Hallo Forum,
dies ist mein erster Beitrag. Ich hoffe meinen "Fall" nachvollziehbar zu schildern und hilfreiche Antworten zu bekommen.
Ich wohne in einer kleinen Wohnung mit kleiner Einbauküche, die u.a. mit 2 Kochfeldern versehen ist, die in die Arbeitsplatte eingelassen sind. Seit Kurzem springt bei Gebrauch der Kochfelder die Hauptsicherung raus. Somit ist ein Benutzen der Kochfelder nicht mehr möglich.
Die Einbauküche ist Bestandteil des Mietvertrages. Im Mietvertrag finde ich folgende Klausel:
"Mietvermietet werden folgende Einrichtungen: Komplette Einbauküche (Möbel u. Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters."
Kann dies so richtig sein? Ich bin der Meinung, dass ich, mit meiner Miete, einen monatlichen Abschlag zahle und somit der Vermieter für eine Reperatur / Austausch aufkommen muss. Es sei denn, ich würde mutwillig dafür sorgen, dass etwas kaputt geht. (?)
Kann mir hier jemand etwas Klarheit verschaffen?
Vielen Dank!