liebe sylli64,
ich würde das ganze erst mal auf Plausibilität prüfen.
lustige geschichte:
wir haben im Januar 2015 Wohnung gekauft.
Mieter übernommen.
dieser hat sich zunächst mal ausgeheult, daß er nie eine Abrechnung (seit 2009) bekommen hat.
vor dem kauf haben wir Abrechnungen von der Hausverwaltung zu Plausibilität, zur Ansicht bekommen.
siehe da:
in ersten und 2 jahr hätte der Mieter eine Rückerstattung von zusammen 80 euro bekommen.
im dritten jahr eine nachzahlung von 260.-
im 4 jahr nachzahlung von 540.-
für 2014 eine nachzahlung von 780.-, welche eigentlich noch aussteht.
ich habe vor paar tagen, ihm den Wirtschaftsplan für 2015 zukommen lassen.
in diesem stehen auch die Vorjahreszahlen drin.
da das ganze jetzt abgewickelt ist, gehe ich davon aus, daß der Vorbesitzer nichts mehr macht.
welch ein glück dieser Mieter hat.....
bin gespannt ob er die Vorauszahlungen anpassen wird.
laut plausibilätsprüfung, durch die zahlen von DMB hätte er es merken müssen, daß er zu wenig bezahlt.
Hauptsache die Zeitung vom DMB lag bei jeder besichtigung auf dem tisch....
prüf es bitte erst.
stell es rein und user können dir gewisse Plausibilität erklären.