Beiträge von indi

    lieber curumo,

    es ist noch viel schlimmer.
    Induktion, die ich auch habe sind anscheinend das non plus Ultra.

    nein, da gibt es himmelweite unterschiede.
    ich habe kürzlich töpfe von 3 verschiedenen Herstellern getestet.

    einer war drei mal schneller, als die anderen beiden.

    Kochfeld hat kein Label.
    in diesem fall sollten es die töpfe bekommen.

    oje,oje

    hast du schon mal Gedanken gemacht, was die energieeffizienz beim Stromverbrauch tatsächlich bedeutet?
    in nahe zu jedem haushalt wird beim Kochfeld mehr Strom vergeudet, durch zu kleine und schlechte töpfe.

    jeder cm rand am Kochfeld bedeutet heizleistung für den raum.

    der Wirkungsgrad beim backofen und Kochfeld, im bezug auf ältere geräte ist unwesentlich.

    wo die effizienzklassen zum tragen kommt, ist Kühlschrank und Geschirrspüler.
    wobei, beim Geschirrspüler der Strom wieder unwesentlich ist.

    schau dir mal den unterschied bei GS, im bezug auf Stromverbrauch A und A+++.

    im übrigen ist ein gutes A manchmal sparsamer als ein A+ gerät.

    A, A+,A++ und A+++ sind geduldige zeichen.
    die werte in KWh können eine andere sprache haben

    Also ich kann schon mal sagen, dass in den letzte 5 Jahren nix geändert wurde.

    Nebenkosten andere Wohnungen in der gleichen Stadt sind ähnlich im Schnitt 100 - 135 Euro

    Mietspiegel 5,21euro/m² , tatsächliche Miete 5,60euro/m²

    Und ich will auf keinen Fall schlafende Hunde wecken, nur ist es so. das wir jetzt das Geld welches wir zurückbehalten haben, auf ein Sparbuch getan haben. Was passiert wenn die Schwiegermutter mal die Augen zu macht. Kann der Vermieter dann das Geld noch zurück verlangen?


    im Moment macht ihr doch alles richtig.

    Geld dannach zurück verlangen?
    ja, wenn er ihr dann irgendwann im himmel begegnet.

    so wie es aussieht, seid ihr gut abgesichert.


    weil,
    wenn mein Mieter pieps macht, erhöhe ich die miete im Januar um 10 %
    macht er mehr als pieps, werden es 20 %
    er ist dann immer noch unter dem Mietspiegel.

    kann euch anscheinend nicht passieren.

    Nichts, gar nicht wurde verlangt. Sie hat seit fünf Jahren keine Abrechnung, egal für was bekommen.
    Hausmeister gibt es auch, ja

    quasi ein "sorglospaket" für 130.-

    jetzt schau bitte nach Wohnungen in der Umgebung, mit selben grösse, die in mietanzeigen stehen, wie och die NK Vorauszahlungen sind.

    jetzt wird's nämlich sehr eng.

    ob du schlafende Hunde wecken sollst.

    wie ist das Verhältnis von Mietspiegel zu tatsächlicher miete.

    jetzt sag bitte net, daß in den letzten 5 jahren auch da nichts erhöht wurde

    Größe Der Wohnung: 52m² // 130 euro Nebenkostenvorauszahlung

    Und es gabt keine Erhöhung oder sonstiges, es wurde einfach seit Einzug nich NIE einen Abrechnung erstellt.


    beschrei die Wohnung, als würdest du verkaufen wollen.
    Garage
    aufzug
    garten
    u.s.w

    ich such die tabelle

    Danke für den Tipp. Nur stellt sich mir hier die Frage wie ich an die Kosten kommen soll? Ich hab überhaupt keine Ahnung wie ich bei dieser Plausibilitätprüfung vor gehen soll????

    zunächst grösse der Wohnung.
    2 höhe der Vorauszahlungen.

    seit wann und wann war Erhöhung.

    dann sehen wir weiter

    liebe sylli64,

    ich würde das ganze erst mal auf Plausibilität prüfen.

    lustige geschichte:
    wir haben im Januar 2015 Wohnung gekauft.
    Mieter übernommen.

    dieser hat sich zunächst mal ausgeheult, daß er nie eine Abrechnung (seit 2009) bekommen hat.

    vor dem kauf haben wir Abrechnungen von der Hausverwaltung zu Plausibilität, zur Ansicht bekommen.

    siehe da:
    in ersten und 2 jahr hätte der Mieter eine Rückerstattung von zusammen 80 euro bekommen.
    im dritten jahr eine nachzahlung von 260.-
    im 4 jahr nachzahlung von 540.-
    für 2014 eine nachzahlung von 780.-, welche eigentlich noch aussteht.

    ich habe vor paar tagen, ihm den Wirtschaftsplan für 2015 zukommen lassen.
    in diesem stehen auch die Vorjahreszahlen drin.

    da das ganze jetzt abgewickelt ist, gehe ich davon aus, daß der Vorbesitzer nichts mehr macht.

    welch ein glück dieser Mieter hat.....

    bin gespannt ob er die Vorauszahlungen anpassen wird.

    laut plausibilätsprüfung, durch die zahlen von DMB hätte er es merken müssen, daß er zu wenig bezahlt.
    Hauptsache die Zeitung vom DMB lag bei jeder besichtigung auf dem tisch....


    prüf es bitte erst.
    stell es rein und user können dir gewisse Plausibilität erklären.

    Der Mieter, der seiner Renovierungspflicht nicht nachkommt, macht sich u.U. schadenersatzpflichtig. Verlässt der Mieter die Wohnung ohne renoviert zu haben, obwohl er rechtlich hierzu verpflichtet war, sollte der Vermieter aber nicht einfach die Arbeiten für seinen ehemaligen Mieter vornehmen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. In aller Regel muss er den Mieter unter angemessener Fristsetzung nach Beendigung des Mietverhältnisses erst einmal auffordern, seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Hierbei sind die vorzunehmenden Arbeiten möglichst genau zu beschreiben. Beachtet der Vermieter dieses Procedere nicht, verliert er unter Umständen seine Ansprüche. Dies wird von Vermietern häufig übersehen.

    Ein sofortiger Schadensersatzanspruch gegen den Mieter ist also die Ausnahme und kommt erst dann in Betracht, wenn der Mieter die Durchführung der Arbeiten endgültig verweigert hat. Insoweit gelten jedoch hohe Anforderungen. Der Auszug des Mieters allein stellt in der Regel noch keine endgültige Erfüllungsverweigerung dar.

    Ebenfalls wichtig für Vermieter und Mieter: Der Anspruch auf Durchführung der Schönheitsreparaturen verjährt gemäß § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung. Gibt der Mieter die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit zurück, beginnt die Frist mit der Rückgabe. Verhandeln die Parteien über die Durchführung der Schönheitsreparaturen, so hemmt dies die Verjährung.


    Sch

    Sag mal, kannst Du auch Deutsch?
    Ein wenig Groß- und Kleinschreibung hat noch niemanden geschadet.
    Und so eine Babysprache wie "muttu" und "aba" zeugt auch nicht von einer Ernsthaftigkeit.

    Woher nimmst Du die Information, dass in diesem Fall eine gültige Kleinreparaturklausel vorliegt? Reine Spekulation!

    Es kann auch ein Kontakt im Herd sein, der einen Kurzen hat. Das kostet dann so um die 35 EUR zzgl. Anfahrt, ist also bei wirksamer Kleinreparaturklausel ggf. noch auf den Mieter abwälzbar.

    Stellt sich die Frage, wie lange der Mieter in der Wohnung wohnt. Ist er erst vor Kurzem eingezogen, kann es sich auch um einen versteckten Mangel handeln, der jetzt erst zur Geltung kommt.

    deutsch?
    ein bischen kann ich schon.
    kannst von einem Ausländer auch nicht mehr erwarten.

    grundsätzlich schreib ich immer alles klein.
    aber manchmal meint das komische Programm hier, mich verbessern zu müssen.
    aber halt nicht immer.
    ich hoffe, du kannst damit leben.
    ansonsten hat das Forum eine Funktion, welche es zulässt, einen user zu ignorieren.

    ich hoffe gehelft zu haben.

    Der Fragesteller schrieb jedoch: "Wohnung und Tiefgaragenstellplatz wurden zusammen angemietet. Es gibt zwei Mietverträge, einen Mietvertrag für die Wohnung und einen Mietvertrag für die Garage."
    Der erste Satz hat Dich irritiert (Schande über Dein greises Haupt:rolleyes:).

    und was ist mit diesem satz?

    Im Mietvertrag für die Wohnung steht: Der Mieter kann den Garagenmietvertrag NUR mit dem Wohnungsmitvertrag kündigen.


    wohl doch nicht ganz eigenständig?

    seid ihr anstrengend:cool:

    Nicht immer ist jedoch klar, ob es sich bei den genannten Beträgen um Brutto- oder Nettoangaben handelt. Um sicher zu gehen, dass die Klausel nicht durch Ansetzung einer zu hohen Obergrenze unwirksam ist, ist dem Vermieter daher zu raten, den Wert, den das AG Braunschweig mit dem genannten Urteil vom 17.03.2005 – 116 C 196/05- als angemessen erachtet hat, als Anhaltspunkt zu nehmen und einen Betrag von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer nicht zu überschreiten.

    Tipp für Vermieter: Geben Sie in Kleinreparaturklauseln eine Obergrenze für die Einzelreparatur an. Überschreiten Sie hierbei einen Betrag von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer nicht.

    Enthält der Mietvertrag diese Höchstbegrenzung nicht oder ist die Obergrenze zu hoch angesetzt, ist die Kleinreparaturklausel insgesamt unwirksam. In diesem Fall hat der Mieter die Kosten für keine einzige Kleinreparatur zu tragen, auch wenn der Kostenaufwand im konkreten Fall unterhalb der zulässigen Höchstgrenze für eine einzelne Reparatur liegt.#


    Kleinreparaturen im Mietrecht - Was Mieter und Vermieter wissen m

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