Beiträge von jette

    Naja, ein Anwalt möchte in der Regel für seine Hilfe bezahlt werden. Wir dachten in einem Forum mit Fachkundigen einen Hinweis darauf zu bekommen, wie hoch hier in einem solchen Fall eine Mietminderung ausfallen kann und worauf man bei einer deartigen Bitte an den Vermieter achten sollte.

    Mit dem Vermieter werden wir uns dann in den nächsten Tagen in Verbindung setzen.
    Wir denken das es durchaus legitim ist, sich vorher ausreichend in einem Forum zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen.

    Grüße,
    Daniel

    Sie können natürlich Mietminderung durchführen. Ihren Kind wird es dann fortan besser gehen.
    Jette, ick hör dir trapsen.

    Hallo, ich bin der Freund und möchte mich eben kurz unter dem Account meiner Freundin kurz einklinken, da ich etwas klarstellen möchte. Uns ist es ehrlich gesagt schnuppe, ob es für ihre Wohnung in dem Fall eine Mietminderung gibt.
    Es geht einzig und allein um die Lärmbelästigung für das Kind und sie, als Freelancerin am heimischen Arbeitsplatz.

    Den ärgerlichen Vorwurf, die Kindproblematik nur vorgeschoben zu haben, muss sie sich wohl gefallen lassen, da sie in ihren ersten Kommentar nicht schrieb, dass mit der Ersparnis ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft bezahlt werden soll.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man in der Regel dafür um die 100-120 € im Monat aufbringen muss. ich beziehe mich hier nur auf meine Erfahrung für den Raum Berlin.

    Wenn der Vermieter bereit ist, ihr für die nächsten Monate einen Arbeitsraum gratis zur Verfügung zu stellen, ist das für sie und mich sogar besser, da man sich nicht mehr um einen Arbeitsplatz kümmern muss.
    Nach dieser Erklärung hoffe ich sehr auf Hilfestellung ohne Unterstellung. Auch wenn ich diese Unterstellung, wie bereits erwähnt, nachvollziehen kann.

    Mit bestem Gruß,
    Daniel

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Mietminderung wegen Baulärm auf dem Nachbargrundstück.

    Als ich in meine Wohnung eingezog, befand sich auf dem Nachbargrundstück noch ein Parkplatz, der allerdings vor einiger Zeit verkauft wurde. An dieser Stelle beginnen derzeit die Bauarbeiten für einen Hausneubau. Meine Wohnung befindet sich also an einer Außenwand. Vor sechs Tagen begann die Gebäudesicherung Bohrungen an der Außenwand durchzuführen. Gespräche waren aufgrund des stark erhöhten Lärmpegels während der Bohrungen nicht mehr möglich.

    Zeitweilig war der Lärm derartig laut, dass Radiohöhren, Fernsehen oder Telefonieren nicht mehr möglich waren.

    Am 5. Tag kam der Bohrer durch meine Wand und ragte 1,5m in mein Arbeitszimmer. Die Bohrungen an der Außenwand werden noch etwa eine Woche andauern. Danach beginnen die eigentlichen Bauarbeiten am neuen Haus.

    Zu dieser ohnehin sehr anstrengenden Situation kommt hinzu, dass ich gerade im 5. Monat schwanger bin und als Freiberufler von zu Hause aus arbeite.
    Meine Sorge gilt in erster Linie meinem Kind. Der tägliche Lärm direkt neben mir kann einfach nicht gut für das Kind sein. Mal ganz davon abgesehen, dass ich in diesem Zimmer arbeiten muss.

    Mich würde interessieren, um wieviel die Miete in diesem Fall gemindert werden kann.


    Ich freue mich über Antworten und Ratschläge,

    Viele Grüße,
    Jette

    Hallo,

    ich bin Vermieter eines Zweifamilienhauses in dörflicher Lage.
    Wir haben eine Dachgeschosswohnung ausgebaut, somit befinden sich drei Wohnungen in dem Haus.
    Die Wohnung im Dachgeschoss wurde neu vermietet. Der Mieter hat aus der Wohnung im Obergeschoss

    noch ein Zimmer dazu gemietet. Die anderen Räumlichkeiten der Wohnung im Obergeschoss gehören
    dem Vermieter ( also uns). Wir wohnen aber nicht in dem Haus.
    Die Wohnung im Obergeschoss war, bis auf das vermietete Zimmer, sanierungsbedürftig (
    Laminatverlegung ). Um den Boden neu zu verlegen gingen in der Wohnung Handwerker ein und aus.
    Zu der Zeit, war die Zimmertür in dem vermieteten Zimmer noch nicht eingebaut, so dass das Zimmer
    offen stand, bzw. ohne Tür war.

    Jetzt weiß ich nicht, ob und wie viel ich als Vermieter die Miete mindern muss.
    (Mangel: Zimmer ohne Tür)

    Das Haus ist ein Zweifamilienhaus in dörflicher Lage. Der Mieter hat das Dachgeschoss angemietet.
    Das Dachgeschoss wurde ausgebaut und ist komplett neu saniert. Im Obergeschoss befindet sich das
    Bad und die Toilette, also auf halber Treppe. Das Bad, die Toilette und die Wohnung im Obergeschoss
    sind ebenfalls neu saniert.

    Der Mieter muss durch das Treppenhaus, um die sanitären Räume nutzen zu können.
    Kann der Mieter die Miete mindern, wenn das Treppenhaus noch nicht voll saniert ist. (Putzarbeiten und Deckensanierung). Desweiteren sind unter der Treppe noch geringe Menge Baustoffe gelagert (Putzsäcke).

    Das Treppenhaus ist in einem Zustand, der gegenüber üblichen Mietverhältnissen als
    renovierungsbedürftig anzusehen ist. Im Treppenhaus finden derzeit keine Baumaßnahmen statt.

    Der Mieter hat das Treppenhaus vor dem Einzug gesehen und diesen Zustand akzeptiert. Desweiteren
    haben wir im Mietvertrag festgehalten, dass im Treppenhaus Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind.
    Es gibt dazu keine zeitliche Regelung.

    Die Nettokaltmiete ist gemindert. Allerdings haben wir den Prozentsatz der Mietminderung im
    Mietvertrag nicht angegeben. Wir haben lediglich rein geschrieben, dass die Miete aufgrund der
    Mietmängel gemindert ist. ( Siehe Auszug aus dem Mietvertrag unten) Nach dem Marktmietspiegel
    2015 beträgt der Preis pro m² Wohnfläche 4,25 - 5,25€
    (5,25 € bei Neubau). Wir verlangen einen Preis von 3,61 € als geminderte Miete.
    Das entspricht einem Prozentsatz von 15%, wenn man die 4,25€ aus dem ortsüblichen Marktspiegel als
    Grundlage her nimmt.
    Da die Wohnungen frisch saniert sind und das Dachgeschoss ein kompletter Neuausbau ist, sind wir uns
    nicht ganz sicher, ob wir nicht auch mehr als nur 4,25€ verlangen könnten.


    Auszug aus dem Mietervertrag

    15.3.
    Dem Mieter ist bewusst, dass das vermietete Objekt insbesondere folgende Besonderheiten
    aufweist:
    - im Treppenhaus sind Sanierungsmaßnahmen vorgesehen (z.Bsp.: Putzarbeiten,
    Elektroinstallationsarbeiten, Treppenneubau )
    - wegen dieser Besonderheiten bzw. Baumaßnahmen ist eine weitere Minderung der Miete ausgeschlossen.


    15.Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Mängel (siehe § 15.3 Ordnungsstriche 4
    bis 11) gibt. Aufgrund des Mangels wird dem Mieter eine reduzierte Nettokaltmiete von 288 €
    zugestanden. Diese reduzierte Nettokaltmiete gilt solange bis einer oder mehrere der aufgeführten
    wesentlichen Mängel ( z. B. 15.3 Ordnungsstrich 4, 5, 6,11) behoben wurde. Auf einen darüber hinaus
    bestehenden Mietminderungsanspruch aufgrund dieser Mängel verzichtet der Mieter.


    Desweiteren fordert der Mieter eine Neuaufsetzung des Mietvertrages.

    Ursprünglich haben wir dem Mieter ein Mietangebot von der Wohnung im Obergeschoss vorgelegt.
    Da, das Bad und die Toilette eigentlich zu der Wohnung im Obergeschoss gehören.
    Der Mieter wollte aber unbedingt die Wohnung im Dachgeschoss anmieten. Diese wollten wir aber nicht
    vermieten, da in der Wohnung Bad und Toilette fehlen. Also haben wir uns darauf geeinigt, das sie
    die Wohnung im Obergeschoss anmieten, da diese nach Gesetz vermietbar ist und die Räumlichkeiten
    aus dem Dachgeschoss dazu gemietet werden können, aber nicht als eigenständig Wohnung sondern
    als extra Räume. Für dieses Mietangebot "Mietwohnung Obergeschoss + extra Räume im
    Dachgeschoss" haben wir einen Preis pro m² von 3€ vereinbart. Dieses Angebot wurde schriftlich dem
    Arbeitsamt vorgelegt.


    Da die Mieter Harz IV Empfänger ist, hat dieser kurz vor dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt, dass
    die Quatratmeterzahl der Wohnung von 100m² zu groß ist und Ihnen nur 75m² zustehen.
    Daraufhin, gab es eine neue Einigung. Sie wollten unbedingt das Dachgeschoss und aus der Wohnung
    im Obergeschoss nur ein Zimmer anmieten. So haben sie die gewünschte Quadratmeterzahl.
    Also, sind wir dem Mieter entgegengekommen und haben Ihn die Wohnung im Dachgeschoss vermietet.
    Der Vermieter hat ein neues Mietangebot im Mietvertrag aufgesetzt. Da steht ein Mietpreis von
    3,61 € pro m² drin. Der Mieter hat diesen Preis akzeptiert, da er den Mietvertrag unterschrieben hat.

    Jetzt fordert der Mieter, dass der Mietvertrag neu aufgesetzt wird mit dem Preis vom alten Angebot.
    Also 3 € pro m². Darf er das Tun? Hat er das Recht dazu?
    Er meinte, dass er beim Mieterschutzbund war und dieser Ihnen das volle Recht zugesprochen hat.
    Außerdem ist er Harz IV Empfänger. Also er wird von der Mietminderung nichts haben, sondern nur das
    Arbeitsamt. Das ist diesem Mieter aber nicht so ganz klar.

    Könnte ich als Vermieter auch einen Sachverständigengutachten anfordern und diese den Mietern in Rechnung stellen?
    Wir konnten einen Blick auf die Badmöbel werfen. Das Bad befindet sich in dem Zweifamilienhaus auf halber Treppe.
    Der Mieter hat es offen gelassen, war aber nicht zu Hause. Da wir vor Ort waren, wegen der Sanierung einer anderen Wohneinheit,
    haben wir einfach mal rein gelinst. Das Duschgestänge war immer noch nicht angebracht und die Möbel hatten überhaupt keinerlei Schäden oder Mängel.

    Die Begründung ist, dass durch das Spritzen beim Duschen und durch den feuchten Fleck an der Decke, welcher allerdings immer nur bei Regen zu sehen war die Möbel beschädigt wurden wären. Es regnete im Juni und Juli selten. Abgesehen davon tropfte es nicht herunter, es war nur ein feuchter Fleck. Anfang August wurde das Dach repariert.

    Erstbezug einer sanierten Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus.

    Die jetzigen Mieter mussten aus ihrer vorherigen Wohnung ausziehen, wegen Schimmelbefall. Diese Wohnung sollte laut Mieter baubehördlich gesperrt werden. Sie mussten sehr schnell, auch wegen des Kleinkindes aus ihrer Wohnung ausziehen.
    Die jetzige Wohnung wurde vom Mieter, trotz bestehender Mängel ausdrücklich gewünscht. Die Sanierung dieser Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. In der Bedachung des Toilettenraumes gab es eine kleine undichte Stelle, so dass bei Regen eine Ecke an der Decke feucht wurde. Der feuchte Fleck war ca 10x10 cm groß. Die undichte Stelle in der Dachdeckung der Toilette wurde nach 2 Monaten behoben. Darüberhinaus ist die Dusche ein separater Raum, welcher komplett saniert wurde, bis auf das fehlende Duschgestänge.
    Die Duschvorhangstange wurde 10 Wochen später vom Vermieter geliefert und vom Mieter angebracht.
    Der Mieter fordert 4 Monate nach Einzug einen Ersatz seiner Badmöbel in beiden sanitären Räumen.
    Der Waschbeckenunterschrank und ein weitere Schrank wären aufgeweicht, die Türen rissig und würden
    nicht mehr schließen. Die Möbel sind laut Aussage des Mieters ein Jahr alt. Der Mieter wohnt seit 4 Monaten
    in der neu sanierten Altbauwohnung.

    Müssen wir als Vermieter die Schrankmöbel ersetzen?

    Desweiteren vermuten wir, das die Badmöbel diese Schäden bereits in der vorherigen Wohnung hatten.

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