Erstaunlich für jemanden, der noch in 12.2015 Fragen zur BKA hatte. ![]()
Schade, in diesem Forum hätte ich derartige Antworten nicht erwartet. Nun ja ...
Das Thema hat sich erledigt und kann geschlossen werden.
Auf Wiedersehen ...
Erstaunlich für jemanden, der noch in 12.2015 Fragen zur BKA hatte. ![]()
Schade, in diesem Forum hätte ich derartige Antworten nicht erwartet. Nun ja ...
Das Thema hat sich erledigt und kann geschlossen werden.
Auf Wiedersehen ...
Hallo,
im Rahmen eines Softwareprojektes (Prüfung, Analyse und Vergleich von Betriebskostenabrechnungen für Mieter) suche ich 5 Personen, die Interesse daran hätten, die Software im Zuge eines Betatests zu prüfen und mir Ihre Erfahrungen und Eindrücke mitteilen.
Geld gibt es hierbei leider nicht zu verdienen, jeder Teilnehmen erhält aber -wenn gewünscht- eine kostenlose Vollversion der Software nach deren Fertigstellung.
Momentan ist geplant, den Betatest Mitte bis Ende März zu starten (Dauer ca. 4-6 Wochen).
Interessen können mir gerne unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Mailadresse eine PM schicken (bitte nur ernstgemeinte).
Vielen Dank für Ihr Interesse und noch einen schönen Sonntag
Michael
Hallo Berny,
ja, das tut es ...
by the way ...
ich habe hier soeben noch etwas bei http://www.anwalt.de/rechtstipps/zu…bgh_064141.html gefunden. Dort heißt es:
ZitatLegte der Vermieter allerdings eine schon um die Gewerbefläche bereinigte Fläche zugrunde, wird wie beim Ansatz bereits bereinigter Gesamtkosten die Abrechnung formell unwirksam sein, weil ein Rechenschritt fehlt.
Gruß - MikeHL
Hallo BHShuber,
vielen Dank für die Antwort. Leider scheint es doch nicht so einfach zu sein.
Meine Frage im Kern:
"Gesamtkosten heißt für mich - wie in der BKA 2013 - alle Kosten (Mieter und Gewerbe). Andernfalls kann ich niemals erkennen können, ob z.B. durch Fehler, geänderte Absprachen o.ä. der korrekte Anteile (Mieter) berechnet wurde bzw. Gewerbepositionen vergessen wurden."
Antwort eines Sachverständigen:
"Ja, das ist richtig. Der Mieter muss in der Lage sein, Kostenaufteilungen und Kostenzuordnungen nachzuvollziehen. Fehlen Angaben über die Gewerbeanteile im Gegensatz zum Vorjahr ganz, ist eine Nachvollziehbarkeit nicht mehr gegeben.
Die BK-Abrechnung ist damit formell unrichtig."
Ich melde mich, wenn das Thema abschließend geklärt ist.
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrparteienhaus, in sich auch Gewerbeflächen befinden. Kürzlich erhielten wir die Betriebskostenabrechnung für 2014. Das Berechnungsformat hat sich hier wesentlich geändert, so dass eine einfache Prüfung - ohne Belegeinsicht - kaum mehr möglich ist
Beispiel:
die Gesamtfläche beträgt 1.569 m², die Fläche der Wohneinheiten 1354 m² und die Gewerbefläche 215 m². Hier exemplarisch die Daten für den Allgemeinstrom lt. Abrechnung:
Jahr 2013
Jahr 2014
Zunächst fällt hier auf, dass sich die Fläche für Wohneinheiten von 2013 bis 2014 geändert hat, wobei es hier keine Änderungen (An- bzw. Umbauten) gegeben hat.
Weiterhin sind die Daten für die Gewerbeeinheiten nicht mehr aufgeführt. Die Hausverwaltung hat nun auf Nachfrage dahingehend argumentiert, dass in der BKA 2014 als Gesamtsumme nur noch der Anteil an den Gesamtkosten angegeben ist, der direkt den Wohneinheiten zuzuordnen ist. In obigem Beispiel entspricht die Summe von 1.290,95 EUR also nur noch ca. 86 % der Gesamtkosten. Andere Kostenpositionen jedoch (wie z.B. den Fahrstuhlkosten) werden zu 100 % aufgeführt, da die Gewerbeflächen mit diesen Kosten nicht belastet werden. Die Abrechnung enthält hierzu jedoch keinerlei Hinweise und man kann raten, ob es sich nun um 100% oder eben diese ominösen 86 % handelt.
Bei meinen Recherchen im Internet (BGH-Urteile) zu den Anforderungen an eine formal gültige BKA tauchte immer wieder die Formulierung auf: die Gesamtkosten des Objektes müssen aufgeführt sein.
Wie verhält es sich denn nun tatsächlich ?
Vielen Dank
Hallo AJ1900,
Davon abgsehen hast du ja auch eine Mindernutzung dadurch das dort keiner Wohnt.
Das ist doch mal eine gute Antwort. Über diese Sichtweise hatte ich noch nicht nachgedacht - Danke.
Zum Thema Strichtliste: normalerweise ist es mir herzlich egal, was die Nachbarn tun und lassen. Wenn es aber um extreme Kostensteigerungen in den Betriebskosten handelt, wüsste ich doch ganz gerne, wie diese zustande kommen. Gerade der Faktor der Fahrstuhlkosten ist für mich ärgerlich, da wir als EG-Bewohner mit der flächenmässig größten Wohnung im Haus auch die höchsten Fahrstuhlkosten zu tragen haben, ohne diesen nutzen zu können (für 2014 waren das gerade einmal 40,- € weniger als die Heizkosten).
Hallo AJ1900,
1) wo steht, dass ich am Türspion stehe und die Fahrstuhlnutzer beobachtet? Bitte genauer lesen - ich habe gesagt, ich arbeite von zu Hause aus und habe den Hauseingang von meinem Schreibtisch aus im Blick!!!!
2) in den früheren BKA's waren Wartung, Service und TÜV jeweils einzeln aufgeführt. Jetzt ist nur noch eine Summe angegeben, die aber trotzdem weitaus höher als die Summen aus den vorherigen Abrechnungen ist.
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien) in einer EG-Wohnung. Nun haben wir in 2013 eine neue Hausverwaltung bekommen, deren BKA's doch teilweise recht abenteuerlich sind.
Nun zu meiner Frage: Seit die neue Hausverwaltung aktiv ist, wird - sobald eine Wohnung leer wird - diese saniert bzw. renoviert (wohlgemerkt keine energetische Sanierung). Da während der Renovierung einer Wohnung der Fahrstuhl auch intensiv von den Handwerkern genutzt wird (Fahrten in die Wohnung und wieder runter, Materialtransporte und Abtransport von Bauschutt) sehe ich es nicht ein, dass die Kosten hierfür den Mietern aufgebürdet werden. Hierzu noch eine Anmerkung: da ich überwiegend von zu Hause aus arbeite und den Hauseingang im Auge habe, wurde von mir über drei Tage ein Strichtliste der Nutzung des Aufzuges durch die Handwerker geführt. Dabei stellte ich fest, dass es hier zu bis zu 14 Nutzungen/Tag durch die Handwerker kam. Bei einer Umbauzeit von 5 Wochen kommen hier doch 300+ Nutzungen zustande, was zu nicht unerheblichen Kosten führt. In der BKA wird dieser Umstand nicht berücksichtigt, im Gegenteil: die Fahrstuhlkosten sind von 2013 zu 2014 um 64% (=0,41 €/m²) gestiegen.
Sind die Kosten des Fahrstuhls, die durch die Nutzung der von der Hausverwaltung beauftragten Handwerker generell von den Mietern zu tragen, wenn es sich um eine Wohnungsrenovierung handelt ? Der Nutzen dieser Massnahme liegt doch einzig und allein beim Eigentümer.
Vielen Dank
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