Erstbezug einer sanierten Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Die jetzigen Mieter mussten aus ihrer vorherigen Wohnung ausziehen, wegen Schimmelbefall. Diese Wohnung sollte laut Mieter baubehördlich gesperrt werden. Sie mussten sehr schnell, auch wegen des Kleinkindes aus ihrer Wohnung ausziehen.
Die jetzige Wohnung wurde vom Mieter, trotz bestehender Mängel ausdrücklich gewünscht. Die Sanierung dieser Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. In der Bedachung des Toilettenraumes gab es eine kleine undichte Stelle, so dass bei Regen eine Ecke an der Decke feucht wurde. Der feuchte Fleck war ca 10x10 cm groß. Die undichte Stelle in der Dachdeckung der Toilette wurde nach 2 Monaten behoben. Darüberhinaus ist die Dusche ein separater Raum, welcher komplett saniert wurde, bis auf das fehlende Duschgestänge.
Die Duschvorhangstange wurde 10 Wochen später vom Vermieter geliefert und vom Mieter angebracht.
Der Mieter fordert 4 Monate nach Einzug einen Ersatz seiner Badmöbel in beiden sanitären Räumen.
Der Waschbeckenunterschrank und ein weitere Schrank wären aufgeweicht, die Türen rissig und würden
nicht mehr schließen. Die Möbel sind laut Aussage des Mieters ein Jahr alt. Der Mieter wohnt seit 4 Monaten
in der neu sanierten Altbauwohnung.
Müssen wir als Vermieter die Schrankmöbel ersetzen?
Desweiteren vermuten wir, das die Badmöbel diese Schäden bereits in der vorherigen Wohnung hatten.