Siebenköpfige Familie zur Bereicherung ausgenutzt?

  • Hallo Forum,

    hier im Ort gibt es eine syrische Familie, die von privat ein ehemaliges Pfarrhaus gemietet hat. Das Ehepaar hat fünf minderjährige Kinder, der Mann hat seit kurzem eine Arbeit in einer benachbarten Pizzeria und verdient etwa 1200 Euro. Das reicht allein nicht zum Leben, aber es kommen noch Unterstützungen hinzu.

    Die Familie wohnt seit September 2015 dort. Die vertragsmäßige Miete beläuft sich auf 600 Euro plus 440 Euro NK. Die Vermieterin will gerne um 20 % aufschlagen. Im Internet ist zu lesen, dass diese Erhöhung offenbar durchgeht, aber erst nach einem Jahr und dann mit einer Vorankündigungszeit von 3 Monaten. Meine erste Frage: IST DIE MIETERHÖHUNG UNBERECHTIGT?

    Dummerweise hat das Ehepaar bereits aus eigener Tasche (!) für März und April jeweils etwa 240 Euro für die Erhöhung bezahlt. Wenn die erste Frage mit JA beantwortet werden kann: DARF DER ZUVIEL BEZAHLTE BETRAG (480 EURO) BEI DER NÄCHSTEN MIETZAHLUNG ABGEZOGEN WERDEN?

    Die Familie ist in großer Not und braucht (auch zeitlich) dringend Beistand, weil der Mann von sich aus kündigen will, was ich ihm auszureden versuche. IST ES BESSER, AUF EINE KÜNDIGUNG DURCH DIE BESITZERIN ABZUZIELEN? Das persönliche Verhältnis ist sowieso zerrüttet ...

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand kompetente Auskunft geben könnte!
    und bedanke mich herzlich im Voraus!

    Viele Grüße.

  • Nehmen Sie sich der Familie an und unterstützen Sie diese bei den Behördengängen. vielleicht ist auch ein Rechtsberatungsschein vom zuständigen Gericht hilfreich.

  • Hallo erwin94, zusätzlich zu meinen Vorpostern: Falls sich bei den Mietern Probleme auftun, sollteste erst hier fragen, bevor sie selbst aktiv werden.

  • Hallo,

    ich würde nicht gleich von Ausnutzung sprechen. 600 Euro Kaltmiete für ein Haus scheint mir sehr günstig. Selbst 720 Euro klingt nicht nach viel. Du musst bedenken, dass eine 7-köpfige Familie ein Haus mehr verschleißt, als eine 4-köpfige.

    Da die Mieterhöhung aber rechtlich nicht zulässig ist, wäre es ein Leichtes diese abzulehnen. Ob die bereits zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden kann, ist nicht so einfach zu sagen, da sie sicher vorbehaltlos gezahlt wurde.

    Wenn ich in der Lage der syrischen Familie wäre, würde die nächste Zahlung wieder auf den Ursprungsbetrag reduzieren. Die 480 Euro würde ich zurückverlangen aber nicht einklagen.

    Wenn du hier schreibst, dass der Vater 1200 Euro in der Pizzaria verdient, erwähnst du nicht, dass es dazu noch gut 1000 Euro Kindergeld uns bei Bedarf noch Unterstützung vom Staat gibt.

    Gruß
    H H

  • Hallo Erwin,

    Beratungschein halte ich fuer eine gute Idee, auf einmal wieder weniger Miete bezahlen nicht. Die Muenchner Gerichte haben naemlich schon mehrfach entschieden, das schon die einmalige, ganz sicher aber die mehrmalige Zahlung der erhoehten Miete eine Zustimmung zur Mieterhoehung darstellt und es dabei auf die Gueltigkeit der Mieterhoehung gar nicht ankommt. Klar, andere Gerichte muessen sich nicht daran halten, aber das Risiko, dass sie das tun, ist durchaus vorhanden.

    Wenn der Mietvertrag keinen Kuendigungssauschluss beinhaltet, kann die syrische Familie jederzeit mit 3-monatiger Frist kuendigen. Ob sie das tun sollte, haengt meiner Ansicht davon ab, ob sie fuer EUR 720,- Kaltmiete woanders ein Haus gemietet bekommt. Das erscheint naemlich auch mir nicht unbedingt viel fuer ein ganzes Haus, aber ich wohne ja auch um Dunstkreis von Muenchen.

    cu
    Guenni

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