Hallo,
die Miete für meine Wohnung wurde in den letzten 3 Jahren um 20% erhöht.
Die Kappungsgrenzen und Fristen wurden penibel genau eingehalten.
Mit jeder Mieterehöhung für die Wohnung gab es auch eine saftige Mieterhöhung für den Tiefgaragenstellplatz.
Die Miete für den Tiefgaragenstellplatz wurde um rund 70% in den letzten 3 Jahren erhöht. ( von 31,00 auf 52,50 EUR)
Wohnung und Tiefgaragenstellplatz wurden zusammen angemietet. Es gibt zwei Mietverträge, einen Mietvertrag für die Wohnung und einen Mietvertrag für die Garage. Im Mietvertrag für die Wohnung steht: Der Mieter kann den Garagenmietvertrag NUR mit dem Wohnungsmitvertrag kündigen.
Der Stellplatz und die Wohnungsanlage befinden sich auf dem gleichen Grundstück. In der Nebenkostenabrechnung der Wohnung sind Stromkosten für den Stellplatz aufgeführt.
1. Ist eine Mieterhöhung um 70% in 3 Jahren überhaupt zulässig?
2. Gibt es eine Möglichkeit den Garagenmitvertrag zu kündigen und die Wohnung zu behalten?
Mfg