Hallo,
ich hoffe mir kann jemand mit ein wenig mehr Erfahrung als ich mit einem Wochenende an Google-Suche helfen.
Vorneweg erst einmal sorry für den langen Text, aber ich möchte auch sicherstellen, dass der Sachverhalt klar und deutlich dargestellt ist.
Tatbestand: Mein Mietvertrag basiert auf einer ausgehandelten Indexmiete, abgeschlossen in 2011.
Dadurch ist klar geregelt wie und um wieviel meine Miete erhöht werden könnte(destatis hat sogar eine Rechenhilfe) und es besteht wohl der Sachverhalt, dass Mieterhöhungen zwar mitteilungspflichtig sind(und von daher auch erst passieren, wenn der Vermieter das anstösst und mir per Textform mitteilt), aber nicht zustimmungspflichtig, da man mit dem Mietvertrag auch schon sich geeinigt hat, dass man nach der Indexlogik verfahren wird.
Allerdings - und das wäre Teil meiner Frage - müssen die Formalien bei einer Mieterhöhungsforderung eingehalten werden, soweit ich das verstehe.
Dazu gehört zumindest laut diversen Google-Ergebnissen bei einer Mieterhöhung nach Indexmiete:
"a.) der Vermieter muss dem Mieter in Textform § 126 b BGB die Veränderung, also die Mieterhöhung mitteilen.
b.) der Vermieter muss die Änderung des Preisindexes (-am Besten alle seiner Berechnung zugrundeliegenden Daten, insbesondere die Indexwerte) und die neue Miete als Geldwert angeben.
c.) Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter, denn die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monates nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten, § 557 b Abs. 3 BGB.
Wenn der Vermieter in dem obigen Beispiel eine entsprechende Erklärung an seinen Mieter schickt und diesem das Schreiben Ende oder im Laufe des Dezembers 2014 zugeht, ist die neue Miete ab 01.02.2015 von seinem Mieter zu bezahlen. Eine weitere Mieterhöhung ist dann erst wieder für einen Zeitraum ab 01. Februar 2016 möglich."
Zu b) gibt es zum Beispiel das Urteil vom AG Starnberg
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Starnberg&Datum=21.02.2014&Aktenzeichen=2%20C%201641/13
So.
Nun flattert bei mir eine Email rein mit Betreff Mieterhöhung, bei der mein Vermieter
1. keinen Grund angibt, vor allem aber nach b) sich nicht auf einen Preisindex bezieht und auch keinen benennt
2. den Betrag, um den meine Kaltmiete erhöht werden soll einfach frei gewählt hat, nämlich 50 EUR (Der Betrag nach Preisindex wäre weniger als die Hälfte davon)
3. das Datum, ab dem zu zahlen ist, auf den nächste Monatsersten(nach Vermieter: zu zahlen ab 1.5.!!!) gelegt hat Und nicht, wie nach c) vorgeschrieben, auf den übernächsten Monat.
Somit sehe ich gleich drei Gründe, das Schreiben zur Mieterhöhung als formal falsch anzusehen und damit die Mieterhöhungsforderung als ungültig zu betrachten.
Hier nun meine Fragen dazu:
I. Wenn ich klar weiss, dass ich eine Indexmiete habe, mein Vermieter aber eine Mieterhöhung schickt und verlangt, die eindeutig nicht nach den Regeln der Indexmiete folgt und auch formal nicht den Preisindex angibt, ist damit doch der Tatbestand einer ungültigen Mieterhöhungsforderung erfüllt, oder? Der kann sich ja nicht über den Mietvertrag hinwegsetzen, wenn ich nicht explizit als eine seperate Vereinbarung dem Wahnsinn zustimme? (Im Vertrag ist zB ein Absatz, in dem steht wir können uns theoretisch auch unabhängig FREIWILLIG auf weitere Erhöhungen ändern wenn beide zustimmen, aber wer macht denn sowas. Ich habe nachgeforscht und zu Vertragsabschluss war die Miete schon mehr als 23% über der ortsüblichen Vergleichsmiete)
II. Nach sowas wie Stiftung Warentest und Mieterbünden sollte ich mich möglichst still verhalten und NICHT REAGIEREN in keiner Form, damit mein Vermieter nicht so schnell wie möglich nachbessert und doch eine gültige Mieterhöhung schicken kann. Droht mir irgendein rechtliches Risiko (Mahnung, Strafgeld, Verfahren, Kündigung usw) dadurch, dass ich nicht reagiere und auch wenn er mich persönlich anspricht oder anruft ich ihm antworte, dass ich dazu mich nicht äußern kann? Sagt irgendeine Pflicht, dass ich ihm seinen Fehler aufweisen muss?
III. Da seine Mieterhöhung formal schon nicht rechtskräftig werden kann(Berechnung, Betrag und Datum stimmen nicht), schulde ich auch keinen seperaten schriftlichen Widerspruch, sondern es genügt einfach den bisherigen Dauerauftrag für meine Miete 1:1 wie vorher weiterlaufen zu lassen, oder? Soweit ich gegooglet habe heisst Schweigen ich versage meine Zustimmung, aber der Witz der Indexmiete ist ja, dass sie nicht zustimmungspflichtig ist. Es handelt sich also um keine Zustimmungsfrage (die der Vermieter bei einer formal RICHTIGEN Forderung einklagen könnte). Es ist die Frage für mich, ob es legal und auch vor allem als Vorgehen KORREKT ist, dass ich einfach die formal falsche Mieterhöhung 100% ignoriere, sowohl in Person wie auch im Textverkehr.
Kurzum: Ich weiss eigentlich, dass ich recht habe und seine Mieterhöhungsforderung formal falsch ist, falsch berechnet und ohne Grund gefordert. Aber ich habe Unmengen Schiss, was der alles mit mir anstellen könnte. Ich habe kein groß eigenes gespartes Geld und keine Rechtschutzversicherung.
Habe ich wenigstens Recht? Und, noch wichtiger, ist auch sicher, dass Recht haben hier auch Recht bekommen bedeutet?
Ich hoffe nur, dass wenn mein Vermieter ausflippt weil ich nicht mit ihm rede und das ignoriere und er zu seinem Anwalt geht, dass der ihm sagt, dass eine Klage unsinnig wäre, weil ja die Formalien nicht stimmen.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße