Das Haus ist ein Zweifamilienhaus in dörflicher Lage. Der Mieter hat das Dachgeschoss angemietet.
Das Dachgeschoss wurde ausgebaut und ist komplett neu saniert. Im Obergeschoss befindet sich das
Bad und die Toilette, also auf halber Treppe. Das Bad, die Toilette und die Wohnung im Obergeschoss
sind ebenfalls neu saniert.
Der Mieter muss durch das Treppenhaus, um die sanitären Räume nutzen zu können.
Kann der Mieter die Miete mindern, wenn das Treppenhaus noch nicht voll saniert ist. (Putzarbeiten und Deckensanierung). Desweiteren sind unter der Treppe noch geringe Menge Baustoffe gelagert (Putzsäcke).
Das Treppenhaus ist in einem Zustand, der gegenüber üblichen Mietverhältnissen als
renovierungsbedürftig anzusehen ist. Im Treppenhaus finden derzeit keine Baumaßnahmen statt.
Der Mieter hat das Treppenhaus vor dem Einzug gesehen und diesen Zustand akzeptiert. Desweiteren
haben wir im Mietvertrag festgehalten, dass im Treppenhaus Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Es gibt dazu keine zeitliche Regelung.
Die Nettokaltmiete ist gemindert. Allerdings haben wir den Prozentsatz der Mietminderung im
Mietvertrag nicht angegeben. Wir haben lediglich rein geschrieben, dass die Miete aufgrund der
Mietmängel gemindert ist. ( Siehe Auszug aus dem Mietvertrag unten) Nach dem Marktmietspiegel
2015 beträgt der Preis pro m² Wohnfläche 4,25 - 5,25€
(5,25 € bei Neubau). Wir verlangen einen Preis von 3,61 € als geminderte Miete.
Das entspricht einem Prozentsatz von 15%, wenn man die 4,25€ aus dem ortsüblichen Marktspiegel als
Grundlage her nimmt.
Da die Wohnungen frisch saniert sind und das Dachgeschoss ein kompletter Neuausbau ist, sind wir uns
nicht ganz sicher, ob wir nicht auch mehr als nur 4,25€ verlangen könnten.
Auszug aus dem Mietervertrag
15.3.
Dem Mieter ist bewusst, dass das vermietete Objekt insbesondere folgende Besonderheiten
aufweist:
- im Treppenhaus sind Sanierungsmaßnahmen vorgesehen (z.Bsp.: Putzarbeiten,
Elektroinstallationsarbeiten, Treppenneubau )
- wegen dieser Besonderheiten bzw. Baumaßnahmen ist eine weitere Minderung der Miete ausgeschlossen.
15.Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Mängel (siehe § 15.3 Ordnungsstriche 4
bis 11) gibt. Aufgrund des Mangels wird dem Mieter eine reduzierte Nettokaltmiete von 288 €
zugestanden. Diese reduzierte Nettokaltmiete gilt solange bis einer oder mehrere der aufgeführten
wesentlichen Mängel ( z. B. 15.3 Ordnungsstrich 4, 5, 6,11) behoben wurde. Auf einen darüber hinaus
bestehenden Mietminderungsanspruch aufgrund dieser Mängel verzichtet der Mieter.
Desweiteren fordert der Mieter eine Neuaufsetzung des Mietvertrages.
Ursprünglich haben wir dem Mieter ein Mietangebot von der Wohnung im Obergeschoss vorgelegt.
Da, das Bad und die Toilette eigentlich zu der Wohnung im Obergeschoss gehören.
Der Mieter wollte aber unbedingt die Wohnung im Dachgeschoss anmieten. Diese wollten wir aber nicht
vermieten, da in der Wohnung Bad und Toilette fehlen. Also haben wir uns darauf geeinigt, das sie
die Wohnung im Obergeschoss anmieten, da diese nach Gesetz vermietbar ist und die Räumlichkeiten
aus dem Dachgeschoss dazu gemietet werden können, aber nicht als eigenständig Wohnung sondern
als extra Räume. Für dieses Mietangebot "Mietwohnung Obergeschoss + extra Räume im
Dachgeschoss" haben wir einen Preis pro m² von 3€ vereinbart. Dieses Angebot wurde schriftlich dem
Arbeitsamt vorgelegt.
Da die Mieter Harz IV Empfänger ist, hat dieser kurz vor dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt, dass
die Quatratmeterzahl der Wohnung von 100m² zu groß ist und Ihnen nur 75m² zustehen.
Daraufhin, gab es eine neue Einigung. Sie wollten unbedingt das Dachgeschoss und aus der Wohnung
im Obergeschoss nur ein Zimmer anmieten. So haben sie die gewünschte Quadratmeterzahl.
Also, sind wir dem Mieter entgegengekommen und haben Ihn die Wohnung im Dachgeschoss vermietet.
Der Vermieter hat ein neues Mietangebot im Mietvertrag aufgesetzt. Da steht ein Mietpreis von
3,61 € pro m² drin. Der Mieter hat diesen Preis akzeptiert, da er den Mietvertrag unterschrieben hat.
Jetzt fordert der Mieter, dass der Mietvertrag neu aufgesetzt wird mit dem Preis vom alten Angebot.
Also 3 € pro m². Darf er das Tun? Hat er das Recht dazu?
Er meinte, dass er beim Mieterschutzbund war und dieser Ihnen das volle Recht zugesprochen hat.
Außerdem ist er Harz IV Empfänger. Also er wird von der Mietminderung nichts haben, sondern nur das
Arbeitsamt. Das ist diesem Mieter aber nicht so ganz klar.