Mieter fordert den Ersatz von Badmöbel

  • Erstbezug einer sanierten Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus.

    Die jetzigen Mieter mussten aus ihrer vorherigen Wohnung ausziehen, wegen Schimmelbefall. Diese Wohnung sollte laut Mieter baubehördlich gesperrt werden. Sie mussten sehr schnell, auch wegen des Kleinkindes aus ihrer Wohnung ausziehen.
    Die jetzige Wohnung wurde vom Mieter, trotz bestehender Mängel ausdrücklich gewünscht. Die Sanierung dieser Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. In der Bedachung des Toilettenraumes gab es eine kleine undichte Stelle, so dass bei Regen eine Ecke an der Decke feucht wurde. Der feuchte Fleck war ca 10x10 cm groß. Die undichte Stelle in der Dachdeckung der Toilette wurde nach 2 Monaten behoben. Darüberhinaus ist die Dusche ein separater Raum, welcher komplett saniert wurde, bis auf das fehlende Duschgestänge.
    Die Duschvorhangstange wurde 10 Wochen später vom Vermieter geliefert und vom Mieter angebracht.
    Der Mieter fordert 4 Monate nach Einzug einen Ersatz seiner Badmöbel in beiden sanitären Räumen.
    Der Waschbeckenunterschrank und ein weitere Schrank wären aufgeweicht, die Türen rissig und würden
    nicht mehr schließen. Die Möbel sind laut Aussage des Mieters ein Jahr alt. Der Mieter wohnt seit 4 Monaten
    in der neu sanierten Altbauwohnung.

    Müssen wir als Vermieter die Schrankmöbel ersetzen?

    Desweiteren vermuten wir, das die Badmöbel diese Schäden bereits in der vorherigen Wohnung hatten.

  • Hört sich reichlich seltsam an. Stand denn das Bad oder die Toilette wegen der undichten Stellen unter Wasser? Davon abgesehen sind 4 Monate schon ein reichlich langer Zeitraum um angebliche Schäden zu melden.

  • Nein, die Toilette stand nicht unter Wasser, es war lediglich ein kleiner feuchter Fleck an der Decke.
    Das Bad war komplett fertig saniert. Es war kein Duschvorhang vorhanden, da das Gestänge fehlte.

  • Nein, die Toilette stand nicht unter Wasser, es war lediglich ein kleiner feuchter Fleck an der Decke.
    Das Bad war komplett fertig saniert. Es war kein Duschvorhang vorhanden, da das Gestänge fehlte.


    Und woraufhin fordern Sie dann von dir den Schaden zu übernehmen? Gibt es da keine Begründung?

  • Die Begründung ist, dass durch das Spritzen beim Duschen und durch den feuchten Fleck an der Decke, welcher allerdings immer nur bei Regen zu sehen war die Möbel beschädigt wurden wären. Es regnete im Juni und Juli selten. Abgesehen davon tropfte es nicht herunter, es war nur ein feuchter Fleck. Anfang August wurde das Dach repariert.

  • Hallo jette,

    ohje, irgendwie klingeln bei mir gerade saemtliche Alarmglocken. Das klingt sehr nach einem Mieter, den der Vorvermieter aus gutem Grund nicht mehr haben wollte.

    Ersetzen musst Du die Moebel nur, wenn der Schaden an den Moebeln durch einen Mangel an der Mietwohnung entstanden ist. Und mir ist in meinem ganzen Leben noch kein Badmoebel untergekommen, dass alleine durch einen feuchten Fleck an der Decke aufgequollen waere. Ich persoenlich wuerde die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf einen Mangel am Gebaude zurueckzufuehren ist als sehr nahe an Null einschaetzen.

    cu
    Guenni

  • Die Begründung ist, dass durch das Spritzen beim Duschen und durch den feuchten Fleck an der Decke, welcher allerdings immer nur bei Regen zu sehen war die Möbel beschädigt wurden wären. Es regnete im Juni und Juli selten. Abgesehen davon tropfte es nicht herunter, es war nur ein feuchter Fleck. Anfang August wurde das Dach repariert.

    Auf gut deutsch, Sie haben immer ordentlich losgeduscht, ohne Vorhang, und ohne Rücksicht auf Verluste. Nun gut, das kann jeder natürlich machen wie er lust hat, nur muß er dann auch evtl. Schäden selber tragen. Das ein feuchter Fleck in der Ecke nun Badmöbel aufquellen läst, halte ich für ein Gerücht, und eher für eine Ausrede, weil der Sachstand dem Miete wohl auch klar ist, er sucht halt nur jemanden der bezahlt. Ist ja auch nicht verboten, würde ich mich bloß nicht drauf einlassen.

  • Ist es ein Mangel an der Mietwohnung, wenn das Duschgestänge fehlt? Dadurch der Mieter keinen Duschvorhang anbringen kann und alles Nass gespritzt wird?


    Das ist eigentlich unerheblich, denn es wäre ja zu verhindern gewesen in dem man evtl. Spritzer auch mal wieder aufwischt. Im zweifel hätte man dann eben die Badmöbel nicht einbauen dürfen und ggfl. Mietminderung oder sonst was vereinbaren müssen, wenn das denn ein "Mangel" wäre. Aber ich kann nicht 4 Monate lang das Bad unter Wasser setzen und mich dann wundern das die Möbel beschädigt sind?

  • Würdet ihr mir empfehlen schriftlich in Widerspruch zu gehen?
    Gibt es für solche Mängel einen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann?

    Ich würde wohl schreiben, das es leicht unglaubwürdig ist, das durch einen 10x10cm großen feuchten Fleck in der Ecke Badmöbel beschädigt werden. Ansonsten wirst du über das "Duschverhalten" deine Mieter wenig sagen können, denke ich?:D

  • Ich würde wohl schreiben, das es leicht unglaubwürdig ist, das durch einen 10x10cm großen feuchten Fleck in der Ecke Badmöbel beschädigt werden.


    Das würde ich auch meinen bzw. antworten und dem Mieter anheimstellen, auf seine Kosten ein Sachverständigengutachten zu beauftragen.

  • Wenn eine Dusche keinen Duschvorhang oder ähnliches hat, dann ist klar das man bei jedem Duschen das Bad unter Wasser setzt. Das dann die Möbel aufquillen ist ne ganz Klare Sache. Das ist selbstverschuldet und schon nicht nur fahrlässige Sachbeschädigung , sondern schon eher vorsätzlich. Dein VM ist in keinster Weise dazu verpflichtet dir ne Duschstange und nen Vorhang mit Delphinmuster zu installieren.

    Das ist auch kein Mietmangel , das ist assiges Mieterverhalten. Also hör auf zu jammern, ersetz die versauten Möbel und geh zum nächsten Roller, Pocco etc und kauf fürn 20-30 Euro Duschstange und Vorhang !!! Damit nicht noch mehr Schaden entsteht

    RTL at its Best... wollst noch Mietminderung veranschlagen ? Kannste machen ^^ deine 5 Kinder werden ja noch krank weils im Bad immer so nass ist, bald schimmelt es da auch noch ohne Ende ! So blöde kann man als Mensch doch fast nicht sein oder ? Das bei dem Verhalten echt noch geglaubt wird man wäre irgendwie im Recht und könnte noch Ansprüche stellen ... Hast nen Syrischen Pass gekauft oder woher kommt diese Nehmermentalität ? Ich könnt nur noch kotzen. DE ist am Ende ....

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (24. Oktober 2015 um 06:44)

  • Wenn eine Dusche keinen Duschvorhang oder ähnliches hat, dann ist klar das man bei jedem Duschen das Bad unter Wasser setzt. Das dann die Möbel aufquillen ist ne ganz Klare Sache. Das ist selbstverschuldet und schon nicht nur fahrlässige Sachbeschädigung , sondern schon eher vorsätzlich. Dein VM ist in keinster Weise dazu verpflichtet dir ne Duschstange und nen Vorhang mit Delphinmuster zu installieren.

    Das ist auch kein Mietmangel , das ist assiges Mieterverhalten. Also hör auf zu jammern, ersetz die versauten Möbel und geh zum nächsten Roller, Pocco etc und kauf fürn 20-30 Euro Duschstange und Vorhang !!! Damit nicht noch mehr Schaden entsteht

    RTL at its Best... wollst noch Mietminderung veranschlagen ? Kannste machen ^^ deine 5 Kinder werden ja noch krank weils im Bad immer so nass ist, bald schimmelt es da auch noch ohne Ende ! So blöde kann man als Mensch doch fast nicht sein oder ? Das bei dem Verhalten echt noch geglaubt wird man wäre irgendwie im Recht und könnte noch Ansprüche stellen ... Hast nen Syrischen Pass gekauft oder woher kommt diese Nehmermentalität ? Ich könnt nur noch kotzen. DE ist am Ende ....

    Du hast wohl überlesen, dass hier die betroffene VERMieterin die Frage stellt und es keinen Grund gibt, sie so anzublaffen?! :confused:

  • Könnte ich als Vermieter auch einen Sachverständigengutachten anfordern und diese den Mietern in Rechnung stellen?
    Wir konnten einen Blick auf die Badmöbel werfen. Das Bad befindet sich in dem Zweifamilienhaus auf halber Treppe.
    Der Mieter hat es offen gelassen, war aber nicht zu Hause. Da wir vor Ort waren, wegen der Sanierung einer anderen Wohneinheit,
    haben wir einfach mal rein gelinst. Das Duschgestänge war immer noch nicht angebracht und die Möbel hatten überhaupt keinerlei Schäden oder Mängel.

  • jette:

    "Könnte ich als Vermieter auch einen Sachverständigengutachten anfordern"
    - Jeder kann einen Sachverständigen beauftragen.

    "und diese den Mietern in Rechnung stellen?"
    - Wer die Musik bestellt, der ...:cool:

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