen und für den Mieter nach*voll*zieh*bar sind. Steht in dem Vermieter*schreiben, worauf sich die geforderte Erhöhung stützt, ist es recht*lich wirk*sam und der Mieter muss sich damit auseinander*setzen."

    In meinem steht nur "Ich möchte die Miete um 50 EUR erhöhen". Das ist ja keine Begründung, das "Ich möchte", no?


    P.S. Es war nicht "meine" Vergleichsmiete, sondern ich bezog mich auf den qualifizierten Mietspiegel der öffentlich für meine Stadt herausgegeben wird. Dass in der Realität trotzdem überhöhte Mieten existieren sieht man ja an meiner eigenen. Inzwischen wurde auch offiziell vom Land Wohnungsnot beantragt und bestätigt, da Wohnungsraum fehlt. Da ist "zieh doch einfach um" leichter gesagt als getan.

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