Hallo,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien) in einer EG-Wohnung. Nun haben wir in 2013 eine neue Hausverwaltung bekommen, deren BKA's doch teilweise recht abenteuerlich sind.
Nun zu meiner Frage: Seit die neue Hausverwaltung aktiv ist, wird - sobald eine Wohnung leer wird - diese saniert bzw. renoviert (wohlgemerkt keine energetische Sanierung). Da während der Renovierung einer Wohnung der Fahrstuhl auch intensiv von den Handwerkern genutzt wird (Fahrten in die Wohnung und wieder runter, Materialtransporte und Abtransport von Bauschutt) sehe ich es nicht ein, dass die Kosten hierfür den Mietern aufgebürdet werden. Hierzu noch eine Anmerkung: da ich überwiegend von zu Hause aus arbeite und den Hauseingang im Auge habe, wurde von mir über drei Tage ein Strichtliste der Nutzung des Aufzuges durch die Handwerker geführt. Dabei stellte ich fest, dass es hier zu bis zu 14 Nutzungen/Tag durch die Handwerker kam. Bei einer Umbauzeit von 5 Wochen kommen hier doch 300+ Nutzungen zustande, was zu nicht unerheblichen Kosten führt. In der BKA wird dieser Umstand nicht berücksichtigt, im Gegenteil: die Fahrstuhlkosten sind von 2013 zu 2014 um 64% (=0,41 €/m²) gestiegen.
Sind die Kosten des Fahrstuhls, die durch die Nutzung der von der Hausverwaltung beauftragten Handwerker generell von den Mietern zu tragen, wenn es sich um eine Wohnungsrenovierung handelt ? Der Nutzen dieser Massnahme liegt doch einzig und allein beim Eigentümer.
Vielen Dank